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Duisburger „Webster“-Inhaber klagt gegen Hygiene-Ampel

Duisburger „Webster“-Inhaber klagt gegen Hygiene-Ampel

Marc Weber, Webster, Duisburg.jpg
Foto: Fabian Strauch
Der Duisburger Gastronom Marc Weber hat Klage beim Verwaltungsgericht gegen die Hygiene-Ampel der Verbraucherzentrale NRW eingereicht. Mit der Ampel sollen sich Kunden über die Hygiene-Zustände in Restaurants oder Eisdielen informieren können. Bisher liegt kein Duisburger Betrieb im roten Bereich.

Duisburg. 

Marc Weber gibt dem Ärger einiger Gastronomen über die Hygiene-Ampel der Verbraucherzentrale NRW ein Gesicht. Der Inhaber des Webster am Dellplatz und Vorsitzender der Duisburger Kreisgruppe des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga) hat wie auch sieben weiteren Kollegen vor Ort Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht.

Wie bereits berichtet, können sich die Menschen in den beiden Modellstädten Duisburg und Bielefeld in einem zweijährigen Pilotprojekt seit dem 5. Dezember durch ein Kontrollbarometer via Internet unter www.vz-nrw.de/appetitlich informieren, in welchen Restaurants, Schnellimbissen und Eisdielen in ihrer Stadt es sauber zugeht. Bewertet wurde und wird auf Basis der Lebensmittelkontrollen nach einem Punkte- und Ampelprinzip – von 0 bis 80 Minuspunkten, von grün, gelb bis rot. Das erste Ergebnis: Die überwältigende Mehrheit der bisher erfassten Duisburger Betriebe liegt im grünen, kein einziger im roten Bereich.

Wettbewerbsbeeinflussung und Schein-Tanzparenz

Das Webster hat mit nur acht Minuspunkten sogar besonders gut abgeschnitten hat. Trotzdem hält der Inhaber Marc Weber rein gar nichts von der Gastro-Ampel. „Zum einen glaube ich, dass die rechtliche Grundlage fehlt, interne Daten zu veröffentlichen“, so Weber, der zudem von einer deutlichen Wettbewerbsbeeinflussung und Schein-Transparenz spricht. „Der Verbraucher wird irregeführt, niemand weiß, wofür genau der jeweilige Betrieb Minuspunkte bekommen hat.“ Neben Hygiene seien schließlich auch Eigenkontrollen und Betriebsführung Kriterien für das Kontrollbarometer.

„Außerdem gibt es keine Nachkontrolle auf Wunsch des Gastronoms“, sagt Thomas Kolaric (Dehoga Nordrhein). „Die Kontrollen gibt es turnusgemäß nur alle zwölf bis 18 Monate. Ein schlechtes Ergebnis kann also lange stehen bleiben, obwohl es gegebenenfalls in der Zwischenzeit schon wieder ganz anders aussieht.“

Karl-Heinz Schwenke etwa liegt mit seiner Gartenwirtschaft in Serm, die nur „Aschlöksken“ genannt wird, mit 52 Minuspunkten im gelben und damit hinteren Bereich. Was hält er von der Gastro-Ampel? „Ganz nachvollziehen kann ich das Ergebnis nicht. Ein neuer Kühlschrank soll her, in dem nur Flaschen liegen. Den Boden sollte ich öfter wischen. Ansonsten ist nicht viel bemängelt worden. Ich muss das halt akzeptieren.“

Eine breit angelegte Umfrage unter Dehoga-Mitgliedern zum Kontrollbarometer kündigt Kolaric für Januar an. Er unterstützt zudem mit seinem Verband die Klagen vor dem Verwaltungsgericht. Einen Termin gebe es noch nicht.