Warum es ein Mahnmal und eine Gedenkstätte für die Loveparade-Opfer geben muss
07.10.2011 | 07:00 Uhr 2011-10-07T07:00:00+0200Duisburg.Wie viele Denkmäler braucht es in dieser Stadt, um der Toten der Loveparade-Katastrophe zu gedenken? Diese ketzerisch formulierte Frage mag für Außenstehende ihre Berechtigung haben.
Fakt ist aber: Neben dem Mahnmal, das am östlichen Ausgang des Karl-Lehr-Tunnels errichtet wurde, ist auch eine würdige Gedenkstätte am Fuße der Rampe ein absolutes Muss. Dies ist nicht die Meinung irgendwelcher Nörgler, sondern die Haltung aller (!) Hinterblieben, die dort am 24. Juli 2010 einen Angehörigen verloren haben. „Der Fuß der Rampe ist der Ort, wo unsere Kinder gestorben sind. Das ist der Ort, wo wir uns hingezogen fühlen“, sagte Klaus-Peter Mogendorf, dessen Sohn Eike in den Massen sein Leben verlor.
Auch das Mahnmal am Tunnel ist wichtig und ein sichtbares Zeichen der Bürger
Das andere Mahnmal , entworfen vom Duisburger Künstler Gerhard Losemann , ist auch wichtig. Es ist ein sichtbares Zeichen engagierter Bürger dieser Stadt. Ein Zeichen dafür, dass sie mit den Opfern und Hinterblieben trauern und der Sprach- und Tatenlosigkeit der politisch Verantwortlichen etwas Positives entgegensetzen wollten.
Für die Angehörigen war aber stets nur der Schauplatz der Katastrophe der einzig mögliche Gedenkstätten-Standort. Das weiß auch Möbel-Mogul Krieger . Ihm gehört das Grundstück. Bislang wirkte er in Gesprächen, so die Hinterbliebenen, stets offen für Lösungen. Es wäre die nächste Tragödie, wenn kein Konsens gefunden würde.

07:45
Herr Karling, weder bin ich erfolglos noch frustriert sondern überaus amüsiert, Ihre Zeilen zu lesen.
Und wenn Sie schreiben, ihr alle habt nichts getan, so stimmt das nicht ganz.
Ich habe dem Verein Never Forget e.V. in diesem Jahr 300 Euro gespendet und umsonst vier Pressemitteilungen erstellt. Dazu kommen noch etliche Aktivitäten, die hier nicht in die Öffentlichkeit gehören.
Also bitte, lieber Herr Karling, für die Zukunft weniger Ketchup und Gift verspritzen, dann stimmt es nicht nur mit kleinen Blondinen, von denen Sie so entzückt sind.
03:47
unfassbar was hier alles geschrieben wird, besonders von herrn rohn, einem scheinbar erfolglosen,frustriertem duisburger,der immer undüberall nur stänkern kann. sie vergessen eines, es war genau diese besagte frau konny hendrix, die vom ersten tag an, den ort des geschehens für die nachwelt erhalten und gepflegt hat, niemand anderes, sie und nur sie! ihr solltet euren neid besser verstecken, denn ihr habt nicht über diesen tellerrand geblickt!! aber man kennt das ja, der überbringer der botschaft muss ermordet werden. ihr alle habt nichts getan, die kleine blondine aus oberhausen hat euch gezeigt, wo der hammer hängt und damit kommt ihr nicht klar!! manche internet,_ schreibtischtäter wären gut bereaten zuerst nachzudenken, bevor sie ihren geistigen dünnschiss ins netz setzen!! konny,du bist top!! ich, rolf karling zieh meinen hut vor dir!!;- gib nichts auf das geschwätz der besserwisser, hauptsache der name istrichtig geschrieben;- hat churchill schon gesagt!!
20:05
Es ist zu vermuten, dass die Antragstellerin sich nicht getraut hätte, von sich aus ohne Rückendeckung aus der Verwaltung derart gegen geltendes Recht zu verstoßen
#21 von makoco , am 07.10.2011 um 19:35
Vermutlich liegen Sie mit dieser These so falsch nicht. Manchmal fühlt sich eine Stadtverwaltung bemüßigt, dem Antragsteller unter die Arme zu greifen bzw. hilfreich beizustehen.
Das gilt natürlich NICHT für Otto Normalbürger !
19:35
#15,
Ich weiß nicht, was Sie unter Unfall verstehen.
Ein Unfall ist im Prinzip alles, was von außen zu Verletzungen an Menschen führt.
Das trifft auch auf Krieg, Flutwellen usw. zu.
Versicherungstechnisch hat also die Versicherung des Veranstalters zu leisten.
Im umgangssprachlichen Gebrauch war es kein Unfall, da ein Unfall stehts unerwartet kommt.
Im Fall der Loveparade 2010 in Duisburg haben aber sowohl interne wie externe Experten und Nichtexperten vorher davor gewarnt, dass 500000 Menschen viel zu viel sind für diese Örtlichkeiten.
Der große Unterschied zu der landläufigen Definition von Unfall ist, dass normalerweise eine Privatperson gegen das Recht verstoßen hat (abgefahrene Reifen, Alkohol, nicht ausreichend gewartete Dachziegel, nicht angepasste Geschwindigkeit usw.), oder es überhaupt keine entsprechende Vorschrift gab, z.B. bei technischen Neuerungen.
Im Fall der Loveparade 2010 in Duisburg hat aber eine öffentliche Behörde einer Privatperson (Lopavent GmbH) erlaubt, aufgrund sehr fragwürdiger Unterlagen (Entwurf einer Entfluchtungsanalyse ...), von geltendem Recht erheblich Richtung unsicher abzuweichen.
Bei Einhaltung des geltenden Rechts (Fluchtwege, Notausgänge) wäre es nicht zu diesem Druck im Tunnel und in Folge auf der Rampe gekommen, bzw. die Veranstaltung wäre erst garnicht gestartet worden.
Es ist zu vermuten, dass die Antragstellerin sich nicht getraut hätte, von sich aus ohne Rückendeckung aus der Verwaltung derart gegen geltendes Recht zu verstoßen
Auch wurde von der Behörde der Bereich Tunnel/Rampe ignoriert, weil sonst das Vorhaben des Antragstellers nicht durchführbar gewesen wäre.
Dieses Verhalten einer Behörde ist in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland so einmalig mit derart schrecklichen Folgen, dass schon aus diesem Grund diese Stelle als Mahnmal erhalten bleiben muss, damit so was nicht wieder vorkommt.
Wenn dazu die Betroffenen selber dies wünschen, kann es nur eine Entscheidung geben.
18:34
#15 WABZ
Es ist nicht zu fassen, wieviel Ignoranz hier frei rumläuft. Die 21 jungen Menschen sind Opfer einer vorprogrammierten Katastrophe geworden, und deshalb bedarf eines eines Mahnmals zur Mahnung gegen Gigantismus und Verantwortungslosigkeit. Und es bedarf einer Gedenkstätte für die Eltern, die mit diesem Ereignis ihr Leben lang nicht fertig werden, denn den Verlust eines Kindes kann man nicht verkraften, und schon gar nicht, wenn es einen so sinnlosen Tod sterben musste, der vermeidbar war. Wenn Sie nicht so abgebrüht wären, täten Sie mir fast leid, weil Ihr Gefühlsleben offenbar völlig verdorrt ist.
17:58
Ja, wenn denn alle Hinterblieben ein Denkmal wollen...
17:25
Ein Mahnmal in rufweite des Unglücksortes gibt es ja bereits und das ist gut so.
Man muss m.E. jedoch nicht die ganze Rampe erhalten.
Wenn den angehörigen so viel daran liegt, kann vielleicht der bereich um die Ecke herum erhalten bleiben.
Es ist heftig übertrieben, wenn man vom Eigentümer verlangt mehrere hunder Quadratmeter seines Grundstücks als Gedenkstätte zur verfügung zu stellen.
Wenn der eigentümer einwilligt OK, aber man kann es nicht von ihm verlangen.
Sehr gut gelößt wurde das Problem eine Gedenkstätte in ein nutzbares Gebäude zu integrieren am Bahnhof Bologna, wo es 1980 bei einem Attentat 85 Menschen ums leben kamen.
http://shortlinks.de/h39n
17:09
# eagle
Allen, die meinen, eine Gedenkstätte wäre unnötig, möchte ich auffordern, einmal darüber nachzudenken, wie es in ihnen aussehen würde, wenn sie ihr Kind verlieren würden.
Ich habe ein Kind verloren. Sein Tod kam unerwartet. In einer ähnlichen Situation wie bei der LP wäre ich gegen eine Gedenkstätte. Jeder trauert auf seine Weise. Ich respektiere trotzdem den Wunsch der Eltern, die sich eine Gedenkstätte wünschen. Ich habe meine persönliche Meinung ggeben.
Als ich erfahren habe, dass die LP-Teilnehmer durch diesen Tunnel gehen müssen, habe ich Böses geahnt. Und habe 1 oder 2 Tage vor dem Ereignis meine Kinder gefragt, ob sie zur LP gehen wollen. Als sie es verneinten, war ich beruhigt. Ob ich ihnen verboten hätte, dran teilzunehmen, kann ich jetzt nicht mehr sagen.
16:31
#15 WABZ
Das war kein tragischer Unfall, das war eine durch bodenlosen Leichtsinn der Verantwortlichen bei Stadt und Lovapent hervorgerufene Tragödie.
16:24
Es muss weder ein Mahnmal noch eine Gedenkstätte geben.
Es ist ein tragischer Unfall gewesen, aber nicht was ein Mahnmal oder eine Gedenkstätte rechtfertigen würde.