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Abo-Abzocke

Vorsicht vor Probe-Abo-Märchen des Deutschen Videorings

20.02.2012 | 06:00 Uhr
Vorsicht vor Probe-Abo-Märchen des Deutschen Videorings
Ähnlich wie in dieser nachgestellten Szene bringen die Mitarbeiter des Deutschen Videorings ihre vermeintlichen Probe-Abos auf der Straße an den Mann. Juristisch gelten solche Vertragsabschlüsse als Haustürgeschäfte. Foto: Irmine Skelnik

Duisburg.   Auf der Straße wird ein Gratis-Abo angepriesen – mit seiner Unterschrift kauft der überrumpelte Passant jedoch ein kostenpflichtiges Zeitungsabo. Beschwerden über die Geschäftspraxis des Deutschen Videorings hört die Verbraucherzentrale regelmäßig. Die Abzocke ist jedoch nicht einfach nachweisbar.

Ob sie lesen und schreiben könne – als ein junger Mann vor dem Duisburger Bahnhof sie mit diesen Worten anspricht, schrillen bei der Studentin Lisa Reinemann dieses Mal die Alarmglocken. Nach schlechten Erfahrungen weiß sie: Ein solcher Gesprächbeginn ist der Auftakt für ein Verkaufsgespräch, in dem ihr der freundliche junge Mann in kumpelhaftem Ton die Unterschrift für ein angebliches Probe-Abo abringen will.

„Die Mitarbeiter des Deutschen Videorings sind scheinbar wieder verstärkt unterwegs“, warnt derWesten-Userin Lisa Reinemann. In den letzten Wochen versuchten sie immer wieder am Hauptbahnhof und auch vor dem WAZ-Medienhaus am Harry-Epstein-Platz ihre angeblichen Probe-Abos zu verkaufen.

Nicht an Lisa Reinemann: Die 23-jährige Duisburgerin kennt die Masche zu gut, um darauf reinzufallen. Nicht noch einmal. Denn vor einem Jahr war sie bereits in die Falle getappt. Vor dem Bahnhof in Mönchengladbach habe sie ein junger Mann freundlich angesprochen und für ein kostenloses Probe-Abo geworben, berichtet die Studentin. Wie sich später herausstellte verkaufte der junge Mann Zeitschriftenabos für den Deutschen Videoring. Kostenlos klang verlockend, also hakte sie nach. Der junge Abo-Verkäufer erzählte, mit den Probe-Abos sollten Zeitungsausträger auf ihre Zuverlässigkeit getestet werden.

Die junge Duisburgerin entschied sich für eine Zeitschrift „auf Probe“, wurde allerdings stutzig der junge Mann ihre Daten, auch die Bankverbindung, abfragte. Er beschwichtigte, redete freundlich auf sie ein, „völlig locker und kumpelhaft“. Lisa Reinemann gab nach. „Eine Unterschrift noch, dann war die Sache erledigt“, sagt sie. Im Plauderton hatte der Mann die junge Frau zur Unterschrift gebracht, ohne dass sie sich die Zeit genommen hatte, das Formular genau zu lesen.

Probe-Abo entpuppt sich als Abo mit langer Laufzeit

Erst zuhause konnte sie nachlesen, was sie angerichtet hatte: „Auf der Rückseite standen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Und da stand es: ABO.“ Ihre Internetrecherche ergab: Etliche Foren und Verbrauchschutzseiten warnen vor den vermeintlichen Probeabos des Deutschen Videorings.

Auch bei der Verbraucherzentrale ist der Deutsche Videoring für diese Geschäftspraxis durchaus bekannt. „Regelmäßig bekommen wir Beschwerden über den Deutschen Videoring“, sagt Iwona Husemann von der Verbraucherzentrale NRW. „Die Geschichten sind immer sehr ähnlich.“ Allerdings könnten die Verbraucherschützer nur bedingt einschreiten.

Das Problem: In den Verträgen, die der Deutsche Videoring auf der Straße mit Passanten abschließt, steht schwarz auf weiß, worauf sich der Kunde einlässt. „Auf Verträgen, die uns vorliegen, ist sogar der monatliche Preis für das Abo rot umrandet.“ Wer aufmerksam liest, was er da unterschreibt, der müsse merken, dass ihm hier ein Zeitungsabo mit zweijähriger Laufzeit verkauft wird.

Verbraucherzentrale kann Abzocke nicht nachweisen

Dass die Mitarbeiter des Deutschen Videorings den Passanten im Gespräch ein Probe-Abo-Märchen auftischen, sei nicht nachzuweisen: „Da steht dann Aussage gegen Aussage.“ Daher rät Iwona Husemann: „Wer einen Vertrag unterschreibt, muss immer genau nachlesen, worauf er sich mit seiner Unterschrift einlässt.“

Das gelte umso mehr für sogenannte Haustürgeschäfte – also Geschäfte, die ein Kunde auf der Straße, einer Kaffeefahrt oder eben mit einem Haustürvertreter abschließt. Rechtens ist ein solcher Vertrag übrigens nur, wenn dem Kunden im Vertrag ein 14-tägiges Widerrufsrecht eingeräumt wird.

Auch diese Vorschrift erfüllt der Deutsche Videoring im Kleingedruckten. Sehr zur Erleichterung von Lisa Reinemann. Als ihr dämmerte, dass sie sich ein langfristiges Abo statt eines Probe-Abos eingehandelt hatte, schickte sie sofort einen Brief an den Deutschen Videoring und widerrief, was sie da unterzeichnet hatte. „Heute“, sagt sie, „lasse ich mir so leicht kein Abo mehr andrehen.“

Florentine Dame

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Kommentare
20.02.2012
18:26
Vorsicht vor Probe-Abo-Märchen des Deutschen Videorings
von eagle | #5

Auf der Straße wird nichts unterschrieben!

20.02.2012
16:41
Vorsicht vor Probe-Abo-Märchen des Deutschen Videorings
von g.kont | #4

Aber das mit dem Lesen und Schreiben ist schon ein Hammer-Aufhänger. Da wäre mein Interesse auch geweckt.

20.02.2012
16:28
Vorsicht vor Probe-Abo-Märchen des Deutschen Videorings
von Bockwurschtl | #3

Leute, die auf sowas reinfallen, sind doch selber Schuld. Verträge liest man vorher durch. Und wenn einen schon ein Fremder als "Kumpel" anlallt, muss man doch mit ein wenig Verstand hellhörig werden. Die wollen IMMER was von einem - und sei es nur "mal ne Mark".

20.02.2012
14:13
Vorsicht vor Probe-Abo-Märchen des Deutschen Videorings
von DU-Kersten | #2

So hat damals schon der Bertelsmann-Verlag gearbeitet.
Deutscher Buchring etc.

1 Antwort
Vorsicht vor Probe-Abo-Märchen des Deutschen Videorings
von druide0707 | #2-1

Stimmt!

20.02.2012
12:35
Vorsicht vor Probe-Abo-Märchen des Deutschen Videorings
von Rubicone | #1

Wenn mehrere gleichlautende Anzeigen erhoben werden, dann würde ich nicht mehr von "Aussage gegen Aussage" sprechen.
In einem ähnlichen Fall wurde vor Jahren in Essen ein "Drücker" wg. Betrugs verurteilt.

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