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Vier Jahre Haft für Tod eines Babys

23.05.2012 | 15:08 Uhr
Vier Jahre Haft für Tod eines Babys
Zu vier Jahren Haft verurteilte die Schwurgerichtskammer den 26-jährigen Rheinhauser, der am 21. Dezember 2011 seine vier Monate alte Tochter durch Schütteln tödlich verletzte. Foto: Andreas Mangen

Duisburg  Weil er sein Kind durch Schütteln tödlich verletzte, verurteilte das Landgericht Duisburg am Mittwoch einen 26-jährigen Rheinhauser zu vier Jahren Gefängnis.

Während der Plädoyers hatte der 26-jährige Rheinhauser, der sich vor dem Landgericht für den Tod seines vier Monate alten Kindes verantworten musste, gestern Morgen noch die meiste Zeit leise geweint. Den Richterspruch nahm der junge Mann gefasst entgegen: Wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilte ihn die Schwurgerichtskammer zu vier Jahren Gefängnis.

In einem waren sich alle beteiligten Juristen einig: Es war ein schwieriger Fall, der da an insgesamt vier Prozesstagen verhandelt worden war, und es war kein typischer Fall. Denn anders als bei vielen ähnlichen Verfahren, in denen der tragische Tod eines Kleinkindes im Mittelpunkt steht, gab es keinerlei Anzeichen dafür, dass das Opfer bereits zuvor misshandelt oder irgendwie vernachlässigt worden wäre.

Für einen kurzen Moment die Beherrschung verloren

Der 26-Jährige, dem die Lebensgefährtin die Versorgung von insgesamt vier Kindern weitgehend allein überließ, hatte schlicht für einen kurzen Moment die Beherrschung verloren, als er am 21. Dezember 2011 die vier Monate alte Tochter so stark schüttelte, dass sie zwei Tage später im Krankenhaus an schweren Hirnverletzungen starb .

Der Angeklagte habe sich subjektiv überfordert gefühlt, so die Feststellung der Richter. Vergeblich habe sich der 26-Jährige am Morgen des Tattages bemüht, die vier Monate alte Tochter zu beruhigen. Er gab ihr das Fläschchen, was aber nur dazu führte, dass das Kind die Milch ausspuckte und weiter schrie. Schließlich habe der 26-Jährige das Mädchen heftig geschüttelt. „Ihm kam es dabei nur darauf an, das Kind ruhig zu bekommen.“ Die Folgen seien dem Angeklagten in diesem Moment egal gewesen. Dabei habe er aus entsprechenden Medienberichten sehr wohl gewusst, dass man Kinder nicht stark schütteln dürfe .

"Minderschwerer Fall"

Die Strafkammer war sich mit Staatsanwalt und Verteidiger darin einig, dass die Tat als minderschwerer Fall in einen deutlich niedrigeren Strafrahmen als der Normalfall einzuzuordnen sei. Dabei berücksichtigten die Richter den Umstand, dass der Angeklagte nicht vorbestraft war, sofort Hilfe geholt hatte und selbst erheblich unter dem Tod seines Kindes leidet. Strafmildernd werteten die Richter auch das Geständnis des Angeklagten, das allerdings nicht rückhaltlos gewesen sei. Bis zuletzt habe der Angeklagte nicht in allen Punkten die Wahrheit gesagt.

Bodo Malsch

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