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Prozess

Trennung wurde zum Albtraum

11.08.2009 | 11:00 Uhr

Nach einer kurzen Beziehung wollte sich eine junge Frau von einem 38-jährigen Wanheimerorter trennen. Fast 24 Stunden lang soll der Mann sie deswegen am 1. und 2. Oktober 2008 in seiner Wohnung eingesperrt, geschlagen und sexuell genötigt haben.

Das Land- und Amtsgericht Duisburg an der Königstraße. Photo©: Andreas Mangen

Nach einer kurzen Beziehung wollte sich eine junge Frau von einem 38-jährigen Wanheimerorter trennen. Doch glaubt man den Worten der 21-Jährigen, konnte sie den Plan erst zwei Tage später in die Tat umsetzen. Fast 24 Stunden lang soll der Mann sie am 1. und 2. Oktober 2008 in seiner Wohnung eingesperrt, geschlagen und sexuell genötigt haben. Seit gestern muss sich das Amtsgericht Stadtmitte mit der Sache befassen.

Ein Wochenende lang eingesperrt

Der Angeklagte schwieg vor dem Schöffengericht zu den Vorwürfen. Um so eindringlicher schilderte die Zeugin ein albtraumhaftes Wochenende. Sie habe nach wenigen Monaten herausgefunden, dass ihr neuer Freund bei seinem Alter geschwindelt und sich zehn Jahre jünger gemacht hatte. Und obendrein hatte er schon eine feste Beziehung: „Er hat mir gesagt, dass er mit der Frau nur zusammen bleiben will, weil die sonst gegen ihn in einem Verfahren aussagen würde.”

Sie habe unter diesen Umständen keine Lust gehabt, die Beziehung fortzusetzen. Doch als sie dem Angeklagten ihre Trennungsabsicht mitteilte, habe der die Wohnung verschlossen und ihr das Handy abgenommen. „Er hat mich geschlagen und zugetreten, als ich am Boden lag.” Danach habe der Mann sie ins Schlafzimmer gezerrt und sie zwingen wollen, ihn oral zu befriedigen. „Weil ich aber nur geweint habe, hat er es irgendwann gelassen.” Bis zum Abend des nächsten Tages habe der Angeklagte sie festgehalten. Als der Mann dann zum Sporttraining ging, habe sie einen Zweitschlüssel gefunden und so fliehen können.

Mit endlosen Nachfragen versuchte der Verteidiger, die Glaubwürdigkeit der Zeugin zu erschüttern. Mit wenig Erfolg. Immerhin kam das Schöffengericht nicht umhin, einigen der Beweisanträgen des Rechtsanwaltes nachzukommen. Bei einer Fortsetzung des Verfahrens am 18. August sollen nun weitere Zeugen vernommen werden. Darunter auch ein Arzt, der die junge Frau zwei Tage nach der Tat wegen einer Rippenprellung untersucht hatte.

Bodo Malsch

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