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Sieben neue Eigenheime

12.02.2010 | 16:26 Uhr

Mit einigem Aufwand betrieb die Stadt anderthalb Jahre lang Bürgerforen zur Vorbereitung des neuen Flächennutzungsplans (FNP), der nach dem Projektnamen „Duisburg 2027” bis dahin gültig sein soll. Der FNP aber ist der Rahmenplan für daraus abzuleitende Bebauungspläne.

Und wie die Stadtverwaltung damit umgeht, das zeigt jetzt eine Bauvoranfrage für sieben Einfamilienhäuser mit Garagen und Carports, darunter ein Doppelhaus, auf der östlichen Seite des Uhlenbroicher Wegs, unmittelbar an der nördlichen Ausfahrt von „Am Schilfrohr”. Der dort geltende Bebauungsplan ist – für Duisburger Verhältnisse – gar nicht alt.

Er stammt von 1995. Und er setzt an der Stelle, an der künftig Einfamilienhäuser entstehen können, ein großes Baufenster für eine zwingend dreigeschossige Bebauung fest. An dieses Baufenster halten sich indes nur noch zwei der sieben geplanten Eigenheime.

Und sie fallen auch nicht dreigeschossig aus, wie vorgeschrieben, sondern natürlich eingeschossig. Grundsätzlich lässt das Baurecht es zu, von solchen Festsetzungen Befreiungen in Aussicht zu stellen. Bedingung: Die „Grundzüge der Planung” dürfen nicht berührt werden. Dies sei auch nicht der Fall, befand die Baubehörde. Schließlich bleibe das Grundkonzept der Art der Nutzung, nämlich Wohnen, ja bestehen. 

Der Bebauungsplan verfolgte allerdings ursprünglich das Ziel, im Übergang von der höhergeschossigen Bebauung am Uhlenbroicher Weg hin zur reinen Einfamilienhausbebauung eine dazwischen liegende Form zu verwirklichen, Eigentumswohnungen zum Beispiel. 

Statt nun aber der Bezirksvertretung vorzuschlagen, den Bebauungsplan entsprechend abzuändern und die Bauvoranfrage bis dahin negativ zu bescheiden, taucht in der Sitzungsvorlage die Formulierung auf, es sei „im heutigen Zustand eine Arrondierung der eingeschossigen Wohnbebauung in diesem Bereich städtebauliche Zielvorstellung.” Die Bezirksvertreter, auch die beiden neuerdings dort auf CDU-Seite vertretenen Architekten, winkten die Vorlage ohne Diskussion durch. mkw

Martin Kleinwächter

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