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Notfalls ein Bürgerbegehren

16.05.2012 | 20:02 Uhr
Notfalls ein Bürgerbegehren
Malerisch gelegen, aber leider nicht (mehr) öffentlich zugänglich: das Nordufer vom Wambachsee.

Wedau. Die Kommunalpolitiker haben sie vermutlich unterschätzt, die neue Bürgergemeinschaft Wedau (BG) um Sprecher Hans-Jürgen Lehmann, die sich gegen den Verkauf eines städtischen Grundstücks am Südwestufer vom Wambachsee für eine Villen-Bebauung wendet (wir berichteten). Am Montag, 21. Mai, will der Rat der Stadt abschließend in nichtöffentlicher Sitzung über den Verkauf entscheiden. Gespräche mit Vertretern der Stadt, um sie zum Umlenken zu bewegen, sind bislang gescheitert. Zu einer entsprechenden Eingabe vom 6. März an Bezirksbürgermeister Dietmar Eliaß (SPD) haben die Bürger erst am 9. Mai die Eingangsbestätigung erhalten. Sie fühlen sich hintergangen, eben weil der Rat schon entscheiden will. Deshalb hat die BG jetzt die Einleitung eines Bürgerbegehrens in Angriff genommen, um dem Rat die Entscheidung notfalls zu entziehen.

Und dabei ist der Grundstücksverkauf an der Straße Im Licht nur der Aufhänger für ihre Aktion. „Grundsätzlich“, sagt Jürgen Lehmann, „geht es darum, die Grundlagen für eine bürgernahe Grundstückspolitik zu schaffen.“ Dazu gehören in den Augen der BG öffentliche Ausschreibungen und ei­ne transparente Abwägung mit stadtplanerischen Gesichtspunkten, also mit den Fragen, ob der Bebauungsplan, den es für das Areal seit etwa 1970 gibt, seinen Zweck noch erfüllt, also ob er noch zeitgemäß ist, ob er ihn bereits erfüllt hat und somit aufgehoben werden kann oder ob es neuen Planungsbedarf gibt. Im konkreten Fall fordert die BG, den Bebauungsplan so zu ändern, dass eine Bebauung unmöglich gemacht wird.

„Seit der Nachkriegszeit gibt es Tendenzen, das Nordufer des Wambachsees der Naherholung zu entziehen“, beobachtet Mitstreiter Jürgen Trabert (74). Ex-Oberbürgermeister Arnold Masselter (SPD) hatte sich dort Ende der 60er Jahren niedergelassen. Er sei 1984 verstorben. Seine Erben teilten das große Grundstück, um es zusätzlich mit zwei Einfamilienhäusern bebauen zu können. „Nach und nach“, so Trabert, „ging der Charakter als Villenviertel verloren.“

Die Grenze der Bebauung, ne­ben der die Villa vorgesehen ist, bilde heute ein ehemaliger Bungalow, der in den 90er Jahren zum Dreigeschosser mit ausgebautem Spitzdach erweitert worden sei. Schlimmer wiegt für die BG, dass hinter diesen Häusern Landschaftsschutzgebiet (LSG) ausgewiesen ist, dass es aber durch Verkäufe an die Eigentümer der dortigen Häuser oder durch heimliche Vergrößerung ihrer Grundstücke nicht mehr zugänglich sei. Trabert: „Alle Grundstücke sind bis in den See hinein eingezäunt.“ Auch die meisten Stichwege, die zwischen den Grundstücken zum See führten, seien geschlossen worden.

Die BG befürchtet, dass das auch mit dem LSG-Streifen hinter dem Villengrundstück so kommen wird, wenn es mit verkauft würde.

Martin Kleinwächter

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