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Moschee-Bau

Moschee-Planung zeigt sich angreifbar

03.02.2009 | 11:29 Uhr

Die Stadt hätte die alte Moschee-Planung 2001 für Hüttenheim auf zwei oder drei Jahre befristen müssen. Jetzt stützt sie sich wieder darauf

Einstimmig und ohne Diskussion segnete die Bezirksvertretung Süd jetzt die Baugenehmigung für die An der Batterie in Hüttenheim geplante Moschee mit Begegnungsstätte ab (wir berichteten). Nur Dr. Horst Wegner (FDP) enthielt sich der Stimme. Ebenfalls einstimmig und ohne Diskussion wurde zudem die Eingabe der örtlichen „Bürger Interessen Gemeinschaft” (BIG) zurückgewiesen, dafür ein neues Bebauungsplanverfahren mit Bürgerbeteiligung durchzuführen.

Die BIG hat Bedenken gegen die teilweise Abholzung des Wäldchens An der Batterie und kritisiert die gewählte orientalische Architektur als unpassend im Hinblick auf den Denkmalbereich Hüttenheim. Da Minarett (18 Meter hoch) und Kuppeldach (10 Meter) jeweils unter den Festsetzungen des dafür eigens erstellten Bebauungsplans von 2001 bleiben, hält die Stadtverwaltung die Baugenehmigung für zulässig.

Ursprünglich hatte die Moschee auf Grundlage des so genannten Baulückenparagrafen genehmigt werden sollen. Dagegen ergab sich 1999 heftiger Widerstand, so dass sich die damalige SPD-Mehrheit dazu durchrang, einen so genannten Vorhabenbezogenen Bebauungsplan auf der Grundlage eines Vorhabenund Erschließungsplans (VEP) aufzustellen. Schon damals aber konnte die BIG sich im Rahmen dieses Verfahrens mit ihren Bedenken nicht durchsetzen. Investoren müssen sich im Rahmen einesVEPzur Durchführung des Projekts innerhalb einer vorher vereinbarten Frist verpflichten.

Nach Ablauf der Frist soll die Gemeinde den VEP aufheben. Wie jetzt bei Bezirksamtsleiter Friedhelm Klein zu erfahren war, sind VEP und Bebauungsplan allerdings ohne Befristung in Kraft gesetzt worden. „Dann wäre der Bebauungsplan fehlerhaft”, sagt dazu der Düsseldorfer Planungsrechtler Karl-Heinz Bortloff. Nur: Normenkontrollklage gegen einen Bebauungsplan war nur bis zu zwei Jahre nach Inkrafttreten möglich (heute: ein Jahr).

Ob das Verwaltungsgericht sich im Rahmen einer Klage gegen die Baugenehmigung selbst darauf stützen würde, das hänge, so Bortloff, davon ab, wie es umdie Zulässigkeit des Bauwerks nach dem Baulückenparagrafen bestellt ist. Die sieht die Stadtverwaltung als gegeben an. 

Text: Martin Kleinwächter; Foto: Jürgen Metzendorf

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Kommentare
09.02.2009
12:38
Moschee-Planung zeigt sich angreifbar
von RATHAUSBEOBACHTER | #5

Hallo Joe,
gib uns doch einmal Deine Tel. Nr. durch. Würden uns gerne mit einem so engagierten Mitmenschen kurzschließen. Wir suchen solche Menschen wie Dich! Evtl. kannst Du ja auch selbst kandidieren!

09.02.2009
12:25
Moschee-Planung zeigt sich angreifbar
von HÜTTENHEIMER | #4

Hallo Joe, mich werden Sie dort nicht finden! Aber es stehen sicherlich Alternativen zu dem Kaschperltheater auf dem Wahlzettel! Und wenn nur ein paar Menschen den Etabliert Verdummten in Duisburg eine Watschen verpassen ob hier in der BV oder im Rat, dann wird sich sicherlich etwas ändern! Aber Danke fürs Lob!

07.02.2009
23:22
Moschee-Planung zeigt sich angreifbar
von Joe_Shortbone | #3

Hallo Hüttenheimer,
ich hoffe Sie ab Herbst 2009 als gewählten Vertreter in der BV-Süd zu finden. Leute wie sie braucht der Duisburger Süden. Wo muss ich mein Kreuz auf dem Wahlzettel machen?

03.02.2009
21:06
Blockierter Kommentar.
von Thomas.Lau | #2

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03.02.2009
13:55
Moschee-Planung zeigt sich angreifbar
von HÜTTENHEIMER | #1

Also doch! Ein völlig desolater Haufen in der BV der alles durchwinkt was er auf den Tisch bekommt! Gesetze und Planverfahren die nach belieben ausgelegt werden und jetzt das. Das ist ja schon mehr als lächerlich was sich heir abspielt. Ich kann nur hoffen, daß die muslimischen Mitbürger diese Farce nicht mitmachen und das Planverfahren reel ablaufen lassen!

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