LEG erhöht Mietpreise in Duisburg erneut
04.08.2010 | 10:48 Uhr 2010-08-04T10:48:00+0200
Duisburg-Ungelsheim. Zum dritten Mal seit 2008 haben Mieter wie Sonja Betz und Alfred Bergmann eine Mieterhöhung von der LEG erhalten. Ein Großteil ihrer ohnehin geringen Rente fallen nun allein für die Kaltmiete an.
Eigentlich sind Sonja Betz (78) und Alfred Bergmann (80) mit dem Wohnen im Ort ganz zufrieden, wenn da nicht die jährlichen Mieterhöhungen der Landesentwicklungsgesellschaft (LEG) wären, die sie seit ein paar Jahren bekommen. Sonja Betz bewohnt seit 20 Jahren eine 58-Quadratmeter-Wohnung im Hause Blankenburger Straße 18. Ihr Nachbar Alfred Bergmann ist seit über 25 Jahren LEG-Mieter, zog aber 1990, nach dem Tod seiner Frau, in eine kleinere 49-Quadratmeter-Wohnung gegenüber von Sonja Betz.
Während Alfred Bergmann die Mieterhöhung bis zur Höchstgrenze nach Mietspiegel noch schultern kann, trifft es seine Nachbarin hart: Sie soll für ihre größere Wohnung ab 1. Oktober nach drei Mieterhöhungen in Folge 306,80 Euro kalt zahlen, 20,46 Euro mehr als bisher und 5,25 Euro je Quadratmeter. Auch das ist der höchstzulässige Wert laut Mietspiegel. Normal wäre ein Wert von 4,80 Euro. Sonja Betz bekommt aber nur 700 Euro Rente im Monat. Immerhin steuert die Stadt noch monatlich 76 Euro Wohngeld bei. Trotzdem gehen damit fast 40 % ihrer Einkünfte nur für die Kaltmiete drauf.
Zweifel an Höhe der Miete
Ein Versuch, zusätzlich Sozialhilfe in Anspruch zu nehmen, scheiterte bei Sonja Betz vor drei Jahren. Dazu hätte sie zunächst eine Lebensversicherung, die noch bis 2016 läuft und ihren Hinterbliebenen einmal 6000 Euro für ihre Bestattung auszahlen soll, kündigen müssen. „4700 Euro wären mir ausbezahlt worden“, sagt sie. Die hätte sie bis auf einen Rest von 2600 Euro zunächst aufbrauchen müssen. Vorsorge für die eigene Bestattung lässt die Stadt nicht gelten. „Dafür müssten meine Kinder aufkommen“, sagt sie. Sonja Betz hat sechs Kinder großgezogen.
Alfred Bergmann zweifelt an der Höhe der Miete. „Es gibt keinen Estrichboden, sondern nur nackten Beton“, sagt er. Trotz Kunststofffenstern ziehe es. Und die Fassadendämmung stamme auch schon aus der Zeit vor 1990. Da sei allenfalls ein mittleres Mitniveau angemessen.
Maximum an Erträgen steht Leistungs-Minimum gegenüber
Das sieht Carolin Gauglitz von der LEG anders. „Mietanpassungen werden bei der LEG im wohnungswirtschaftlich üblichen Umfang getätigt“, lässt sie uns wissen. Dabei halte die LEG die mietrechtlichen Regelungen ein. Im konkreten Fall orientiere sich die Erhöhung „am lokalen Marktumfeld und berücksichtigt die jeweiligen Ausstattungsstandards der Wohnungen.“ Nach einer Sozialcharta habe sich die LEG zu einer Begrenzung verpflichtet.
„Es war eindeutig, dass es so kommen würde“, sagt dagegen Peter Heß vom Mieterschutzbund. Die LEG nutze alle Möglichkeiten, um zu höheren Mieten zu kommen, ein Maximum an Erträgen nämlich und ein Minimum an Leistungen für die Mieter. Damit könne die Anpassung der Wohngeldsätze nicht schritthalten.
Fehlender Estrich, zugige Fenster
Mängel wie fehlender Estrich oder zugige Fenster dürften, so Heß, freilich nicht zum Anlass genommen werden, die Mieterhöhung abzulehnen. Dann nämlich muss das Amtsgericht darüber entscheiden. „Dafür gibt es die Mietminderung.“ Heß empfiehlt, nur einer teilweisen Erhöhung zuzustimmen. „Im Einzelfall“, sagt er, „kann man mit einer nachvollziehbaren Argumentation vor Gericht Erfolg haben.“ Man dürfe aber nicht moralisch argumentieren, sondern mit der Infrastruktur am Ort und der Ausstattung der Wohnung, juristisch-mathematisch eben.
Der Verkauf der LEG 2008 durch die inzwischen abgewählte CDU/FDP-Landesregierung (Erlös 787 Mio Euro) war politisch stark umstritten. Allerdings kamen die für eine Volksinitiative dagegen nötigen 66 000 Unterschriften nicht zustande. Der von der amerikanischen Investmentbank Goldman Sachs aufgelegte „Whitehall Real Estate Funds“ erwarb die Anteile. Der genaue Eigentümer der LEG, so heißt es bei „wikipedia“, sei wegen einer Eigentümerkonstruktion über Briefkastenfirmen unbekannt. Zur LEG gehören insgesamt, nach einigen Weiterverkäufen, noch 93 000 Wohnungen.
18:37
Das galt nicht Ihnen sonder der 1. Entschuldigen Sie bitte.
23:03
Ich glaube , Sie haben nicht richtig gelesen oder können es nicht. Ich habe 40 Jahre in der DRV
eingezahlt. Vielleicht kann ich Ihnen sagen , was malochen bedeutet , aber Sie nicht mir..
Und mit Kippen und Suff habe ich erst recht nichts am Hut. Noch Fragen ? Fahren Sie mal 40 Jahre lang einen 40 Tonner. Dann können wir weiterschreiben. Ihr Kommentar kotzt mich an.
Sie können doch nur (c)DU -Wähler sein....
20:36
Wenn ich Ihren Beitrag lese muss ich mich übergeben. Genau Sie sind es die den Sozialstaat kaputt gehen lassen. Schröpfen wo es geht und sich dann noch beschweren das kein Geld für Kippen oder Sauferei da ist.
16:12
Wo ist das Problem ? Ich wohne seit 13 Jahren auch in einer LEG-Wohnung. In den letzten zwei Jahren wurde die Miete zweimal erhöht. Warmmiete von knapp 400 auf knapp 500 Euro. TOLL. !!!
Da meine Rente leider sehr karg ist , ( Kraftfahrerschicksal) mußte ich zur Stadt die Grundsicherung beantragen. Nun habe ich ein Einkommen von knapp 850 Euro. Wenn ich die Miete abziehe , bleiben mir grade 350 Euro. Davon wird aber noch Telefon , Versicherungen ; Stadtwerke etc. bezahlt. Was bleibt da noch ???
Nichts.....
DEUTSCHLAND 2010. TOLL..TOLL..TOLL..
13:44
Wieso können die denn bei dem Leerstand die Miete erhöhen? Im Norden des Reviers werden doch Wohnungen abgerissen. Leider sind die alten Leutchen nicht mehr flexibel, oder redet man ihnen das nur ein? Ich würde trotz 80 Lenze wegziehen. Die Stadt zahlt den Umzug doch. Also, gehen, oder zumindestens damit drohen, dann wird aus der Mieterhöhung nix. Und: Einen alten Baum verpflanzt man nicht? Blödes Gerede! Frisches Umfeld hält jung, da muss sich neu orientieren, das ist doch gut. Altenheim? Nein! Einfach bockig mit Auszug drohen. Aktiv werden, nicht die Hände in den Schoß. Wehre Dich täglich, bleibe im Lande!
13:38
@#4 Peter 1208: Sicher könnte Frau Betz Grundsicherung beantragen, wenn sie mit ihrem Einkommen (Rente) zzgl. Wohngeld ihren Lebensunterhalt nicht sicherstellen kann. Ändert aber nichts an der Tatsache, dass sie noch Vermögen von ca. 6.000 € hat, und Grundsicherung nach dem SGB XII wird nur gewährt, wenn der Vermögensfreibetrag von 2.600 € nicht überschritten wird. Grundsicherung wird es daher in Frau Betz Fall nicht geben.
Grundsicherung im Alter ist kein bedingungsloses Grundeinkommen !
Möglicherweise kann sie aber einen Wohngeld-Erhöhungsantrag stellen, wenn ihre Miete jetzt so stark angestiegen ist.
13:05
Neben dem Sozialrecht sollte hier auch einmal das Mietrecht zu Rate gezogen werden. Man muss sich nicht alles gefallen lassen.
12:33
Frau Betz kann Grundsicherung beantragen, außerdem braucht sie die Versicherung nicht kündigen. Hilfreich wäre auch das Aufsuchen eines Anwalts für Sozialrecht.
12:27
Nun holen sich die internationalen Konzerne über das Wohngeld den Kaufpreis bei den Kommunen zurück.
Da gibt es eigentlich nur eins. Dort wo die Mieter noch jung genug sind, sollten die Kommunen wie nach dem Krieg Siedlungsgemeinschaften unterstützen die sich neue ordentlich Häuser selbst bauen. Altersgerecht sind die meisten Bruchbuden in den Hochhäusern sowieso nicht.
12:22
Privat vor Staat.
Das Ergebnis war zu erwarten.
Auch die Handwerker freuen sich. Erheblich weniger Aufträge.