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Kriminalität

Kriminalpolizei Duisburg gibt Tipps gegen Trickbetrüger

11.04.2011 | 16:44 Uhr
Kriminalpolizei Duisburg gibt Tipps gegen Trickbetrüger
Die Polizei Duisburg warnt Senioren vor Trickbetrügern an der Haustür.

Duisburg-Großenbaum.  Trickbetrüger suchen sich vor allem alte Menschen als Opfer: Mit gefälschtem Ausweis geben sie sich als Prüfer von den Stadtwerken aus oder bitten als "Freund" des Enkels um Geld. Die Kripo gibt Tipps, wie man sich gegen die Gauner schützen kann.

Immer wieder werden vor allem alte Menschen Opfer von Trickbetrügern . Wie sie sich bestmöglich schützen können, darüber sprach Axel Hilbertz von der Kripo jetzt im Begegnungs- und Beratungszentrum Zu den Wiesen 50. Täuschend echt aussehende Ausweise, so Hilbertz, könne man heute leicht am Heimcomputer selbst herstellen. Mit Stadtwerke-Logo etwa. Und so sei denn eine Masche, sich als Prüfer für den Wasserdruck Zugang zur Wohnung zu verschaffen . Bleibe, so Hilbertz, die Wohnungstüre nur angelehnt, könne ein Komplize, während der "Prüfer" mit dem Senior im Badezimmer zugange sei, in Windeseile nach dem Schmuckkästchen im Schlafzimmer suchen. Sein Tipp: "Gar nicht erst hereinlassen." Der Referent empfiehlt den Einbau eines so genanten Kasten-Riegelschlosses für 180 bis 230 €.

Täter bauen Vertrauen auf

Manche Täter freilich bauten langfristig ein Vertrauensverhältnis auf, seien hilfsbereit und würden sich sogar Geld leihen - und pünktlich wieder zurückzahlen. Derweil würden sie auskundschaften, ob jemand teuer gekleidet oder eingerichtet sei, wo es sich also lohnen könnte.

Opfer jenseits der Achtzig, oftmals hör- und sehbehindert, würden für den "Enkeltrick" ausgesucht, für die dringende Bitte des Enkels, ihnen kurzfristig einen größeren Geldbetrag zu leihen. Raffiniert ließen sich die Täter den Vornamen des Enkels vorsagen - und schickten dann bei der Übergabe überraschend, weil selbst verhindert, einen "guten Freund".

Verträge und Gewinnspiel per Telefon

Misstrauisch, so der Oberkommissar, sollte man sein, sobald es um Gelddinge gehe, um Anlageformen etwa. "Bei fernmündlich abgeschlossenen Verträgen gilt eine Widerrufsfrist von vier Wochen", erinnerte er. Oft schrecke man die Anrufer schon ab, indem man sich den Firmennamen genau buchstabieren lasse.

Hilbertz warnte ferner vor Gewinnspiel-Rückrufen mit teuren Warteschleifen und dem Kleingedruckten bei Verträgen, übrigens auch im Internet.

DerWesten

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