„Keine Bedenken“
24.06.2010 | 17:08 Uhr 2010-06-24T17:08:00+0200
Düsseldorf/Duisburg-Süd.In der bisher über die Medien ausgetragenen Auseinandersetzung zwischen dem Kreis Mettmann und der Düsseldorfer Bezirksregierung über den „Alarm- und Gefahrenabwehrplan“ (AGAP) zur Kohlenmonoxid-Leitung von Bayer-Material Science (BMS) meldete sich nun Regierungspräsident Jürgen Büssow direkt zur Wort. In einer Pressekonferenz stellte Büssow klar, dass auch der Kreis Mettmann in einer Arbeitsgruppe vertreten war, die dreimal zu dem Thema tagte. Der AGAP sei nicht zustimmungspflichtig, die Bezirksregierung habe freiwillig zwischen den betroffenen Kommunen und Kreisen sowie BMS als Betreiber der Pipeline moderiert.
Bei dem AGAP handelt es sich um eine Regelung des Betreibers, welche Maßnahmen bei einem Unfall getroffen und welche Meldewege eingehalten werden sollen. Der Kreis Mettmann besteht, so der Landrat Thomas Hendele, darauf, dass bei einem Unfall die Leitstelle des Kreises unmittelbar benachrichtigt werden soll. Alle anderen Mitglieder der Arbeitsgruppe stimmten dem Plan zu, dass erst die Leitstelle von BMS den Unfall orten und bewerten soll, dann werden die beteiligten die Berufsfeuerwehren der Kreise oder Städte informiert.
Jürgen Büssow: „Die Leitstelle von BMS kann Ort und Umfang eines Lecks, einer Störung oder schlimmstenfalls den Bruch der Leitung innerhalb von 60 Sekunden identifizieren, nach weiteren 60 Sekunden würden dann die entsprechenden Notfallmeldungen verschickt werden. Wenn der Kreis Mettmann sofort benachrichtigt werden möchte, dann muss er auch die ganze Technik besitzen, die BMS speziell in der Leiststelle für die Kohlenmonoxid-Leitung vorhält.“
Dreimal habe unter der Moderation der Bezirksregierung die Arbeitsgruppe zwischen November 2007 und März 2008 getagt. „BMS hat zunächst einen Entwurf vorgelegt, alle 36 zu diskutierenden Themen wurden anschließend behandelt und geklärt, Änderungen wurden eingearbeitet. Beteiligt waren neben dem Kreis Mettmann die Städte Duisburg, Mülheim, Düsseldorf, Krefeld, Solingen, Köln und der Rhein-Neuss-Kreis, die schließlich nach weiteren Änderungen abschließend dem AGAP zugestimmt haben. Die Stadt Duisburg habe „keine Bedenken“ signalisiert.
Büssow stellte weiter klar, dass neben dem AGAP Kreise und Städte aufgerufen sind, entsprechende „Sonderschutzpläne“ aufzustellen, wie man intern mit einem Störfall längs der Pipeline umgeht. Innerhalb dieser Sonderschutzpläne müssen sich dann die einzelnen Feuerwehren abstimmen.
„Der AGAP ist kein statischer Plan, je nach Ingenieurwissen kann er sich natürlich weiterentwickeln“, stellte der Regierungspräsident fest. Eigentlich sei die ganze Debatte um den AGAP ein Ingenieursthema und eben kein politisches Thema. Dennoch bot Büssow dem Kreis Mettmann gestern Gesprächsbereitschaft an, bei dem neben der unmittelbaren Alarmierung auch ein weiteres Thema angesprochen werden soll, dass zwischen Bezirksregierung und Kreis Mettmann strittig ist. Der Kreis will ein Szenario für eine inversive Wetterlage geklärt wissen. Büssow: „Diese Wetterlage taucht in keinem anderen Kreis oder Kommune auf.“ Dies könne der Kreis doch dann in seinen Sonderschutzplan aufnehmen, stellte Büssow abschließend fest. Beschließen kann den AGAP der Landtag, dies erwartet Büssow aber nicht vor der Eröffnung des Hauptverfahren vor der dritten Kammer des Verwaltungsgerichtes in Düsseldorf, die grundsätzlich über eine Inbetriebnahme der umstrittenen Pipeline entscheiden muss. Zwei Gutachten stehen noch aus.
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