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Im Extremfall 18 Monate Bauzeit

21.10.2009 | 10:11 Uhr

Verbraucherschützer sieht auch in den neuen Hauskauf-Verträgen für Eigenheime Im Bonnefeld Tücken für die Käufer

Stehen sich Kaufinteressenten für die 18 Reihenhäuser („Haus im Haus”), die die neu gegründete NH Real Estate aus Huckingen Im Bonnefeld errichten will (wir berichteten),wirklich besser als frühere Kaufinteressenten dort? Björn Hoog aus Neudorf und Marcel Heine aus Ungelsheim haben Zweifel daran bekommen. Sie hatten sich für den Kauf je eines Hauses interessiert und prompt 600 Euro Reservierungsgebühr beim Makler bezahlen müssen. NH-Geschäftsführerin Christiane Haupt hatte im Gespräch mit dieser Zeitung Anfang August dagegen angekündigt, eine Reservierungsgebühr werde es bei ihr nicht mehr geben.

Wie Haupt jetzt mitteilt, ist der Makler abgemahnt worden. Er wurde aufgefordert, diese Gebühr vollständig zurückzuerstatten und künftig nicht mehr zu erheben. Hoog und Heine haben ihr Geld inzwischen auch zurück. Christiane Haupt hatte auch erklärt, die Häuser seien innen bis auf die Fliesen im Bad und die Bodenbeläge komplett. Im Mustervertrag für Björn Hoog tauchen aber auch die Innentüren sowie „sämtliche Trockenbauarbeiten” auf. „Häuser, die nach Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) erstellt werden, sind in der Regel schlüsselfertig”, sagt der Essener Rechtsanwalt Harald Haakshorst. Im Vergleich dazu handele es sich nach den aktuell vorgelegten Verträgen um einen „veredelten Rohbau”. Haakshorst bietet für die Verbraucherzentrale Bauberatung an. Christiane Haupt rechtfertigt sich: Wer zinsgünstige Kredite der Wohnungsbauförderungsanstalt (WFA) in Anspruch nehme, müsse Eigenleistungen erbringen. Der Trockenausbau beziehe sich jedoch auf die Ausbaureserve im Dachgeschoss. Entgegen früheren Angaben der NH-Geschäftsführerin beträgt die vertragliche Bauzeit auch nicht neun, sondern zwölf Monate. „Es steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht für den Fall zu, dass der Baubeginn nicht spätestens sechs Monate nach der Beurkundung erfolgt ist”, sagt Haupt dazu. Verbraucherschützer Haakshorst gibt indes zu bedenken, wer sich über diese sechs Monate hinaus vertrösten lasse, müsse dann insgesamt anderthalb Jahre Wartezeit in Kauf nehmen.

Auch von Eigentumswohnungen war im Gespräch mit der NH-Geschäftsführerin keine Rede. Tatsächlich soll aber Im Bonnefeld eine Eigentümergemeinschaft begründet werden – wegen der privaten Erschließungsflächen. Würden diese Flächen nach dem städtischen Standard ausgebaut und einzeln parzelliert, gibt Haupt zu bedenken, könnte das Preisniveau von 180 000 Euro für die angestrebte Zielgruppe der jungen Familien nicht gehalten werden. Anwalt Haakshorst hält die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts aber für unkomplizierter als das Wohnungseigentumsgesetz (Einsetzen eines bezahlten Verwalters, Eigentümerversammlung etc.).

Zwischen Grundstückskauf und Hausbau werde vertraglich nicht unterschieden, hatte NH Real Estate im August angekündigt. Tatsächlich schließen die Käufer aber doch zwei Verträge ab. „Ja”, gesteht Christiane Haupt. „Aber diese Verträge sind miteinander verknüpft.” Der Rücktritt vom einen ziehe immer auch den Rücktritt vom anderen nach sich. Für dadurch entstandene Kosten komme ihr Unternehmen auf. Die Makler- und Bauträgerverordnung sei erfüllt.

Martin Kleinwächter

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Kommentare
22.10.2009
21:52
Im Extremfall 18 Monate Bauzeit
von Marcel Heine | #1

Zum Glück sind wir zurückgetreten. Der Rücktritt hatte zwar einige Komplikationen, aber im großen und ganzen sind wir mit einem blauen Auge davongekommen. Die NH hätte lieber seine Mitarbeiter besser prüfen sollen. Wir wünschen allen Käufern noch viel Glück und hoffen Ihr Traum geht in Erfüllung.

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