Gisela Walsken: Enteignungsgesetz ist nicht der Knackpunkt
15.01.2008 | 19:19 Uhr 2008-01-15T19:19:06+0100Auf heftige Ablehnung ist die Argumentation der Landtagsabgeordneten gegen die Aufhebung des Enteignungsgesetzes gestoßen. ...
... Hier noch einmal ihr StandpunktBitterböse Reaktionen hat die Kritik der SPD-Landtagsabgeordneten Gisela Walsken am Gesetzentwurf der Grünen zur Aufhebung des umstrittenen Enteignungsgesetzes zugunsten der CO-Pipeline in der Leserschaft ausgelöst (wir berichteten). Das legt die Vermutung nahe, dass Walskens Argumentation nicht deutlich genug geworden ist. Sie wollte darauf aufmerksam machen, dass die Versäumnisse der Bezirksregierung als Genehmigungsbehörde mit der Aufhebung des Gesetzes nicht aus der Welt sind, das Bayer-Projekt damit also immer noch anfechtbar wäre.Denn die Richter am Oberverwaltungsgericht Münster haben am 17. Dezember nicht nur in punkto Enteignungsgesetz Klärungsbedarf angemeldet. Sie haben auch argumentiert, dass die konkrete Ausgestaltung, worin denn nun der Gewinn für das Gemeinwohl durch die CO-Pipeline besteht, auch im Planfeststellungsbeschluss erfolgen könnte, etwa durch von Bayer konkret abgegebene Arbeitsplatzgarantien.Damit aber, so Walsken, wären die Fragen der Richter zur Wahl der rechtsrheinischen Trasse für die Verbindung zweier linksrheinischer Werke ebenso nicht beantwortet wie die Frage, ob die Sicherheitsanforderungen für normale Rohrfernleitungen einfach auf ein so gefährliches Gas wie CO angewendet werden durften.Eine Aufhebung des Gesetzes zum jetzigen Zeitpunkt nutze gar nichts, da seine Verfassungsmäßigkeit nur vom Gericht geprüft werden könne. Damit aber begründen die Grünen ihren Vorstoß. mkw
21:31
Ist Herr Kleinwächter jetzt Pressesprecher von Frau Walsken? Kann sie nicht mehr für sich selbst sprechen? Oder traut sie sich nicht mehr?