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Gestank: Es durfte gedüngt werden

13.02.2012 | 13:16 Uhr
Gestank: Es durfte gedüngt werden
Kompost darf ab 1. Februar auf den Feldern verteilt werden, auch wenn er nicht geruchlos ist.

Rahm.   Auch wenn Kompost riecht: Ab 1. Februar darf er auf den Feldern verteilt werden. Nur Dung muss untergeplügt werden

In Sachen Geruchsbelästigung im Ort (wir berichteten) gibt es Neuigkeiten. Die Bezirksregierung in Düsseldorf hatte zwar einen Hinweis darauf erhalten, hatte dann aber die Stadt Duisburg gebeten, der Sache nachzugehen. Und dazu erklärte Stadt-Sprecher Peter Hilbrands jetzt, dass der Einsatz von Kompost durch die Landwirtschaftskammer in Bonn hinsichtlich seiner Zusammensetzung und des Nachweises darüber kon­trolliert werde.

Obwohl die Stadt als Untere Abfallwirtschaftsbehörde also nicht zuständig sei, seien die Kollegen vor Ort gewesen. Ergebnis: „Das Material stammt von einem Kompostwerk und wird zur Düngung genutzt.“

Seit dem 1. Februar dürfe wieder gedüngt werden, nämlich bis zum 1. November. Hilbrands weiter: „Kompost muss - anders als Gülle - nicht untergepflügt werden, kann also oberflächlich aufgebracht werden.“ Das Material sei außerdem noch vor dem Einsetzen des Frosts aufgebracht worden.

Es gebe regelmäßig Beschwerden, wenn Bauern ihre Felder düngten. „Illegal ist dies aber nicht, auch wenn dies mit Geruchsbelästigungen verbunden ist“, so der Sprecher.

Von Leser Jürgen Ruschhaupt kommt noch der Hinweis, es habe sich nicht um zwei Lkw gehandelt, die den Dünger angeliefert hätten, sondern um zwei Traktoren-Gespanne mit Kompost-Streuern.

Martin Kleinwächter

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