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Koalitionsvertrag

Die Passage zur CO-Pipeline im Wortlaut:

07.07.2010 | 18:23 Uhr

„Bei der CO-Pipeline dürfen Sorgen und Ängste der Menschen nicht weiter ignoriert werden. Auch die Arbeitsplatzsicherung an den Standorten hat für uns eine große Bedeutung. Die Be­schlüsse der Verwaltungsgerichte haben Sicherheitsmängel deutlich gemacht. Sie ha­ben darüber hinaus Abwägungsdefizite des Gesetzes bei der Gemeinwohlorientierung festgestellt. Damit ist die Verfassungsmäßigkeit des Rohrleitungsgesetzes in Frage ge­stellt (Gemeinwohlorientierung der Enteignung). Es wurde mit einer Vielzahl von Planungs- und Ausführungsfehlern sowie mit einer defizi- tären Kommunikationsstrategie dazu beigetragen, dass Zweifel an einem sicheren Be­trieb der CO-Pipeline stetig verstärkt worden sind. Die Landesregierung muss bis En­de 2010 das Rohrleitungsgesetz evaluieren. In diesem Zu­sammenhang wollen wir den bislang versäumten Versuch unternehmen, in Vermittlung zwischen Unternehmen und Betroffenen ei­nen Dialogprozess und eine umfassende Prob­lemlösung auszuloten. Da­bei soll auch ein Ausbau der Produktion von Kohlenmonoxid am Standort Uerdingen geprüft werden.“

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