Deutung des Veenker-Gutachtens
04.02.2009 | 11:30 Uhr 2009-02-04T11:30:00+0100Zum Streit zwischen dem FDP-Landtagsabgeordneten Holger Ellerbrock und Stadtdirektor Dr. Peter Greulich erläutert Erich Hennen von "COntra Pipeline" den Sicherheits-Aspekt aus seiner Sicht
Zuletzt stritten sich Stadtdirektor Dr. Peter Greulich und der FDP-Landtagsabgeordnete Holger Ellerbrock über die Auslegung des Veenker-Gutachtens zur Sicherheit der CO-Pipeline. Wir baten Erich Hennen, Sprecher der Bürgerinitiative „COntra Pipeline”, zu erläutern, worum es geht.
"Man muss wissen, dass die Niederländer große Abstände zugrunde legen"
Es sei richtig, sagt Hennen, wenn Ellerbrock argumentiere, dass die Sicherheit nach der zusätzlich von Veenker auf Drängen Duisburgs durchgeführten „Quantitativen Risikoanalyse” (QRA) nicht zu beanstanden sei. Es stimme aber ebenso der Hinweis Dr. Greulichs, dass das Gutachten die Sicherheit der Leitung dennoch infrage stelle. Diese Widersprüchlichkeit liege zum einen an der bereits bei der Planung durchgeführten klassischen deutschen strukturellen Zuverlässigkeitsanalyse (SRA), das ist die Bewertung nach Kriterien wie Erdüberdeckung, Geogitter, Warnpfähle oder Trassenwarnband. Veenker, so Hennen, verwende den etwas missverständlichen Ausdruck „vernachlässigt”, wenn er ausführt, ohne Betrachtung dieser Faktoren seien 50 Kreuzungspunkte allein im Duisburger Süden nicht ausreichend gesichert.
Ellerbrock könne es sich da nicht so leicht machen, so zu tun, als meine Veenker damit nur, dies wäre der Fall, wenn man diese Vorkehrungen „vernachlässigt” im Sinne von „wegdenken”. Denn im Ernst gehe es darum, dass Fehler bei Bauarbeiten, und das seien die häufigsten Unfallursachen bei Pipelines, durch all diese Maßnahmen nicht genügend abgewehrt würden. Dazu trage übrigens auch bei, dass gerade an diesen kritischen Stellen von der in der Genehmigung vorgesehenen Wandstärke von 6,3Millimetern zugunsten von lediglich 5,6 Millimetern abgewichen worden sei. Größere Wandstärken oder eine Betonabdeckung der Leitung oder gar, wie in den Niederlanden, begehbare Betonmäntel in Kreuzungsbereichen, würden schon die Ergebnisse der klassischen SRA völlig anders aussehen lassen. Daran aber habe Bayer gespart.
TÜV und Bezirksregierung hätten das mitgemacht. Zum zweiten, so Hennen, weise aber auch die QRA einen großen Knackpunkt auf. Sie fehlte im Planverfahren, wurde aber von einem niederländischen Büro für Veenker nachgeholt. Dabei aber sei lediglich von einem senkrecht nach oben ausströmenden Gas ausgegangen worden. Hennen: „Man muss dazu wissen, dass die Niederländer große Abstände der CO-Leitung von jeglicher Besiedlung zugrundelegen, teilweise 150 Meter”, vor allem von Schulen, anders als in Ungelsheim. Im freien Feld aber spiele die gefährliche seitliche Ausströmung keine Rolle.
Anders dagegen im besiedelten Gebiet. Hier hätte sie bei der QRA bedacht werden müssen. Insgesamt gelte für die Planung, dass dabei der wichtige Bereich der technischen DIN Normen für die Ausführung der Leitung ausgelassen worden sei, dass lediglich die übergeordneten Technischen Regeln angewendet worden seien. Das aber, sagt Hennen, wäre so, wie wenn man zwar das vorgeschriebene Treppengeländer in einem Haus einbaut, aber von der vorgeschriebenen Geländerhöhe abweicht. Dabei sei, so Hennen, ja noch gar nicht berücksichtigt, dass Veenker von der Annahme ausgeht, dass die Pipeline tatsächlich so gebaut wurde, wie in der Genehmigung vorgesehen.
Jetzt aber zeige sich, dass das nicht der Fall sei. Unter diesen geänderten Voraussetzungen aber käme Veenker zu verheerenden Einschätzungen der Sicherheitslage, ist Hennen sicher. „Die Leitung darf niemals in Betrieb gehen.”
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