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„Am Schellberg“: Plan wird ausgelegt

04.07.2012 | 19:17 Uhr
„Am Schellberg“: Plan wird ausgelegt
Am Schellberg in Duisburg-Süd / Am Dickerhorst (See attached file: Schellberg.JPG)

Großenbaum. Mit der geplanten Eigenheim-Bebauung im Hinterland zwischen „Am Schellberg“ und „Am Dickerhorst“ wird es jetzt ernst: Vom 6. Juli bis 10. August liegen die Pläne für den Bebauungsplan Nr. 1168 „Am Schellberg“ öffentlich aus: im Stadthaus, Moselstraße in Stadtmitte, montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr, und im Bezirksamt Süd, Sittardsberger Allee 14 in Buchholz, dort zusätzlich dienstags bis 18 Uhr. Nur Stellungnahmen von Bürgern, die in dieser Zeit dort eingehen, sind für das weitere Planverfahren maßgeblich.

In ihrer Mai-Sitzung hatte die Bezirksvertretung die Planung beraten und einstimmig so für die öffentliche Auslegung gestimmt. Dort war Bezirksvertreter Peter Ratka (CDU) befangen, weil er als Architekt mit der Planung befasst ist. Der Rat der Stadt gab den Entwurf am 25. Juni zur Bürgeranhörung frei.

Nachdem es in der Vergangenheit verschiedene Anläufe gegeben hatte, das Areal, das jetzt noch 8500 qm groß ist, zu bebauen, wurde mit dem Bebauungsplan ein neuer Versuch gestartet. Diesmal ist die städtische Gemeinnützige Baugesellschaft (Gebag) der Investor. Sie will die Fläche über zwei Stichstraßen von „Am Schellberg“ aus erschließen, an de­nen bereits Eigenheime entstanden sind. Altengerechte, barrierefreie Bungalows sowie Ein- und Zweifamilienhäuser sind geplant - die Bungalows in einem Baufenster im Norden, parallel zu „Am Dickerhorst“, ansonsten die zweigeschossigen Häuser.

Bei der (rechtlich nicht verbindlichen) vorgezogenen Bürgerbeteiligung im Mai 2011 war unter anderem die Erhaltung der Freifläche gefordert worden, waren der so genannte 200 qm große Quartiersplatz als zu klein sowie seine Lage kritisiert und ein Schubkarrenweg für die von „Am Schellberg“ aus angrenzenden Gärten angeregt worden. Nur Letzteres wurde mit der Ausweisung eines Gehrechts an der Grenze des Plangebiets berücksichtigt. Für mehr Grün soll auf 80 % der Dächer eine Begrünung sorgen.

Zu den Schwachpunkten der Planung gehört, dass die für reines Wohngebiet vorgegebenen Lärmpegel von im Durchschnitt 50 Dezibel (A) am Tag und 40 Dezibel (A) in der Nacht nur durch Maßnahmen passiven Lärmschutzes erreicht werden können. Grund ist die Lärmbelastung von Bahnstrecke und A 59. Außerdem ist nur außer der jeweiligen Garage jedes Eigenheims der Platz davor als Stellplatz ausgewiesen „so dass für jede Wohneinheit auf dem Grundstück zwei Stellplätze zur Verfügung stehen“, wie es in der Sitzungsvorlage heißt. Allerdings werden in der Nähe des Quartiersplatzes insgesamt 14 Besucherparkplätze ausgewiesen. Die Grundstücke sind im Durchschnitt 365 qm groß. Die Kapazität der benachbarten Kanäle für die Entwässerung gilt als „ausreichend“. Weil das Grundwasser 1,50 m unter dem Erdreich steht, darf Regenwasser von Dächern nicht versickern.

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