Stadt kontrolliert Vereine
09.07.2011 | 17:53 Uhr 2011-07-09T17:53:00+0200
Duisburg. Wenn Vereine, Kindergärten oder Schulen sich künftig mit Sommer- oder Straßenfesten ihre Kasse aufbessern wollen, könnten sie ihr blaues Wunder erleben.
Wenn im Kleingarten- oder Sportverein, bei Verbänden und Gemeinden öffentliche Sommer-, Kindergarten-, Schul- oder Straßenfeste gefeiert werden, dann fließt traditionell so manches gezapfte Bierchen.
Auch selbst gemachte Salate, Kuchen und das leckere Grillgut gehen da für den guten Zweck zahlreich über die Theke. Schließlich fließen die Einnahmen wieder zurück in die Vereinssäckel.
Mit dem neugestalteten „Antrag auf einmalige Gestattung aus besonderem Anlass (Gaststättengewerbe)“ will die Stadt künftig schon im Vorfeld strenger selektieren und kontrollieren als bisher, wenn es um den öffentlichen Ausschank von Alkohol im Besonderen und öffentliche Feste im Allgemeinen geht: Das Gaststättenrecht soll künftig konsequent durchgesetzt werden.
Alkohol-Ausschank nicht mehr geduldet
Auch dort, wo es bislang traditionell tolerant zuging, etwa bei den Kleingartenvereinen und ihren für Feiern so beliebten Vereinsheimen oder -häusern. Klar gemacht wurde dies am Dienstag, 5. Juli, den Mitgliedern des Dachverbands der Duisburger Kleingartenvereine im Rahmen eines Infoabends an der Futterstraße.
Der Ausschank von Alkoholika und die Vermietung von Vereinshäusern – über 90 davon gibt es in Duisburg – sei von der Kommune lange stillschweigend geduldet worden, obwohl sie gegen Paragraf 7 des über 40 Jahre gültigen Generalpachtvertrages zwischen Stadt und Dachverband verstießen. Diese Zeiten seien vorbei, so der Tenor der Veranstaltung.
Anmeldung von Veranstaltungen sechs Wochen im Voraus
Harald Schäfer vom städtischen Umweltamt erklärte den Anwesenden das neue Prozedere bei der Genehmigung von öffentlichen Festen: Künftig müssen die Vereine sechs Wochen vor der geplanten Veranstaltung die Unterlagen für Bauaufsicht, Ordnungsamt und Feuerwehr beibringen und einen umfangreichen dreiseitigen Fragenkatalog bedienen, in dem sie unter anderen ihre „Gewinnabsichten“ erklären müssen.
Sollte mit der Veranstaltung Gewinn erzielt werden – was ja bei jedem öffentlichen Sommer- oder Kindergartenfest der Fall ist – gelte Gaststättenrecht: Schanklizenzen und Gesundheitszeugnisse seien obligatorisch. Überall, wo mit Alkohol ein Gewinn erzielt werde, müsse das polizeiliche Führungszeugnis des Vereinsvorsitzenden vorliegen und dessen steuerliche Unbedenklichkeit nachgewiesen sein.
Schäfer: „Die Spielregeln, die hier zusammengefasst sind, gelten nicht nur für Kleingartenvereine, sondern für alle Veranstaltungen auf öffentlichen Flächen.“

10:14
Immer wieder das Gejammere,es wird so getan als wenn es ein neues Gesetz gibt und es keiner gewusst hat und erst mal einen Schuldigen finden.
Wo ist denn die Fachkompetenz der Vereinsvorstände und Kassierer?
Mittlerweile laufen doch in manchen Vereinen große Summen auf.Einnahmen die
Jahrelang verschwiegen wurden..
Unser Verein,unsere Einnahmen ,unser Geld?
Eigener Staat im Staate.
Kneipen auf dem Vereinsgelände-zweierlei Rechtssysteme?
Habt ihr alle geglaubt das geht so weiter?
Demnächst sind die Kleingärten dran,warum-
ganz einfach:
Alle wissen das die Pacht für ihre Parzelle gesponsort ist und es Auflagen gibt.Steht klipp und klar überall zu lesen,und wird sich dran gehalten?
Wenn ich den Trend in den Gärten sehe,neuer Pächter,erst mal Bäume fällen und Wiese säen.
Wir bauen einen Campingplatz Und wenn dann die Stadt die Pacht erhöht kommt wieder der
Aufschrei und die Suche nach dem Schuldigen.
Die Vorteile des Systems ausbeuten,aber nichts in den Pott rein tuen geht nicht.
06:37
@scouti
Zu: Bedenklich ist, wenn Vereine z. B. Vereinsheime, Fitnessstudios betreiben mit Gastronomie und Ausschank, wo die Gewinnerzielungsabsicht dem Sinn eines Vereines widerspricht und diese Zweige des Vereines nicht in eine Firma ausgeggliedert werden.
Und genau hier wird der Hebel der Überprüfungen angesetzt. Und genau das befürworte ich.
Das Gewerbe hat immer noch vor den wirtschaftlichen Interessen der Vereine zu stehen.
Vereine der Kleingärtner, Kindergartenvereine usw. haben nicht die wirtschaftlichen Interessen wie Großvereine, bei denen es um maximale Gewinne geht.
Fakt ist aber auch, das immer mehr Vereine gegründet werden und das Gewerbe mit Feiern, die nur auf Gewinne ausgerichtet ist, verdrängen.
Zu: Die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz ist lächerlich.
So so, lächerlich.
Dann brauchen die Bierleitungen bei gewerblichen Betrieben in Zukunft auch nicht mehr gereinigt werden.
@peterwoelwer
Zu: Erst genehmigt die Stadtverwaltung eine Veranstaltung, bei der 21 Menschen umkommen und 500 verletzt werden und dann drangsaliert sie Kleingärtner und Sportvereine mit der Gaststättenverordnung.
Hierbei jetzt die LP als alleinige Ursache ins Spiel zu bringen ist falsch. Die gültigen Gesetze waren schon vor der LP Bestandteil des Gastro-Gewerbes.
22:53
#48 peterwoelwer
Danke, Sie haben es kurz und richtig auf den Punkt gebracht.
20:50
Erst genehmigt die Stadtverwaltung eine Veranstaltung, bei der 21 Menschen umkommen und 500 verletzt werden und dann drangsaliert sie Kleingärtner und Sportvereine mit der Gaststättenverordnung.
Fazit: Duisburg braucht einen Neuanfang!
20:17
Sa hier gerade noch den Beitrag zum Tag der Vereine, macht doch ma einen Tag ohne Vereine. Keine Fußballspiele, Sommerfeste, Leute die Grünanlagen ehrenamtlich reinigen usw.
20:10
Dann freue ich mich scon mal darauf, wenn auch diese Regelungen auf die zahlreichen Sommerfeste von Vereinen und Ehrenamtlichen, sowie auch auf kommunale Veranstaltungen an denen Ehrenamtliche mit ihren Vereinen teilnehmen.
Die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz ist lächerlich.
Und wer sagt dem Chef schon, Tut mir Leid habe Magen-/Darm, komme heute nicht. Nach mehrmaliger Wiederholung ist der Job auch weg. Die zahlreichen Schankwägen sind hoffentlich gereinigt, wenn der Verein die Bude erstmals öffnet, ein Blick ins Schankbuch könnte sich da lohnen.
Ich möchte nicht wissen, wie es im Hintergrund mancher Restaurants aussieht, wenn nicht gerade produziert wird. Ob da auch immer nur qualifiziertes und geschultes Personal tätig ist? Werden die Geräte auseinandergenommen, und gereinigt bzw. durchgespült? Oder ist doch vielleicht die Hausfrau mit ihrer Erfahrung nicht gründlicher ist?
Bedenklich ist, wenn Vereine z. B. Vereinsheime, Fitnessstudios betreiben mit Gastronomie und Ausschank, wo die Gewinnerzielungsabsicht dem Sinn eines Vereines widerspricht und diese Zweige des Vereines nicht in eine Firma ausgeggliedert werden.
Aber solange der kleine Verein damit seine Vereinsziele sichern kann - o. K. Zuschüsse aus öffentlichen Kassen, z. B. für Jugendarbeit, werden ja leider immer weiter zurück gefahren!
17:29
@slavetobi, am 10.07.2011 um 07:07
Zu: Im Umkehrschluß würde Ihre Behauptung ebenso bedeuteten, dass sämtliches ärztliches Personal, Krankenschwestern, Rettungsdienstmitarbeiter etc, kurzum jeder der zu infektiösen Menschen Kontakt haben kann, von der Arbeit in der Gastronomie ausgenommen werden müsste!!!???
In der Tat hatte ich dies wegen des Eigeninteresses, zusätzlich zu meinem jetzigen Ehrenamt noch als ehrenamtlicher Friedhofswart tätig zu sein da mein Vater dort beigesetzt ist, in einem Gesetz des Bestattungswesens oder in einem anderen Gesetzesblatt, möglich auch Friedhofswesen, so gelesen.
In dem dazu gehörenden Gesetz steht sinngemäß folgender Text:
Wer berufsbedingt ständig mit Lebensmitteln in Berührung kommt, darf das Amt des Friedhofwartes nicht wahrnehmen.
Demzufolge dürfte der Bestatter ebenfalls nicht als Verkäufer von Lebensmitteln tätig sein.
Aus diesem Grunde konnte ich auch das Ehrenamt nicht wahrnehmen. Das ist tatsächlich so. Wie Sie es mit den Ärzten schilderten steht es zwar nicht geschrieben, dennoch wäre dies sogar denkbar, wenn nicht sogar möglich.
12:50
Was sich nun unsere Stadtverwaltung leistet bedeutet,:
wir wollen
- in Zukunft innerhalb unseres Stadtgebietes das Vereinsleben sterben lassen in dem wir den Vereinen einen Teil der Vereinsfinanzierung entziehen.
- das Zusammen kommen von Nachbarschaften beim Straßenfest verhindern
- die Bürger, die finanziell nicht in der Lage sind sich Gaststätten besuche leisten zu können auf soziale Kontakte und Lebensqualität zu verzichten
- das wer schon Ehrenamtlich sich für das Gemeinwohl einsetzt gefälligst auch das finanzielle Risiko übernimmt und alles zum Einkaufspreis abgibt, was an Wareneinsatz übrig bleibt aus eigener Tasche bezahlt.
Das wichtigste aber ist, wir wollen die Einwohnerzahl unserer Stadt reduzieren. Denn Fakt ist,
weniger Bürger, machen weniger Arbeit und Ärger. Sollen doch diese Vereine sich in den Nachbarstädten breit machen. Am besten in Mülheim a.d. Ruhr, hier lässt sich zur Zeit wie mir von Freunden aus dieser Stadt berichtet wurde unser „aller Freund“ Adolf S. von seinem Freund Walter H. ein Häuschen bauen.
12:36
Was sich nun unsere Stadtverwaltung leistet bedeutet,:
wir wollen
- in Zukunft innerhalb unseres Stadtgebietes das Vereinleben sterben lassen in dem wir den Vereinen einen Teil der Vereinsfinanzierung entziehen.
- das Zusammen kommen von Nachbarschaften beim Straßenfest verhindern
- die Bürger, die finanziell nicht in der Lage sind sich Gaststätten besuche leisten zu können auf soziale Kontakte und Lebensqualität zu verzichten
- das wer schon Ehrenamtlich sich für das Gemeinwohl einsetzt gefälligst auch das finanzielle Risiko übernimmt und alles zum Einkaufspreis abgibt, was an Wareneinsatz übrig bleibt aus eigener Tasche bezahlt.
Das wichtigste aber ist, wir wollen die Einwohnerzahl unserer Stadt reduzieren. Denn Fakt ist,
weniger Bürger, machen weniger Arbeit und Ärger. Sollen doch diese Vereine sich in den Nachbarstädten breit machen. Am besten in Mülheim a.d. Ruhr, hier lässt sich zur Zeit wie mir von Freunden aus dieser Stadt berichtet wurde unser „aller Freund“ Adolf S. von seinem Freund Walter H. ein Häuschen bauen.
11:42
Die Interessen zwischen gewerblicher und ehrenamtlicher Bewirtung sind nicht vereinbar. Deshalb ist es wenig zielführend, wenn man sich hier deshalb angreift.
Grundsätzlich ist die Regulierungswut in Deutschland eher destruktiv als produktiv, und es ist zu überlegen, wie man sich dagegen wehren kann.
Was allerdings den Duisburger Vorstoss anbelangt, so scheint #20 Ratbus mit seinen Mutmassungen wohl sehr richtig zu liegen. Die Charakterstrukturen der Stadtführungen lassen solche Vermutungen durchaus zu. Gegen das Abwahlverfahren selbst kann man sich nicht wehren, es ist demokratisch legitimiert, also packt man ganz tief in die unterste Kiste, und weil man ohnehin schamlos ist, muss man sich dafür noch nicht einmal schämen. Noch hat man ja das Sagen!