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Abwahlverfahren

Stadt Duisburg schlägt 12. Februar als Termin für Bürgerentscheid vor

17.11.2011 | 07:13 Uhr
Stadt Duisburg schlägt 12. Februar als Termin für Bürgerentscheid vor
Von den knapp 80.000 Unterschriften, die die Abwahl.Initiative „Neuanfang für Duisburg“ am 17. Oktober übergeben hatte, sind exakt 67.329 gültig. Nicht gezählt wurden 12.586 Unterschriften - bei knapp 5000 fehlte die Hausnummer. So das Ergebnis, das in der Vorlage zur Sondersitzung des Rates steht. Foto: Stephan Eickershoff / WAZ FotoPool

Duisburg.   Noch ein neuer Vorschlag für den Abwahltermin: Die Stadtverwaltung will die Duisburger am 12. Februar darüber abstimmen lassen, ob OB Sauerland im Amt bleibt oder nicht. In der Vorlage zur Sondersitzung des Rates wird jetzt auch erstmals das Ergebnis der Unterschriften-Prüfung genannt: 67.329 waren gültig.

Noch ein neuer Vorschlag für den Abwahltermin: Die Stadtverwaltung will die Bürger am 12. Februar 2012 darüber abstimmen lassen, ob OB Sauerland im Amt bleibt oder nicht.

Diesen Termin empfiehlt die Stadt in ihrer Beschlussvorlage für die von der CDU beantragten Sondersitzung des Rates in der kommenden Woche, am 24. November, um 18 Uhr. Dort soll dann die formelle Gültigkeit des Bürgerentscheids festgestellt und damit das Abwahlverfahren eingeleitet werden.

Das Abwahlverfahren
Zahlen, Daten, Fakten

Das Datum für das Abwahlverfahren des Oberbürgermeisters steht noch nicht fest, das Procedere sehr wohl. Ebenso wie bei der Kommunalwahl werden etwa 370 Wahllokale und etwa 50 Briefwahllokale im gesamten Stadtgebiet eingerichtet. Auch die Möglichkeit zur Briefwahl ist gegeben. Sie kann mit der Wahlbenachrichtigung per Post, online und vor Ort an einer zentrale Briefwahlstelle beantragt werden. Das Wählerverzeichnis muss 35 Tage vor der Wahl erstellt werden. Auch die anderen Fristen, wie die erforderlichen Wahlbekanntmachungen zum Wahltermin, zur Briefwahl, sind identisch mit dem Fristen für Kommunalwahlen. Insgesamt werden um die 3000 Wahlhelfer benötigt, die bisher noch nicht „rekrutiert“ wurden, weil der Abwahltermin noch nicht feststeht. Wahlberechtigt sind alle Duisburger, die das 16. Lebensjahr vollendet und eine EU-Staatsbürgerschaft haben.

Einen früheren Wahltermin als den 12. Februar hält die Stadt aus organisatorischen Gründen nicht für möglich. Den spätesten Termin binnen der Drei-Monats-Frist ab 24. November, den 19. Februar, schließt die Stadt wegen des Karnevalssonntags aus. Die CDU hatte den 29. Januar vorgeschlagen.

67.329 Unterschriften waren gültig

Selbst den Termin 12. Februar bezeichnet das Rathaus „angesichts der Jahreszeit und der vorangegangenen vielen Feiertage als sehr ambitioniert und verlangt von der Verwaltung ein hohes Maß an organisatorischem und finanziellem Aufwand, um einen rechtssicheren Ablauf der Abstimmung zur Abwahl zu gewährleisten“. Inbesondere wegen der Besetzung der Wahlvorstände sei die Vorbereitung der Abwahl „nicht in einer kürzeren Zeit zu bewältigen“.

Auch den Text des Stimmzettel hat die Stadt zur Sondersitzung schon entworfen. Zur Wahl steht:
Stimmen Sie der Abwahl zu, so stimmen Sie mit „Ja“
Lehnen Sie die Abwahl ab, so stimmen Sie mit „Nein“

Unterschriften gegen OB Sauerland

In der Vorlage nennt die Stadt auch die exakte Zahl der geprüften Unterschriften. Gültig sind danach von den 79.915 Unterschriften exakt 67.329. Die Hürde von gut 55.000 wurde damit deutlich überschritten. Ungültig waren 12.586 Unterschriften. Gut 7000 hatten fehlende oder falsche Angaben, 4790 von ihnen fehlte die Hausnummer. Knapp 2700 hatten unterschrieben, sind aber nicht wahlberechtigt.

Oliver Schmeer

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Kommentare
18.11.2011
13:00
Abwahl
von Linker-Genosse | #18

Zu: Stimmen Sie der Abwahl zu, so stimmen Sie mit „Ja“
Lehnen Sie die Abwahl ab, so stimmen Sie mit „Nein“

Ich kann also wählen wie ich will, ich stimme hierbei grundsätzlich mit ja ab.......:))))

1 Antwort
Ihre Betrachtung hat was :-)
von wattearvolt | #18-1

Die einfache und volkstümliche Variante wäre:

Weg mit dem Kerl ? JA / nein

17.11.2011
00:05
Marode CDU
von taosnm | #17

Das trio infernale hat es mal wieder geschafft, seine Daseinsberechtigung völlig infragezustellen:

Offensichtliche Unfähigkeit, mit den zuständigen Stellen der Verwaltung die Machbarkeit ihres abenteuerlichen Terminwunsches abzuklären.
Missachtung der Belange der Bürger, denen sie zu dienen haben.
Nötigung der übrigen beteiligten Ratsfraktionen unter Missachtung der demokratischen Gepflogenheiten.
Öffentliche Aufgabe des Restes von eventuell noch vorhandener Würde.

Eine solch unchristliche Christenpartei wird nirgendwo benötigt, und schon gar nicht in Duisburg.

1 Antwort
von taosnm | #17
von JanundPitt | #17-1

Stimme Ihrem #17 voll zu. Bisher dachte ich (und dass seit dem 24.07.2010 immer und immer wieder, leider) schlimmer gehts nimmer. Aber Woche für Woche setzt dieses Trio Infernal der Bürgerwut noch ein Sahnehäubchen obendrauf. Nur zu, der Abwahltermin wird frühestens der 11.03.2012 sein und wenn sich die CDU am 24.11. auf den Kopf stellt und mit den Beinen Hurra schreit. Die CDU hat mit dieser "Son dersitzung" nur unsinnige Kosten für die finanzschlappe Stadt verursacht. Es wäre ein fataler Trugschluss zu glauben, dass die Duisburger nicht registrieren, wie ihre Steuergelder allein für den Versuch des Machterhalts des A.S. zum Fenster hinausgeblasen werden.
Nur weiter so, dann werden tagtäglich mehr Bürger den Entschluss fassen, für die Abwahl des OBs zu stimmen.

16.11.2011
21:56
grüne grüne grünen grün
von judasthomaskuhl | #16

lieber stefano

bevor ich 1992 aus den grünen ausgetreten bin hatten wir die alte parteimehrheit gekippt

bis sowas durch ist braucht man anderthalb bis zwei jahre

das bespricht man dann nichtöffentlich

wattetnichallesjippt...

16.11.2011
21:53
Der Rat kann vieles....?
von daphnina | #15

Wenn hier die Geschäftsordnung des Rates zitiert wird,
sollte berücksichtigen, dass der Festlegungstermin zur Sondersitzung des Rates von der Duisburger CDU Fraktion beantragt wurde. Der OB legt die Tagesordnung fest und informiert den Ältestenrat wird, den es in fast jeder Kommune in NRW gibt.
Sollte das in Duisburg nicht üblich sein,
kann die Festlegung der Tagesordnung und deren Behandlungspunkte sowie die Reihenfolge nur geändert werden,
wenn Mehrheiten dazu bei Abstimmungen in der Ratssitzung erzielt werden.
Dazu meine ich,
Änderungsanträge zur Tagesordnug der Sondersitzung des Rates werden doch von den Gegner des OB Sauerland hoffentlich noch kommen.
Über das Abstimmungsverfahren zur Änderung der Tagesordnung und deren Behandlungspunkte kann man offen oder geheim abstimmen.
Aber wer will soetwas?
Ich bleibe dabei,
Herr des Abwahlverfahrens des CDU Oberbürgermeister Sauerland ist die CDU Ratsfraktion.

2 Antworten
von daphnina | #15
von JanundPitt | #15-1

"Herr des Abwahlverfahrens des CDU Oberbürgermeister Sauerland ist die CDU Ratsfraktion."

Damit würde das Abwahlverfahren lt. Gemeindeordnung karikiert und ad absurdum geführt. Wenn da die Oppositionsparteien nicht kraftvoll dagegenrudern, verliere ich meinen Glauben an Demokratie in der BRD vollends.

@daphnina
von vaikl | #15-2

"Herr des Abwahlverfahrens" ist die Gemeindeordnung und demnach die NRW-Landesverfassung. Punkt.

16.11.2011
21:21
#12 @judasthomaskuhl
von Stefano | #14

"langfristig müssen wir fünf parteien im rat ersetzen"

oder - wenn das nicht zu realisieren ist - müssen auf jeden Fall die Mauschler in den Parteien ersetzt werden.

Wenn ich mir überlege, dass geschätzte 250 Menschen Mitglied z. B. in der grünen Partei sind, wie einfach wäre es doch da, aus den Grünen in Duisburg was wirklich grünes zu machen ... ;-)

Wenn also das Prinzip der Parteiendemokratie kurz- und mittelfristig nicht zu knacken ist, so bestünde immer noch die Chance, innerhalb der Parteien für Wirbel - und damit unorthodoxem Denken - zu sorgen.

Ein Versuch wäre es sicher wert ...

16.11.2011
21:17
von taosnm | #1
von JanundPitt | #13

"Der Wahrheit und der Klarheit würde es dienen, wenn der Wahlprüfungsausschuss die aussortierten Unterschriften gegenprüft."

Nur so gehts. Die Auszählung einer Stadtverwaltung, die die Unterschriftslisten für die Abwahl ihres eigenen Chefs selbst prüft, MUSS von einem unabhängigen Wahlprüfungsausschuss geprüft werden. Dieser Webfehler in der Neufassung der mit heißer Nadel gestrickten Neufassung der Gemeindeordnung muss zügig beseitigt werden. Die Auszählung der Abwahlstimmen muss einem neutralen Organ - wie der Bezirksregierung und nicht den Untergebenen des abzuwählenden OBs - obliegen. Bevor der Wahlprüfungsausschuss die Zahl der korrekt abgegebenen Stimmen für die Abwahl nicht rechtssicher festgestellt hat, darf der Rat das Abwahlverfahren nicht incl. Terminierung des Abwahltermins in Gang setzen.

16.11.2011
21:07
resterampe
von judasthomaskuhl | #12

es gibt eine menge ratsmitglieder die noch nicht total verkommen sind

die sind in parteien die sich nicht mit ruhm bekleckert haben

und es gibt parteien in deren interesse sauerlands verbleib nicht liegt

praktische demokratie muss nicht in roulette ausarten

hat aber was mit mathe zu tun

temporäre koalitionen können temporäre mehrheiten schaffen

ein stressiges spiel und nie von dauer

langfristig müssen wir fünf parteien im rat ersetzen

auf daß die stadt wieder in die hände ihrer bürger kommt

16.11.2011
20:51
von Stefano | #10
von AxelKrause | #11

Es existiert keine bürgernahe Opposition im Rat.
Das ist schon mit so vielen Beispielen zu belegen.
Darauf würde ich nicht setzen.

16.11.2011
20:35
Und dann war da noch ...
von Stefano | #10

... ein Dezernent Rabe.

Einer, der maßgeblich die Genehmigung für die Loveparade gegen alle Widerstände durchsetzte ("... weil der OB das schließlich so wolle").

Wenn endlich beantragt die ach so bürgernahe Opposition im Rat die Absetzung dieses Rechtsdezernenten, der den Bürgern disziplinarisch Recht beibringen will - und dabei gleichzeitig als Beschuldigter der Staatsanwaltschaft geführt wird.

16.11.2011
20:25
#6 @rschulz3
von Stefano | #9

So ungern ich Ihnen widerspreche, aber ...

"Der Rat stellt unverzüglich fest, ob der Antrag zulässig ist."

So steht es in §66 GO. Und wenn nun der Rat nächste Woche zusammen tritt, wird ihm nichts anderes übrig bleiben, als die Zulässigkeit des Abwahlverfahrens festzustellen.

Das wussten die Unverantwortlichen der CDU - und das ist die eigentliche Trickserei. Das die Verwaltung unter Sauerland dieses Spielchen mitmachen - dafür wiederum spricht die Schnelligkeit, in der nun die entsprechenden Beschlussvorlagen vorliegen.

Es ist also davon auszugehen, dass CDU, Verwaltungsspitze und Sauerland sich sehr eng koordinieren, um das Abwahlverfahren möglichst erfolgreich zu torpedieren.

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Woran soll in Duisburg nicht gespart werden?
82 Millionen Euro soll Duisburg sparen. Das bedeutet viele Einschnitte im städtischen Leben. Welche der Sparmaßnahmen/Erhöhungen sollte Ihrer Meinung nach nicht umgesetzt werden? Die Zahl in den Klammern ist übrigens die Haushaltsentlastung, die sich die Stadt dadurch erhofft.

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