Stadt Duisburg bleibt bei fehlender Hausnummer hart und erklärt Unterschrift für ungültig
18.10.2011 | 18:28 Uhr 2011-10-18T18:28:00+0200
Duisburg.Am Dienstag wurde mit der Überprüfung der knapp 80 000 Unterschriften des Bürgerbegehrens begonnen. 20 Mitarbeiter des Wahlamtes und andere Verwaltungsbereiche sind damit beschäftigt.
Für die Verwaltung ist eine Sache klar: Fehlt bei den Unterschriften für das Bürgerbegehren zur OB-Abwahl die Hausnummer , wird die Unterschrift automatisch ungültig und nicht weiter geprüft. Das machten am Dienstag Kämmerer Peter Langner als zuständiger Dezernent, der Leiter des Wahlamtes, Burkhard Beyersdorff, und die Leiterin des Referats für Bürgerangelegenheiten noch einmal deutlich. Eine weitergehende Prüfung der Identität hält man bei der Verwaltung bei dieser Zahl der Unterschriften nicht für zumutbar und sieht sich damit rechtlich auf der richtigen Seite. Man halte sich an Vorschriften und Rechtsprechung.
In zehn Jahren bei vier Bürgerbegehren die Unterschriften geprüft
„Die Verwaltung ist sich bewusst, dass dieses erste Abwahlverfahren eine Premiere und eine Herausforderung ist. Aber wir werden alles souverän abarbeiten“, versprach Peter Langner. Dass eine Stadtverwaltung in dem Abwahlverfahren des eigenen Chefs die prüfende Behörde ist, sei vom Landesgesetzgeber nun einmal so festgelegt worden. „Duisburg hat in den letzten zehn Jahren in vier Bürgerbegehren die Unterschriften geprüft“, sagte Langner weiter. Jede werde nach festgelegten Kriterien begutachtet. „Es muss für uns erkennbar sein, wer sich eingetragen hat.“
Sollte mehr als ein Viertel der Unterschriften tatsächlich als ungültig gewertet werden, dürfte es sicher zu einem gerichtlichen Nachspiel kommen. Und ob es da richtig ist, sich in der Begründung lediglich auf einen Kostenfeststellungsbeschluss zu beziehen, wird sich im Zweifelsfall zeigen müssen. Doch abseits aller juristischen Wertungen stellt sich dem Laien die Frage, ob es bei der anscheinend zur Verfügung stehenden Computersoftware tatsächlich unzumutbar ist, die Eindeutigkeit bei fehlender Hausnummer festzustellen. Alfons Winterseel
Immerhin gebe es in Duisburg 70.000 Einwohner, von denen mindestens zwei den gleichen Vor- und Nachnamen hätten. „3000 davon wohnen zudem auf der gleichen Straße.“ Dies liege zum einen an einigen sehr langen Straßen und auch in der Tatsache begründet, dass man bei der kommunalen Neuordnung in den 70er Jahren auf Straßenumbenennungen verzichtet habe, auch wenn sie nun doppelt oder dreifach vorkommen.
Mindestens 54.885 Unterschriften müssen gültig sein
Fest steht, dass mindestens 54.885 Unterschriften gültig sein müssen, um das Abwahlverfahren tatsächlich in Gang bringen zu können. Insgesamt gebe es zur Zeit 358.000 wahlberechtigte Duisburger, wonach sich diese Zahl berechne. Nach der Überprüfung der Unterschriften werden Protokolle erstellt und die Listen aufgehoben, weil den Antragstellern im Falle einer Niederlage die Möglichkeit offen stehe, eine gerichtliche Überprüfung zu fordern.
„Unseren Mitarbeitern im Wahlamt steht eine besondere Software zur Verfügung. Durch das Eintippen des Namens erscheint dann der komplette Datensatz“, erklärte Wahlamtsleiter Burkhard Beyersdorff. „Sollte der Eindruck entstehen, dass eine Unterschrift gefälscht ist, können wir auch den Abgleich mit der Unterschrift des Personalausweises vornehmen.“ Am Ende entscheide er in Zweifelsfällen selbst.
Es gibt aber auch Ausnahmen, die nicht zur Ungültigkeit führen, sofern ansonsten alle Kriterien erfüllt sind: Offensichtliche Schreibfehler (zum Beispiel: Geburtsjahr = aktuelles Jahr, Zahlendreher in der Postleitzahl) oder: fehlende, falsche oder unvollständige Postleitzahl, aber der Straßenname ist einmalig in Duisburg.
Peter Langner: „Wir werden keine Zwischenstände nennen, sondern nur am Ende die Zahlen mitteilen.“ Das soll spätestens eine Woche vor der Ratssitzung der Fall sein, wenn der Wahlprüfungsausschuss tagt.

00:50
Es ist einfach nur beschämend was sich da so tut.
Hast Du einmal die Macht, kannst du machen was du willst - dir kann keiner was.
Und da wundert sich noch einer über Politikverdrossenheit.
M.Meuser
#161 von meusermi , am 20.10.2011 um 14:02
Stimme grundsätzlich zu. Es gibt aber keinen Grund, zu resignieren. Es gibt in einer demokratischen Gesellschaft immer einen Weg, sich vor Willkür zu wehren, man muss ihn nur konsequent beschreiten.
14:02
Es ist einfach nur beschämend was sich da so tut.
Hast Du einmal die Macht, kannst du machen was du willst - dir kann keiner was.
Und da wundert sich noch einer über Politikverdrossenheit.
M.Meuser
20:06
@ #159
Wer so eine Software entwickelt, kauft oder auch nur einsetzt, kann nicht mehr alle auf dem Zaun haben und gehört wegen Verschwendung öffentlicher Gelder angezeigt.
Natürlich wird eine solche Software, so Ihre Hellsehereien wahr wären, nicht zwei verschiedene Menschen daraus machen, sondern zwei konkurrierende Datensätze, die auf Konsistenz überprüft werden müssen.
Was versprechen Sie sich eigentlich hier mit so einem geistigen Müll? Glauben Sie, Sie könnten Irgendjemanden überzeugen oder hoffen Sie eher, den wie Sie nicht sooo Gebildeten einen Schrecken einjagen zu können?
19:40
#153
Mit Sicherheit nicht.
Die Einwohnersoftware kann nur feststellen ob ein gewisser Herr XY auf der Straße Z wohnt aber keine Doppeleintragungen herausfiltern.
Dieses kann nur eine neue für diesen Zweck erstellte Software.
Schreibt sich jemand mit einer Hausnummer und ein zweites mal ohne Hausnummer ein, so sind das für die Software verschiedene Menschen.
Daher ist die Hausnummer wichtig.
14:21
@ #157
Juristen würden aber die beabsichtigte Vorgehensweise der Stadt niemals als gesetzeskonform bezeichnen.
13:11
@#156 von dirty_oldman
Logiker oder Semantiker werden Ihrer Interpretation zustimmen, bei Juristen bin ich mir da niicht sicher.
10:28
Die Hausnummerndiskussion ist lächerlich, weil Kriterien zur Prüfung der Gültigkeit in §25,4 der Gemeindeordnung eindeutig und in der zu prüfenden Reihenfolge festgeschrieben ist.
Dort steht:
Eintragungen, welche die Person des Unterzeichners nach Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift nicht zweifelsfrei erkennen lassen, sind ungültig
Das bedeutet im Umhehrschluss, wenn Unterzeichner über Name, Vorname und Geburtstag identifiziert sind und in der angegebenen Straße gemeldet sind, ist die Hausnummer absolut unbedeutend.
Diese unterschriften für ungültig zu erklären wäre Willkür und Amtsmissbrauch.
09:29
@ #153
Das Wahlamt wird sich hüten, die 3 CDU-Mitglieder zu outen, die so etwas getan haben, um die Listen zu torpedieren.
09:26
@ #150
Sie haben wieder mal überhaupt nicht kapiert, worüber ich in #146 schrieb. Es ging um *Postleitzahlen*, die genauso Bestandteil einer vollständigen Adresse sind, auch wenn Sie das nicht interessiert.
Sie können ja nicht mal *ein* Gesetz nennen, in dem definiert wird, was auf einer Unterschriftenliste zu einem Bürgerbegehren *konkret* zur vollständigen Adresse gehört, aber Sie faseln spießbürgerlich-nachäffend was von sich ans Gesetz halten. Bitte: Welches?
08:44
Wertet die Software auch aus, wer sich zigmal in verschiedene Listen eingetragen hat?...