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Amtsgericht

Richterin drohte mit Vernehmung eines Fünfjährigen

07.01.2013 | 17:20 Uhr
Richterin drohte mit Vernehmung eines Fünfjährigen
Der Verteidiger beantragte, die Richterin wegen Befangenheit abzulehnen. Der Prozess wurde ausgesetzt.

Duisburg.  Eine Mutter hatte einen angeblichen Übergriff ihres Ex zunächst angezeigt, wollte vor Gericht aber keine Aussage mehr machen. Daraufhin drohte die Richterin, dass der fünfjährige Sohn, der sich zum Tatzeitpunkt in der Wohnung befand, notfalls vernommen werden müsse. Der Verteidiger beantragte, die Richterin wegen Befangenheit abzulehnen.

Wegen Körperverletzung und versuchter räuberischer Erpressung stand ein 38-jähriger Duisserner vor dem Amtsgericht Stadtmitte. Doch wie das bei Beziehungstaten gelegentlich so ist, machte die Geschädigte, die gleichaltrige Ex-Freundin des Angeklagten, im Zeugenstand einen Rückzieher.

In der Wohnung der Frau an der Mülheimer Straße war es nach der Trennung am 12. Juni 2012 zum Streit gekommen. Laut Anklage soll der 38-Jährige die Mutter seines Kindes geschlagen, gekratzt und gewürgt haben. Dann soll er sechs Jacken aus dem Schrank der Frau genommen haben, in der Hoffnung, darin Geld zu finden.

Der Angeklagte schweigt

Der Angeklagte zog es vor, zu den Vorwürfen zu schweigen. Nachbarn hatten die Polizei alarmiert: Ein Mann verprügele seine Freundin. Die Beamten erinnerten sich im Zeugenstand an eine aufgelöste Geschädigte: Ihr Ex habe sie geschlagen und gewürgt. Auf Fotos festgehaltene Verletzungen ließen daran auch wenig Zweifel aufkommen.

Wenige Tage nach dem Vorfall hatte die 38-Jährige eine einstweilige Anordnung beantragt, mit der ihrem Freund jede Kontaktaufnahme verboten werden sollte. Doch bereits im August zog die 38-Jährige diesen Antrag und ihre Strafanzeige zurück.

Richterin will Aussage

Auch vor Gericht wollte die Frau den Vater ihres Kindes nicht mehr belasten: „Ich sage nichts.“ Die Richterin erklärte ihr, dass ihr kein Aussageverweigerungsrecht zustehe und sie ein Ordnungsgeld oder Ordnungshaft riskiere. Als auch das nicht half, drohte die Richterin, dass notfalls der fünfjährige Sohn, der sich mit in der Wohnung aufhielt, als Zeuge vernommen werden müsse. Das empörte sowohl die Zeugin als auch den Angeklagten.

Der Verteidiger beantragte daraufhin, die Richterin wegen Befangenheit abzulehnen. Der Zeugin stehe ein Zeugnisverweigerungsrecht zu, wenn sie sich selbst belasten müsste. Diesen Paragrafen versuche die Richterin mit Mitteln, die sein Mandant als Nötigung empfinde, auszuhebeln. Über den Befangenheitsantrag muss nun ein anderer Amtsrichter entscheiden. Das Verfahren wurde ausgesetzt. Zuvor wurde gegen die Zeugin ein Ordnungsgeld von 200 Euro verhängt.

Bodo Malsch

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Kommentare
08.01.2013
11:50
Richterin drohte mit Vernehmung eines Fünfjährigen
von Syndikus | #4

Derartige Vernehmungen haben in Dortmund eine lange Tradition. Geradezu legendär unter Dortmunder Juristen ist die Vernehmung eines Kleinstkindes in einem lange zurückliegenden Sorgerechtsstreit, in welchem das Kind angehört werden sollte, um dann besser entscheiden zu können, welchem Elternteil das elterliche Sorgerecht zu übertragen ist. Nachdem die knapp einstündigen geradezu verzweifelten Versuche des Gerichtes gescheitert waren, aus dem Kind mehr als bloßes Brabbeln hervorzulocken, wurde schließlich folgendes ins Protokoll aufgenommen: "Die Parteien erklären übereinstimmend: unser Kind kann noch nicht sprechen!"

08.01.2013
09:11
Richterin drohte mit Vernehmung eines Fünfjährigen
von AusOberhausen | #3

Schlimm finde ich etwas ganz anderes. Wenn die Frau nichts mehr sagen will, dann soll sie sich doch weiter von dem Typ vermöbeln lassen. Bis es irgendwann zu spät ist. Wie sagt man so schön? **** schlägt sich, **** verträgt sich. Mir tut das Kind leid, sonst keiner.
Wahrscheinlich zahlt der Steuerzahler auch noch die Prozesskosten der Beiden. Gelobtes Deutschland!

07.01.2013
20:23
@ #1
von Spatenklopper | #2

Tja und gibt das einer Richterin das Recht ein Kleinkind zu einer Aussage zwingen zu wollen?
Eine erwachsene Frau hat alle Anschuldigungen zurückgenommen und die Aussage verweigert, das hat auch eine Richterin zu akzeptieren, wenn die Beweißlage auch andere Schlüsse zulassen.

Ist das jetzt Faxen dicke, oder sind das doch eher die fehlenden Tassen im Schrank, einer studierten Frau, die einen Streit von Erwachsenen auf dem Rücken eines Kindes austragen möchte?

2 Antworten
Richterin drohte mit Vernehmung eines Fünfjährigen
von gudelia | #2-1

Na, na, na, wo steht denn, daß die Richterin das Kind zur Aussage zwingen will? Ich beführworte ausdrücklich, daß jede/r Richter/in das Recht hat jeden Zeugen, jedweden Alters, zu befragen. Um nichts anderes geht es hier.

Richterin drohte mit Vernehmung eines Fünfjährigen
von gudelia | #2-2

Tschuldigung, "befürworte".

07.01.2013
19:50
Richterin drohte mit Vernehmung eines Fünfjährigen
von flatulenz | #1

Die Überschrift ist mal wieder auf Bild-Niveau.
Inhaltlich angemessener und in Ruhrgebietsidiom könnte man auch schreiben:

Richterin hat die Faxen dicke

Nach der Logik ist der Fall klar, aber letztlich zeigt sich hier auch wieder, wie eingeschränkt die Möglichkeiten der Wahrheitsfindung sind, wenn beide Parteien mauern.


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