Reden ist Silber, Schreiben ist Gold
03.09.2008 | 18:05 Uhr 2008-09-03T18:05:35+0200Ärger mit Anbietern von Telefon und Internet gibt es immer wieder. Wie der Kunde aus dem Gröbsten rauskommt, verrieten unsere Experten von der Verbraucherzentrale am Lesertelefon. Wichtig: Beschwerden schriftlich festhalten
GUTER DRAHT ZUM GUTEN RAT Wer auf Nummer Sicher gehen will, schreibt. So lautete das einhellige Fazit der Verbraucherberater Nina Schwirz und Peter Lindackers in unserer WAZ-Telefonaktion. Denn "wer was will, der hat die Beweispflicht", so Schwirz.
Besonders bei Vertragskündigungen zählt nur das Schriftliche. Der Kunde muss nachweisen können, dass er fristgerecht die Kündigung eingereicht hat. Deshalb gilt: E-mail, Fax oder Brief schicken - "per Einschreiben, am besten mit Rückschein", rät Schwirz. Nur das ist ein stichhaltiger Beweis. Wer sich diese Extrakosten sparen will, sollte seine Kündigung umso rechtzeitiger losschicken und auf eine zügige Bestätigung des Anbieters hoffen, ebenfalls in Schriftform.
Bei einem Vertragswechsel kommt es oft zu langen Wartezeiten. Die meisten Anbieter nutzen das Netz der Telekom, die demzufolge ihre Techniker rausschicken muss. Schwirz: "Wechselt man zurück zur Telekom, klappt's plötzlich ganz schnell." Unangebracht lange Wartezeiten sind in jedem Fall ein Grund, den Vertrag aufzulösen. Der Kunde kann dann darauf hoffen, dass sich ein anderer Anbieter engagierter um den Wechsel bemüht.
Auch andere Mängel können den Kunden dazu berechtigen, seinen Vertrag vorzeitig zu beenden. Schwirz: "Es muss aber schon ein gravierender Grund sein." Dazu zählen zum Beispiel Techniktermine, die wiederholt nicht eingehalten werden, oder nicht vertragsgemäß erbrachte Leistungen. Eine lahme Möhre statt des bezahlten superschnellen Anschlusses muss kein Kunde hinnehmen.
Viel Ärger kann sich ersparen, wer bereits vor Vertragsabschluss genau hinguckt. Für einen ersten Überblick empfehlen die Experten den Internet-Tarifrechner von Teltarif. Der ersetzt aber in keinem Fall den scharfen Blick auf das Kleingedruckte. Gibt's hinterher trotz aller Vorsichtsmaßnahmen doch Ärger, sollte der Kunde diesem Luft machen - und zwar schriftlich.

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