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Soft-Air-Pistole an die Schläfe gesetzt

29.08.2009 | 12:44 Uhr

20-Jähriger Räuber kam mit einer Bewährungsstrafe und 100 Sozialstunden davon .

Umfassend geständig und reumütig zeigte sich ein 20-jähriger Angeklagter vor dem Richter im Amtsgericht Hamborn. Doch die Schwere der Tat konnte er damit nicht ungeschehen machen und so wurde er nach Jugendstrafrecht zu einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung sowie 100 Sozialstunden verurteilt.

Der junge Mann, der zur Zeit ein Praktikum als Landschaftsgärtner absolviert, gab zu, am 15. September letzten Jahres mit einer Totenkopfmaske maskiert zwei Jugendliche im Hamborner Stadtpark bedroht und ihr Geld verlangt zu haben. Er hielt einem der beiden sogar seine Soft-Air-Pistole an die Schläfe, um seine Drohung zu unterstützen. Als seine Opfer erklärten, dass sie kein Geld hätten, habe er sie geschlagen und ihnen schließlich die Handys entwendet. Später verkaufte er eines der Handys für 25 Euro.

Als Grund für seinen Überfall nannte der ehemalige Sonderschüler die Perspektivlosigkeit, in der er sich damals befunden habe.

Weggelaufen

„Ich war von zu Hause weggelaufen, schlief im Park auf einer Bank und hatte drei Tage nichts gegessen. Ich wollte von dem Geld Essen kaufen.”

Das ließ der Richter aber nicht gelten. „Sie leben doch jetzt auch vom Sozialamt, wieso haben sie sich damals nicht um Unterstützung gekümmert? Hier muss niemand zu einem Straftäter werden, weil er nichts zu Essen hat.”

Weil sein Überfall gut funktioniert habe, sei der Angeklagte drei Tage später in Beeck erneut auf Suche nach einem Opfer gegangen, erklärte er. Mit einer neuen Soft-Air-Pistole bewaffnet und mit Maske und Tuch vor dem Gesicht, versuchte er einer damals 15-Jährigen ebenfalls das Handy zu rauben. Als diese sich wehrte, schlug er ihr mit seiner Waffe auf den Kopf und konnte das Handy an sich reißen. Auch dieses verkaufte er - für rund 70 Euro.

Obwohl der Angeklagte bei der Tat bereits 19 Jahre alt war, griff der Richter wegen der Lebensumstände des Täters und dessen geistigem Entwicklungsstand auf das Jugendstrafrecht zurück.

Dennis Bechtel

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