(Kleine) Entschädigungen für Aldenrader Flutopfer
24.01.2012 | 16:58 Uhr 2012-01-24T16:58:00+0100
Duisburg-Aldenrade.Immer, wenn im Sommer 2010, als der Abwasserkanal in der Dr.-Hans-Böckler-Straße erneuert wurde, ein Sommergewitter aufkam, wurde so manchem Anwohner der einmündenden Heinestraße Angst und Bange: Denn dann bestand das Risiko, dass der Keller geflutet würde.
Mehrfach passierte das, die Menschen hatten Alpträume und am Ende enorme Kosten, um den Dreck zu beseitigen, um beschädigtes Mobiliar und im Keller gelagerten Hausrat zu entsorgen und zu ersetzen. In manchen Untergeschossen stand das Wasser bis zu 80 Zentimeter hoch. Und die Wirtschaftsbetriebe, die die Arbeiten in Auftrag gegeben hatten, wollten von Schadensersatz nichts wissen. Bis sich die Politik einschaltete (wir berichteten mehrfach). Jetzt gibt es zumindest für einige Flutopfer (kleine) finanzielle Entschädigungen, wie die Wirtschaftsbetriebe (WBD) einräumen.
Große Seenplatte
Gutachter, die sich mit den Schadensereignissen befasst hatten, kamen zu folgendem Ergebnis: Man könne in elf Fällen nicht mit Sicherheit ausschließen, dass das Wasser allein durch die nicht mit Rückschlagklappen gesicherten Abwasserrohre in die Keller gedrückt worden sei. Vielmehr sei durchaus möglich, dass der Hauptkanal die Wassermassen nicht schaffte, wodurch auf der Straße riesige Seenplatten entstanden. Mehr als 20 Zentimeter hoch soll das Wasser auf Fahrbahnen und Bürgersteigen gestanden haben – mit der Folge, dass es auch durch Kellerschächte in die Häuser floss.
Aus diesem Grund haben die Wirtschaftsbetriebe elf Hauseigentümern Schadensersatz angeboten, zehn haben, so Silke Kersken, Sprecherin der WBD, die Abfindungen bereits angenommen.
Insgesamt zahlen die Wirtschaftsbetriebe 7500 Euro, aufgeteilt in Beträge zwischen 140 und 3100 Euro. Damit würden zumindest die Kosten des Wasserabpumpens und der Schadensbeseitigung erstattet, heißt es.
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