Gartenrebell Letzner aus Duisburg darf seinen Garten behalten
13.11.2012 | 17:03 Uhr 2012-11-13T17:03:00+0100
Duisburg-Hamborn. Das Zivilgericht Hamborn hat - wie angekündigt - im Fall „Letzner gegen den Kleingartenverein Alte Buche“ die Gartenkündigung für ungültig erklärt.
„Sämtliche Formalien sind nicht erfüllt gewesen“, so Ralf Letzners Anwalt Jochen Lehnhoff.
Letzner soll nach Ansicht des Kleingartenvorstandes immer wieder gegen die „Spielregeln“ in der Anlage verstoßen, u.a., weil er einen Kirschbaum nicht fällen will.
Bis zum 12. Dezember hat der Verein die Möglichkeit, gegen das Urteil Berufung einzulegen.
19:41
Bis zum 12.Dezember kann der Verein in Berufung gehen Ob der Vorstand darüber nachdenkt vorher den Verein zu fragen wird jetzt schon bezweifelt.
"Ich sehe aber auch keinen Grund für eine Kündigung.." so das Gericht-
Das sagt doch wohl alles.
Anscheinend laufen aber immer noch genug Mitglieder einem Vorstand hinterher der sich an keiner Rechtsnorm hält-ausser der eigenen.
Jeder Bürger hat die Möglichkeit selbst Gesetze und Satzungen zu lesen und danach zu handeln.Hat bisher auch nur einer nachgefragt wo die Vergehen stehen die der Gärtner begangen haben soll?
Aber wen zwei Vertreter vom Stadtverband dem Verein sagen das Nichtraucherschutzgesetz gilt nicht in der Alten Buche das wird geglaubt-wo bleibt den hier die Aufsicht.
Zahlreiche Kneipen kämpfen ums Überleben und der Stadtverband vergibt Sonderrechte.
Wenn man sich die Gärten der Alten Buche so ansieht gilt das Kleingartengesetz wohl auch nicht mehr.