Kosten für Loveparade-Gutachten nach Panne aufgeflogen
08.09.2011 | 19:57 Uhr 2011-09-08T19:57:00+0200
Duisburg.Für das Gutachten, wonach die Stadt Duisburg keine Schuld an der Loveparade-Katastrophe trägt, hat die Stadt der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek 420.260,15 Euro gezahlt. Was die Stadtspitze geheim halten wollte, offenbart eine Buchungspanne der Verwaltung.
Es ist ein großes Geheimnis, das die Stadtspitze nach wie vor um die Kosten für das umstrittene Auftragsgutachten zur Loveparade-Schuldfrage macht. Über den endgültigen Gesamtbetrag für die 130-seitige Expertise, in der die federführende Anwältin Ute Jasper keine Fehler der Stadt für die Loveparade-Katastrophe erkennt, wurde viel spekuliert. Dementsprechend werden immer wieder andere Summen genannt, die zwischen 350.000 und 400.000 Euro schwanken. Dass der Endbetrag jetzt überhaupt in einem internen Rathaus-Papier auftaucht, liegt an einer Buchungspanne. Die Kosten konnte die Verwaltung nicht wie geplant abrechnen, da sie sonst gegen die Haushaltsvorschriften verstoßen hätte. Zur korrekten Buchung musste jetzt sogar ein Dringlichkeitsbeschluss her, sonst kann die Stadt ihren Jahresabschluss nicht fertigstellen.
Die Rechnung für das Loveparade-Gutachten wollte die Stadtspitze ursprünglich mit den übrig gebliebenen Mitteln aus der Soforthilfe für die Loveparade-Opfer begleichen. Denn den Großteil der eingeplanten Summe hatte der Kommunale Schadensausgleich aufgefangen. Doch diese Zweckentfremdung ist rechtswidrig, wie man offenbar erst jetzt im Rathaus erkannt hat.
Rat muss nachträglich zustimmen
In diesem Zusammenhang nennt der Beschluss auch den Endbetrag für die beauftragte Kanzlei. „Der Gesamtbericht kostete insgesamt 420 260,15 Euro“, heißt es in dem nicht-öffentlichen Dokument, das der NRZ vorliegt.
Nachträglich war damit jetzt die Zustimmung des Rates für das Gutachten erforderlich, das der Oberbürgermeister Adolf Sauerland eigenmächtig in Auftrag gegeben hatte. Denn bei Ausgaben über 300 000 Euro, die nicht im Haushalt eingeplant sind, ist das Votum der Politik zwingend vorgeschrieben.
Pikant: Ihre Rechnungssumme erhielt die Kanzlei gesplittet, noch in 2010 zahlte die Stadt einen Abschlag von 178 500 Euro. Auch hier gab’s eine Panne: Der Abschlag wurde bei der Rückstellung für die Anwaltskosten vergessen und muss jetzt buchungstechnisch ins nächste Jahr geschleppt werden.
Vorwurf: Veruntreuung öffentlicher Gelder
Wegen des Gutachtens liegen bei der Staatsanwaltschaft drei Strafanzeigen gegen Duisburgs Oberbürgermeister Adolf Sauerland vor.
Die Anzeigensteller werfen dem OB eine Veruntreuung öffentlicher Gelder vor und vermuten hinter der Expertise ein „Gefälligkeitsgutachten“.

18:36
Unglaublich wieviel Sie für einen Bericht ausgegeben haben, der nichts für die Betroffenen erreichen konnte, außer Schuldzuweisungen an Instanzen die eh nicht dafür belangt werden können.
Grüße
Parfumant vom http://www.par-fum.de/blog
14:23
@219 nora4444
Helfen Sie uns doch !.:)))
13:57
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12:10
Ergänzung zu
Kommentar von : @216 sentinel:
Bitte lesen :
http://www.mbi-mh.de/2010/08/06/baganzjaspersauerlandpleitgen/
Ja!
12:04
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11:42
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11:08
213 Steini0811
Zu Ihren Gunsten verstehe ich Ihre Beiträge als Satire.
Dennoch ist hier festzustellen, dass das Gutachten im öffentlichen Teil behandelt werden muss, weil die ungeschminkte Wahrheit für den Bürger extrem wichtig ist. Nein, nachweislich sind keine Belange des Datenschutzes betroffen, das hat der OB schon lange schriftlich vom Datenschutzbeauftragten.
11:07
#213 @Steini0811,
daß können Sie natürlich nur sarkastisch gemeint haben ... will ich jedenfalls hoffen. ;-)
Nein, die Behandlung dieses Punktes in der Ratssitzung hat selbstverständlich öffentlich stattzufinden.
Selbst die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationfreiheit ist dezidiert der Meinung, daß Datenschutzbedenken in diesem Falle NICHT angeführt werden können.
Und wenn die Ratsparteien wirklich wollen, daß die Stadt keinen weiteren Schaden nimmt, dann wären sie gut beraten, ihr Versteckspiel - gerade in dieser Sache - aufzugeben und endlich mit offenen Karten zu spielen.
10:17
ist geplant, das Gutachten im nichtöffentlichen Teil der Sitzung zu behandeln
Das wird im nicht öffentlichen Teil verhandelt, weil es einfach nicht anders geht.
Die ungeschminkte Wahrheit ist oft für die Bürger verstörend. Zum anderen sind auch Belange des Datenschutzes betroffen. Und die Ratsparteien wollen allesamt nicht, dass Duisburg noch mehr Schaden nimmt.
23:31
@210
Liebe Taosnm, dank Ihrer Erklärung 205 habe ich das erst verstanden.
Ich war - da ich noch nie einer Ratssitzung beigewohnt habe - der Auffassung, dass es sowohl offene Abstimmungen - also z.Bsp. durch Handzeichen , als auch secret ballots also z.Bsp. durch Zettel gäbe, so dass der Eine vom Anderen Ratsmitglied nicht weiß, was diese/r gewählt hat.
Somit gehört dieser TOP natürlich in die öffentliche Sitzung. Klar ! So macht das Sinn.:))