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Gericht

Kioskbesitzer kam Hehlerware gerade recht

12.07.2012 | 19:12 Uhr
Kioskbesitzer kam Hehlerware gerade recht
Vor dem Amtsgericht musste sich ein 33-jähriger Hamborner verantworten, der im großen Stil gestohlene Zigaretten verkauft hatte. Foto: Stephan Eickershoff

Duisburg.  Weil sich ein Duisburger Kioskbesitzer sein Einkommen mit dem Verkauf gestohlener Zigaretten aufbesserte, musste er sich jetzt vor dem Amtsgericht verantworten. Insgesamt gingen Tabakwaren im Wert von 42.000 Euro über seinen Verkaufstresen. Der Mann bekam eine Bewährungsstrafe.

Kioskbesitzer haben es nicht leicht. Viel Arbeit für wenig Lohn, könnte die Kurzformel für den Berufsstand lauten, der manchmal nur deshalb funktionieren kann, weil die ganze Familie mitmacht. Verlockend mag da die Chance erscheinen, aus dubiosen Quellen preiswert Tabakwaren zu beziehen. Dass so etwas schnell vor den Kadi führen kann, machte jetzt ein Prozess vor dem Amtsgericht Stadtmitte deutlich.

Gewerbsmäßige Bandenhehlerei warf die Staatsanwaltschaft einem 33-jährigen Hamborner vor. In seinem Kiosk hatte der Mann im Jahre 2011 in acht Fällen preisgünstig größere Posten Zigaretten und Zigarillos erworben und an die Kunden weiter verkauft. Die Tabakwaren waren allerdings nur deshalb so preiswert im Einkauf, weil sie aus Ladeneinbrüchen in Duisburg und Umgebung stammten. Zigaretten im Wert von insgesamt 42.000 Euro hatten Täter bei Einbrüchen in Discounter und Supermärkte in Meiderich, Hochfeld, Marxloh Mülheim und Hünxe erbeutet. In dem Kioskbesitzer fanden sie einen zuverlässigen Abnehmer.

Kurzes und rückhaltloses Geständnis

Nach intensiver Beratung mit seinem Anwalt legte der Angeklagte ein ebenso kurzes wie rückhaltloses Geständnis ab: Ja, die Anklage treffe in vollem Umfang zu; er habe gewusst, dass die Zigaretten gestohlen gewesen seien. Außerdem verzichtete der Angeklagte nicht nur auf die bei ihm sichergestellten Tabakwaren, sondern auch auf 14.000 Euro, die die Polizei bei ihm beschlagnahmt hatte.

Obwohl in das Urteil eine bereits zuvor erfolgte Verurteilung in Höhe von sechs Monaten wegen eines Waffengesetzverstoßes einfloss, kam der Angeklagte aufgrund seiner Kooperationsbereitschaft mit 22 Monaten auf Bewährung davon. Drei Jahre muss er sich nun straffrei führen und obendrein noch eine Buße von 900 Euro zahlen.

Bodo Malsch

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Kommentare
12.07.2012
19:26
Kioskbesitzer kam Hehlerware gerade recht
von silverstone | #1

Schlechter Richterspruch! Vaterstaat betrügen und somit uns alle und dann so eine lächerliche Strafe? 900 Euro und 3 Jahre brav sein ....ein Witz!!!

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