Keine Einsicht und keine Reue
05.09.2007 | 07:54 Uhr 2007-09-05T07:54:33+0200Wegen Körperverletzung und Beleidigung verurteilte das Duisburger Landgericht den 58-jährigen Ingenieur aus Oberhausen zu vier Jahren Haft. Richter und Staatsanwalt beurteilten den Angeklagten als vollkommen unbelehrbar
Mit einem harten Urteil endete gestern das Verfahren gegen den 58-jährigen Ingenieur aus Oberhausen, der sich wegen mehrfacher Beleidigungen gegen Justizbeamte und einem Brandanschlag gegen fünf Polizisten verantworten musste (die WAZ berichtete). Als ihm das Urteil mitgeteilt wurde - vier Jahre in Haft - winkte der Angeklagte nur mit gelangweilter Geste ab. Einsichtig oder reuig wirkte er nicht.
Schon die vorangegangenen Plädoyers hatten offenbart, wie unterschiedlich alle Prozessbeteiligten die Ereignisse bewerteten. Der Staatsanwalt sah den Anklagevorwurf der Beleidigung gegen den Duisburger Zivilrichter ("meineidiger Knüppel-Nazi") als klar erwiesen an. Auch am Vorwurf der schweren Körperverletzung und dem des Widerstandes gegen die Polizisten gab es nach seiner Ansicht keine Zweifel.
Fünf Jahre Haft forderte der Sitzungsvertreter daher. Und er nutzte seinen Abschlussvortrag, um mit dem Angeklagten einmal Tacheles zu reden: "Eine milde Strafe kommt für Sie überhaupt nicht in Frage. Sie haben uns allen in der Hauptverhandlung bewiesen, dass Sie nichts gelernt haben und uneinsichtig bleiben." Damit spielte er vor allem auf die Vernehmung des Zivilrichters an, bei der der Angeklagte keinerlei Reue gezeigt und er direkt die Konfrontation mit dem Zeugen gesucht hatte.
Ganz anders argumentierte der Verteidiger. Er unternahm in seinem Plädoyer den Versuch, den Beschuldigten zum Märtyrer und "Spielball der Justiz" zu stilisieren. Die Polizisten hätten sich nicht richtig verhalten, der Zivilrichter trüge Mitschuld und der Angeklagte habe nie die Absicht gehabt, jemandem ernsthaften Schaden anzutun. Er forderte eine Haftstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollte.
Seine Forderung verhallte ungehört. Im Urteilsspruch folgte das Gericht im Wesentlichen den Ausführungen des Staatsanwalts und sah die Tatbestände der schweren und gefährlichen Körperverletzung sowie der Beleidigung und üblen Nachrede verwirklicht.
"Wie übel auch immer Ihnen das Leben mitgespielt haben mag", sagte der Vorsitzende Richter der Schwurgerichtskammer zum Ende, "nichts davon kann jemals Ihr Verhalten rechtfertigen".

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