Katholisches Klinikum Duisburg verliert Prozess um Kündigungen
18.04.2011 | 16:31 Uhr 2011-04-18T16:31:00+0200
Duisburg. Das Arbeitsgericht Duisburg hat am Montag den Kündigungsschutzklagen von drei Arbeitnehmern des KKD stattgegeben. Sie wurden Anfang des Jahres außerordentlich betriebsbedingt gekündigt. Das Gericht erklärte das für nicht zulässig.
Das Arbeitsgericht Duisburg hat am Montag den Kündigungsschutzklagen von drei Arbeitnehmern des Katholischen Klinikums Duisburg (KKD) stattgegeben. Im Januar 2011 hat das Katholische Klinikum (KKD) , das in Duisburg u. a. das St. Johannes-Hospital, das St. Barbara-Hospital, das St. Vincenz-Hospital und das Marien-Hospital betreibt, 121 Arbeitnehmer außerordentlich gekündigt , obwohl aufgrund einer Dienstvereinbarung als Gegenleistung für einen Verzicht auf Weihnachtsgeld ordentliche betriebsbedingte Kündigungen bis zum 31.12.2011 ausgeschlossen sind, so das Gericht.
Kündigungsgrund "drohende Insolvenz" kann nicht geltend gemacht werden
Das KKD habe sich zur Begründung der außerordentlichen Kündigung nicht auf ihre bisherigen Sanierungsbemühungen berufen können. Das Gericht ist demnach auch nicht der Argumentation gefolgt, die Kündigungen seien erforderlich gewesen, um nach einer unerwartet hohen Entgelterhöhung eine drohende Insolvenz abzuwenden . Da der Ausschluss der ordentlichen betriebsbedingten Kündigungen nur noch bis zum Jahresende gilt, sei es zumutbar, diesen Zeitraum abzuwarten.
Erhöhung der Kreditlinie nur bei Kündigungen
Das KKD müsse sich an dem Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen, den sie bereits in Kenntnis ihrer schwierigen finanziellen Situation vereinbart hat, festhalten lassen, heißt es weiter. Es genüge auch nicht, dass die Bank des Bistums nur bei Ausspruch der Kündigungen bereit gewesen sei, die Kreditlinie zu erhöhen. Die Frage, ob das Arbeitsverhältnis außerordentlich beendet werden darf, dürfe nicht maßgeblich von der Entscheidung der Bank abhängen, welche Sanierungsbemühungen sie für erforderlich hält. Dies gelte umso mehr, da auch nach dem bisherigen, von der Bank mitgetragenen Sanierungskonzept, bis zum Jahr 2018 negative Betriebsergebnisse eingeplant sind.
Insgesamt haben sich ca. 20 Beschäftigte gerichtlich gegen die Kündigungen gewendet. Von diesen Verfahren sind heute die ersten drei entschieden worden. Die Entscheidungen können demnächst unter www.nrwe.de abgerufen werden. Weitere Verhandlungen folgen Anfang Mai, u. a. am 5.5.2011.
AZ: 3 Ca 436/11, 3 Ca 396/11 und 3 Ca 376/11

17:49
Erfreuliches Urteil. Nur jeder weiß, dass dies den Betroffenen wenig hilft. 2 - 3 Monatsgehälter Abfindung, vielleicht auch ein Jahresgehalt und dann trotzdem arbeitslos. Vielleicht nicht alle, aber für die meisten trifft dies wohl zu. Im Jahre 2012 wird es richtig losgehen mit den betriebsbedingten Kündigungen. Es wird noch mehr auf Leihkräfte gesetzt (auch im pflegerischen Bereich) und es wird noch mehr Outsourcing betrieben. Am Ende werden sich die Verantwortlichen gegenseitig auf die Schultern klopfen und ihre Gehälter erhöhen. Sicherlich ist es nicht einfach das KKD am Leben zu erhalten. Man kann das Unternehmen aber auch kaputtsparen. Durch solche Handlungen und den massiven psychischen Druck, ausgeübt von sogenannten Vorgesetzten, wird man nur erreichen, dass die Qualität und die Arbeitsmoral der Mitarbeiter, auch der Ärzte, sinken wird. Ist dann der Ruf einmal ruiniert, wird man diesen schlechten Ruf auch nicht mehr los. Der Ruf des Johannes - Hospitals ist meines Wissen ohnehin nicht der Beste. Im Gegensatz zum Barbara - Hospital und Marienhospital. Verstehen kann ich auch nicht, dass auf einmal die Finanzierung kippt. Der Herr Maurer und seine Experten haben doch jahrelang gerechnet. Ich hoffe nicht verrechnet, denn wer dann bezahlt, dürfte wohl bekannt sein. Ich wünsche dem KKD und seinen Mitarbeitern, auch dem Herrn Maurer, ein langes Leben und viel Glück.
11:52
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09:32
wurde auch mal Zeit, dass den selbstherlichen Herren ein Riegel vorgeschoben wir. Denn die Machenschaften sind überall gleich, ob Siemens-BenQ, Phillips-LG usw., erst den Arbeitnehmern Gelder abpressen und dann in den ***** treten. Solche Machenschaften gehören unter hohe Strafe gestellt, weil es sich um Menschen und nicht um Leibeigene handelt
16:47
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