Jäger stellte in Duisburg illegale Vogelfalle auf
01.02.2010 | 16:32 Uhr 2010-02-01T16:32:00+0100
Duisburg. In Baerl haben Mitglieder des Bonner "Komitees gegen Vogelmord" einen verletzten Habicht aus einer illegalen Vogelfalle befreit, die offenbar ein Jäger gestellt hatte. Dies sei innerhalb eines Monats der zweite Fall von "illegaler Greifvogelverfolgung" im Duisburger Raum, so der Verein.
Eine illegale Vogelfalle sorgt in Baerl für viel Aufregung. Einen Habicht haben Mitglieder des Bonner Vereins "Komitee gegen Vogelmord" und die Polizei am Wochenende aus einer illegalen Volgelfalle befreit. In einem Baerler Wald fanden sie das Tier in einer Voliere, die zur Falle umgebaut worden war. Der Vogel sei verletzt und verstört gewesen, berichten die Vereinsmitglieder.
In der Nähe der Vogelfalle wurde außerdem eine wohl ebenfalls illegale Falle für Katzen und Füchse gefunden. Diese war an einen Hochsitz gekettet. Die Polizei nahm dies als erstes Verdachtsmoment und setzte sich mit dem zuständigen Revierjäger in Verbindung. Dieser gab laut "Komitee gegen Vogelmord" zu, für die Fallen verantwortlich zu sein.
Anzeige gegen mehrere Männer
Die Polizei will Aufgrund laufender Ermittlungen nichts zu dem Fall sagen. Ihr Sprecher, Ramon van der Maart bestätigte lediglich, den Fund der illegalen Tierfallen und dass am Sonntag Anzeige gegen mehrere Männer erstattet worden sei. „Sie haben gegen das Bundesnaturschutzgesetz verstoßen”, so van der Maart.
Die Beschreibung der Vogelfalle, die das "Komitee gegen Vogelmord" vorgelegt hat, klingt in der Tat makaber: Die Voliere verfügte demnach über eine Öffnung im Dach. Diese war so angelegt, dass der Vogel zwar in den Käfig hinein, jedoch nicht wieder hinaus gelangen konnte. Als Köder dienten wohl lebende Hühner. Stunden hätten diese mit dem gefangenen Greifvogel auf engstem Raum verbracht. Entsprechend verstört seien sie gewesen.
Zweiter Vorfall in vier Wochen
Nach Angaben des Vereins sind die Vorfälle "schon der zweite Fall von illegaler Greifvogel-Verfolung" innerhalb eines Monats im Duisburger Raum. So sei Anfang Januar bereits ein Taubenzüchter aus Rheinberg-Vierbaum wegen ähnlicher Fangmethoden angezeigt worden. Als Köder seiner Greifvogel-Falle diente eine lebende Taube.
„In Deutschland gehören alle Greifvögel zu den geschützten Tierarten. Wer sie fängt oder tötet, kann mit hohen Geldstrafen oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden”, sagt Axel Hirschfeld vom "Komitee gegen Vogelmord. Jägern, die Greifvögel fangen oder abschießen, droht zusätzlich der Entzug der Jagderlaubnis

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