In Duisburg laufen Hoteliers Sturm gegen die Bettensteuer
26.01.2011 | 17:54 Uhr 2011-01-26T17:54:00+0100
Duisburg. Duisburgs Hoteliers stöhnen unter der Bettensteuer: Bis zu 50 Prozent Umsatzausfall habe es im Übernachtungsgewerbe seit November gegeben, klagt der Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga). Vor dem Verwaltungsgericht läuft bereits eine Klage.
Stellvertretend für die Branche klagt Rolf Schenkel vom Hotel Sittardsberg vorm Verwaltungsgericht gegen die städtische Bettensteuer. Für zwei Millionen Euro hat Schenkel gerade seinen seit 1876 bestehenden Betrieb um 20 moderne Zimmer erweitert, die fest geplante Modernisierung der 38 älteren Räume werde jetzt aber massiv durch die neue Abgabe gehemmt. Zumal auch die Gewerbesteuer schon angehoben wurde und nun auch eine höhere Grundsteuer fällig werde. Sein Fazit: „Ich hätte besser in Düsseldorf investiert.“ Dort betreibt Schenkel ein weiteres Hotel.
Gerade die höhere Belastung der Duisburger Hotels im Vergleich zu den Gastbetrieben in den Nachbarstädten treibt den Dehoga auf die Barrikaden. Die einfachen Hotels seien kaum in der Lage, ihren Gästen, etwa Monteuren mit einem festen Übernachtungsbudget, den Grund der Preisanhebung zu erläutern, berichtete Robert Tepes vom Hotel Eurohof. Und bei höherpreisigen Häusern würden Kunden wie größere Firmen knallhart kalkulieren und zu Hotels im Umland wechseln.
Insellösung belaste nur Duisburger Hotels
„Das Internet macht Hotels schnell vergleichbar“, schilderte Dehoga-Geschäftsführer Thomas Kolaric die aktuelle Lage der Branche: „Die Politik verkennt die Marktmechanismen der Hotellerie.“ Es sei „massiv schlecht“, dass die Bettensteuer eine „Insellösung“ sei und nur die Duisburger Häuser belaste.
Aus Sicht des Bundes der Steuerzahler, die die Dehoga-Klage unterstützt, ist die Duisburger Bettensteuer verfassungswidrig und „politisch unsinnig“, so Georg Lampen, NRW-Vorsitzender der organisierten Steuerzahler. Solche „Bagatellsteuern“ seien wegen des hohen bürokratischen Aufwandes völlig untauglich, Städten aus der klammen Haushaltslage zu helfen. Es gebe keine Alternative zu einer umfassenden Gemeindefinanzreform.
Wie Duisburg-Marketing (DMG) berichtete, weisen die Übernachtungszahlen für November 2010 in Duisburg einen Verlust von 3,5 % gegenüber dem Vorjahr aus. Im Gesamtgebiet Nordrhein-Westfalen sei entgegengesetzt ein Zuwachs um 10,6 % zu verzeichnen. Die Gründe für diese Entwicklung müssten aus Sicht der DMG kritisch hinterfragt werden, da sie „im völligen Widerspruch“ zur Entwicklung bis einschließlich Oktober 2010 stehen. DMG-Chef Uwe Gerste verweist auf das teils deutliche Übernachtungsplus in Nachbarstädten wie Düsseldorf (+15,1 %), Essen (+33,6), Mülheim (+17,2) und Oberhausen (+67,1) und spricht von einer „Flucht der Übernachtungsgäste in umliegende Kommunen“.

17:55
@HeinzK1
Hoteliers haben Chancen dass die Bettensteuer gekippt wird.
Schaue bitte einmal hier nach....
http://www.dehoga-gastgewerbe-nrw.de/191.html?&tx_ttnews[pointer]=4&tx_ttnews[tt_news]=119&tx_ttnews[backPid]=143&cHash=b3bcc56b99
http://www.morgenpost.de/berlin/article1420734/Hotelverband-nennt-Bettensteuer-verfassungswidrig.html
http://www.bild.de/BILD/regional/hamburg/aktuell/2010/10/25/bettensteuer-fuer-hotels-verfassungswidrig/hoteliers-nach-gutachten-sicher.html
13:59
Danke HeinzK1
Jetzt kommt wieder Licht in`s Dunkel.....;))
Zu: Wie sonst sollte das Kommunale Selbstverwaltungsrecht realisierbar sein, wenn eine Kommune keine eigenen Steuerquellen erschließen könnte?
Hier fiel es mir wieder ein.......
Habe dies tatsächlich mit meiner damaligen Geschichte vergleichen wollen.... Irrtum....
Wenn man sich, abgesehen des GG, die ganzen Quergesetze von den Gesetzen und der Gesetze die dann immer noch keine Gültigkeit haben weil ein anderes Gesetz dafür bestimmt ist, durchliest, wird einem schon fast schwindelig.
11:46
@#12 von Linker-Genosse , am 27.01.2011 um 11:24
Zu: Nageln Sie mich jetzt nicht fest wo ich dieses einmal nachgelesen habe. Ob im Grundgesetz oder in der Verfassung, ich weiss es wirklich nicht mehr.
Das Grundgesetz ist die Verfassung. http://dejure.org/gesetze/GG
Wenn Sie mit Verfassung allerdings die Verfassung des Landes NRW meinen, dann ist Artikel 79 interessant.
Artikel 79
Die Gemeinden haben zur Erfüllung ihrer Aufgaben das Recht auf Erschließung eigener Steuerquellen. Das Land ist verpflichtet, diesem Anspruch bei der Gesetzgebung Rechnung zu tragen und im Rahmen seiner finanziellen Leistungsfähigkeit einen übergemeindlichen Finanzausgleich zu gewährleisten.
http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/GB_II/II.2/Gesetze/Verfassung_NRW.jsp
Wie sonst sollte das Kommunale Selbstverwaltungsrecht realisierbar sein, wenn eine Kommune keine eigenen Steuerquellen erschließen könnte?
11:24
@kikimurks
Zu: Die Bettensteuer ist also verfassungswidrig weil wettbewerbswidrig
Dies ist in der Tat so, da es durch einseitige, in diesem Fall Steuererhebungen, dazu kommen kann, dass der zahlende Gewerbetreibende einen Nachteil gegenüber den nichtzahlenden Gewerbetreibenden hat.
Dies würde auch für das andere, von Ihnen angesprochene Gewerbe gelten.
Nageln Sie mich jetzt nicht fest wo ich dieses einmal nachgelesen habe. Ob im Grundgesetz oder in der Verfassung, ich weiss es wirklich nicht mehr.
Ich benötigte dies vor ca. 5 Jahren einmal für mein eigenes Gewerbe, da man mir ähnliche Wettbewerbsnachteile schaffen wollte. Nach dem Einschalten eines RA´s war die Sache schnell vom Tisch.
11:11
Dafür hat sich die Branche die Mehrwertsteuersenkung vor einem Jahr eingesteckt!
Aber vielleicht kommt nochmal Hilfe von der FDP
10:21
Tjaaaaa, aber als die Mwst. auf 7% gesenkt wurde, da hamm se ale die Fresse gehalten....
Man könnt lachen, wenn es nicht so traurig wäre...
10:12
Vielleicht sollte man beginnen die Ursachen woanders zu suchen.
#7 von ifadus , am 27.01.2011 um 09:26
Vielleicht beim schlechten Image? Wer will schon in einer Stadt übernachten, in der er als Gast nicht sicher sein kann, lebendig und unversehrt wieder nach Hause zu kommen?
10:02
Wenn ich Bettensteuer gegen das Steuergeschenk aufrechne, das nicht an die Gäste weitergegeben wird, haben die Hotels unterm Strich einen kleinen Gewinn, wenn auch die Bettensteuer nicht an die Gäste weiter gegeben würde.
09:26
Am 30.11.2010 wurde Essen noch als teuerste deutsche Stadt gefeiert, und auch Düsseldorf war in den Top 5:
[...] Mit 101,62 Euro Durchschnittspreis pro Zimmer ist Essen damit die teuerste Stadt für Übernachtungen in Deutschland,[...] die Bayerische Landeshauptstadt rangiert deutschlandweit nach Essen, Köln, Mannheim, Bonn und Düsseldorf nur auf Platz sechs.[...]
Beide Städte haben z.T. hohe trotzdem zweistellige Zuwachsraten, während Duisburg gerade mal 3.5% verliert.
Die Enormen Zuwächse der umliegenden Städte kommen nicht von den paar Leuten, die in Duisburg weniger verzeichnet werden (ob die wirklich ausgeblieben sind, steht auf einem anderen Blatt).
Und selbst wenn die Übernachtungen seit der Einführung der Steuer in Duisburg immer korrekt gezählt und gemeldet wurden, liegt die Entwicklung zugunsten der anderen Städte nicht an den günstigeren Zimmern dort.
Vielleicht sollte man beginnen die Ursachen woanders zu suchen.
09:14
@Linker-Genosse
Soso! Die Bettensteuer ist also verfassungswidrig weil wettbewerbswidrig. Dann zeigen Sie mir mal, wo der Wettbewerb in der Verfassung verankert ist. Was ist dann z.B. mit der Campingsteuer in einigen Kommunen und der Rotlichtsteuer? Auch alle verfassungswidrig? Unterschiedliche Gewerbesteuerhebesätze? Verfassungswidrig?