Illegal eingereister Vater besuchte Kinder in Hochfeld
31.10.2012 | 17:55 Uhr 2012-10-31T17:55:00+0100Duisburg. Mit falschen Papieren war ein 48-jähriger Mazedone im April eingereist. Grund: In Hochfeld lebt seine Frau, leben seine Kinder, darunter ein mehrfachbehinderter Junge.
Kurz darauf erwischte man den Mann mit falschen Papieren in der Tasche. Wegen unerlaubter Einreise und Verwendens falscher Ausweisdokumente stand er nun vor dem Amtsgericht Stadtmitte.
Der Angeklagte machte kein Hehl aus seiner Tat und legte ein rückhaltloses Geständnis ab. Dass der 48-Jährige sich aufgrund seiner Erfahrung falsche Papiere besorgt habe, um nicht sofort aufzufallen, sei nicht gerade ein Fall von Schwerkriminalität, so der Verteidiger. Vor allem, wenn man bedenke, dass der Angeklagte in Duisburg keinen kriminellen Machenschaften nachgehen wolle, sondern nur mit seiner Familie zusammen sein möchte.
Der Verteidiger verwies auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom November 2011: Danach dürfen Einzelstaaten für illegale Grenzübertritte von Personen aus Nicht-Mitgliedsländern keine Freiheitsstrafen mehr verhängen. „Die Richter argumentierten nachvollziehbar, dass man Menschen, die man nicht im Land haben wolle, nicht Monate lang in eben diesem Land hinter Gitter stecken sollte.“ Haft sei nur noch als Mittel erlaubt, um Illegale, die der Ausweisung nicht nachkommen, abzuschieben.
Die Strafrichterin sah sich daher genötigt, ein zweigeteiltes Urteil zu sprechen: Für die illegale Einreise gab es in Übereinstimmung mit der europäischen Rechtsprechung eine Geldstrafe von 600 Euro (120 Tagessätze zu je fünf Euro). Das Verwenden gefälschter Ausweisdokumente ahndete sie mit sechs Monaten Haft, die allerdings auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurden.
Der Mazedone will nun noch eine Weile bei seiner Familie bleiben, dann in seine Heimat ausreisen und versuchen, im Wege der Familienzusammenzuführung legal wieder einzureisen. „Allmählich sollte er wissen, wie das geht“, so der Verteidiger trocken. Allerdings stelle sich für den 48-Jährigen noch ein großes finanzielles Hindernis in den Weg: Höchstwahrscheinlich werden die deutschen Behörden von dem Mann zunächst die Erstattung von Kosten für frühere Abschiebungen verlangen.
11:37
Wieso wird denn seitens der Behörden die Familie überhaupt getrennt??
Dass der Mann unter diesen Umständen versucht hat,seine Familie wiederzusehen, man kann das aus menschlichen Gründen doch noch irgendwie verstehen.
08:22
Zitat : "Dass der 48-Jährige sich aufgrund seiner Erfahrung falsche Papiere besorgt habe, um nicht sofort aufzufallen...."
Wir können also stolz darauf sein, "solchen" Leuten "sachkundige" Verteidigung zukommen zu lassen?
Da benötigt man allerdings ein "seltsames" Verhältnis zum geltenden Recht.
21:31
Selbstverständlich hat in unserem Land jeder Angeklagte das Recht auf sachkundige Verteidigung.
Ein Recht, auf das wir stolz sein können.
20:04
..wer bezahlt eigentlich den Anwalt des Herrn aus Mazedonien??
...bestimmt wieder wir als Steuerzahler......