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Müllgebühren

Haus und Grund rät weiter zur Klage

25.01.2013 | 18:20 Uhr
Haus und Grund rät weiter zur Klage
Das Oberverwaltungsgericht soll über die Rechtmäßigkeit der Abfallgebührensatzung entscheiden.Foto: Geinowski /Michelis

Duisburg. Das Thema Müllgebühren bleibt so hartnäckig erhalten wie der tägliche Abfall: Trotz des Hinweises der Wirtschaftsbetriebe (WBD), dass alle Gebührenbescheide, die gerade an die Immobilienbesitzer verschickt werden, „unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gemäß § 164 der Abgabenordnung“ stehen, rät der Geschäftsführer von Haus- und Grund, Georg Jachmich, gegen die Bescheide zu klagen. Gerade dies wollten aber die Wirtschaftsbetriebe mit der Vorbehaltsklausel verhindern.

Neuberechnung könnte sich hinziehen

Wie Georg Jachmich gegenüber der Redaktion erklärte, könnte sich eine gerichtliche Klärung samt – für ihn wahrscheinlicher – Neuberechnung zu Gunsten der Gebührenzahler über vier Jahre hinziehen. „Dann wären alle jetzt erteilten Bescheide trotz der Vorbehaltsklausel rechtskräftig“, so der Rechtsanwalt. „Um das zu verhindern, hilft nur der Klageweg.“ Ansonsten wäre man auf den guten Willen der Wirtschaftsbetriebe angewiesen.

Urteil noch ohne Rechtskraft

Nachdem das Verwaltungsgericht Düsseldorf im letzten Jahr die Abfallgebührensatzung für nichtig erklärt hatte, haben die Wirtschaftsbetriebe beim Oberverwaltungsgericht Münster die Zulassung der Berufung beantragt. Somit wurde das Düsseldorfer Urteil noch nicht rechtskräftig. Im Gegenzug habe Haus und Grund, so Georg Jachmich, einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gestellt. Dadurch müsse das Gericht jetzt schon sagen, wie es zu dem Fall steht.

Die andere Sicht
Für Wirtschaftsbetriebe liegt der Fall klar

Für die WBD ist sichergestellt, dass alle Abfallgebührenbescheide, die für 2013 erstellt wurden und werden, nachträglich geändert werden, sobald ein rechtskräftiges Urteil vorliegt.

Alle Rückforderungen gegenüber der GMVA würden weitergegeben werden, so die WBD.

„Weshalb spricht keiner der Verantwortlichen mit unserer Organisation?“, fragt der Rechtsanwalt. „Auch ohne Klage hätte man eine Regelung mit uns im Interesse aller Bürger, seien sie Eigentümer oder Mieter, finden können. Es scheint, dass alle politischen Verantwortlichen und auch die Stadt Duisburg dieses Thema „aussitzen“ wollen. Nunmehr ist unser Oberbürgermeister Sören Link gefragt, die von den Wirtschaftsbetrieben zu verlangende Transparenz herzustellen und im Interesse der Bürger entsprechende Kosten zu sparen, da Klagen ja auch Geld kosten“, so der Geschäftsführer von Haus und Grund. Jachmich kritisiert in diesem Zusammenhang nochmals, dass die Wirtschaftsbetriebe die renommierte und „zu Stundensätzen im mittleren dreistelligen Bereich arbeitende Kanzlei Pricewaterhouse Coopers“ engagiert habe.

Klage ist die einzige Möglichkeit sich zu wehren

Eine Klage ist nach Wegfall der Widerspruchsregelung früherer Jahre die einzige Möglichkeit, sich gegen die Gebühren zu wehren. Der Verein Haus und Grund hat eigens eine Hotline eingerichtet. Die können allerdings nur Mitglieder in Anspruch nehmen, um sich genauer zu informieren.

Alfons Winterseel

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Kommentare
26.01.2013
19:21
Haus und Grund rät weiter zur Klage
von DU-Kersten | #4

Wie hoch ist eigentlich die Miete für die Büroflächen der WBD in der doch teuren Innenhafenlage ?
Wieviel qm insgesamt werden dort beansprucht von wieviel Mitarbeitern beansprucht ?

26.01.2013
15:39
Haus und Grund rät weiter zur Klage
von JTrabert | #3

Natürlich sollte man klagen. Allerdings ist zu befürchten, dass WBD quasi gezwungen sein wird, zu allem Überfluss auch zukünftig die Gebühren zu erhöhen, denn 2 zusätzliche "unbedingt notwendige" Vorstandsmitglieder sind nun mal nicht zum Nulltarif zu haben.

26.01.2013
14:36
Haus und Grund rät weiter zur Klage
von GregoryHouse | #2

Die Frage ist, wie groß ist das Interesse von WBD bzw. der Stadt Geld zurückzuzahlen. Man könnte auch nach der Dringlichkeit der Aufklärung der Loveparade fragen. Oder Eurogate. Küppersmühle. Hochfeld. Das sitzt man doch locker aus, gelle? Vielen Dank für die "neue Transparenz".

26.01.2013
12:26
Nochmal...
von Joachim_Egal | #1

...für alle die die Sendung am 17ten Januar verpasst haben: http://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2013/muell245.html Da taucht auch zum Ende des Berichtes unser neuer OB auf...

Klagen? Was soll das bringen? Ist die Klage der abschliessend erfolgreich wird vermutlich die GMVA gegen die Rückforderung der WBD klagen. Das dauert dann wieder JAHRE! Der ein oder andere von uns wird dann vermutlich gar nicht mehr erleben, das Gerichte bestätigen das er über Jahre tatsächlich zuviel Müllgebühren gezahlt hat.

Warum können da denn nicht mal der Rat und der OB aktiv werden? Man könnte ja auch mal anregen, das die WBD aufgrund des - zwar nicht rechtskräftigen - Urteils eine neue Gebührenordnung erlassen und zunächst mal WENIGER Müllgebühren berechnen. Und sollte die WBD in ihrer Ansicht bestätigt werden, dann können die ja immer noch nachfordern. So mal quasi im Sinne des "gemeinen Bürgers" gedacht.

Aber das bleibt auch nur ein idealistischer Traum...

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