Fristen beachten
12.12.2007 | 19:42 Uhr 2007-12-12T19:42:19+0100Wer an der Abstimmung lieber per Briefwahl teilnehmen möchte, muss sie heute unbedingt abschicken.Auflistung der barrierefreien Abstimmungsräume. Stimmabgabe auch im Wahlamt möglich
BÜRGERENTSCHEID ÜBER DAS FREIBAD TOEPPERSEE Wer am Bürgerentscheid am Sonntag über das Freibad Toeppersee lieber per Briefwahl teilnehmen möchte, muss Fristen beachten. Darauf weist die Stadtverwaltung hin. Abstimmungsberechtigte, die beim Bürgerentscheid am Sonntag, 16. Dezember, den für sie zuständigen Abstimmungsraum zur Stimmabgabe nicht aufsuchen können, haben noch bis zum Freitag, 14. Dezember, 18 Uhr, Gelegenheit, einen Stimmschein mit Briefabstimmungsunterlagen zu beantragen.
Der Antrag kann schriftlich (möglichst mit der Rückseite der Abstimmungsbenachrichtigung oder mit einem Antrag auf Erteilung eines Stimmscheins von der Internet-Seite www.duisburg.de) oder persönlich (nicht telefonisch) beim Wahlamt der Stadt Duisburg, Bismarckstr. 150 - 158, in Neudorf gestellt werden.
Beim Wahlamt besteht auch die Möglichkeit, die Stimme direkt abzugeben. Zusätzlich kann der Antrag auch per Email unter der Adresse wahlamt@stadt-duisburg.de gestellt werden. Hierzu ist die Angabe des vollständigen Namens, der Meldeadresse und des Geburtsdatums erforderlich.
Am Samstag vor dem Bürgerentscheid werden Stimm-scheine für die Briefabstimmung nur bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung von Abstimmungsberechtigten ausgestellt, wenn deswegen der Abstimmungsraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann. In derartigen Fällen ist einer beauftragten Person das Attest und eine schriftliche Vollmacht für die Antragsstellung und die Empfangsberechtigung mitzugeben, so die Stadt.
Die Briefabstimmungsunterlagen werden am Wochenende im Wahlamt, Zimmer 14, ausgestellt: Samstag von 8 bis 13 Uhr und am Abstimmungstag von 8 bis 15 Uhr.
Bei Rücksendung der Briefwahlunterlagen durch die Deutsche Post müssen die Briefe spätestens heute, 13. Dezember, in Briefkästen der Deutschen Post sein, vorausgesetzt, diese werden am heutigen Donnerstag noch geleert. Die am Wochenende ausgestellten Briefabstimmungsunterlagen finden nur noch Berücksichtigung, wenn sie bis spätestens Sonntag, 16 Uhr, in die Hausbriefkästen der Stadtverwaltung Duisburg am Rathaus, Burgplatz 19, an der Memelstraße 25-33 oder Bismarckstr. 150-158 (beides in Neudorf) eingeworfen werden.
Abstimmungsberechtigte, die ihre Briefabstimmungsunterlagen nicht erhalten haben, können bis Samstag, 15. Dezember, 12 Uhr, beim Wahlamt einen neuen Stimmschein erhalten, soweit sie versichern, dass ihnen der beantragte Schein nicht zugegangen ist. Für Stimmberechtigte, die nicht im Abstimmungsverzeichnis eingetragen sind, kann in Ausnahmefällen (z. B. schuldloses Versäumen der Einspruchsfrist zur Aufnahme in das Abstimmungsverzeichnis, Einbürgerung) ein "selbstständiger Stimmschein" ausgestellt werden.
Abstimmungsberechtigte, die den für sie bestimmten Abstimmungsraum nicht aufsuchen können, weil er nicht barrierefrei ist, können ebenfalls die Ausstellung eines Stimmscheines beantragen und damit einen barrierefreien Abstimmraum aufsuchen.
Nähere Infos: Siehe Artikel unten.

0mitdiskutieren