Fischwilderei in Duisburg kam Angler teuer zu stehen
04.01.2011 | 11:00 Uhr 2011-01-04T11:00:00+0100
Duisburg.Keinen Fisch gefangen und auch noch 300 Euro bezahlt: Eine Angelpartie am Walsumer Nordhafen kam einen 46-Jährigen teuer zu stehen. Er hatte keinen passenden Angelschein. Der Richter machte klar: Fischwilderei ist kein Bagatelldelikt.
Mit einem Fall von Fischwilderei musste sich jetzt das Amtsgericht Stadtmitte befassen. Wilderei ist entgegen landläufiger Meinung kein Delikt, dass es seit den Zeiten Robin Hoods und dem Ende der Macht von Feudalherren nicht mehr gibt. Sie kommt in Wahrheit vergleichsweise häufig vor, vor allem im Zusammenhang mit schuppiger Beute. Was mancher als Bagatelldelikt mit der Angel ansehen mag, nennt der Gesetzgeber schlicht Fischwilderei. Ein 46-jähriger Betriebsschlosser musste jetzt vor dem Amtsgericht Stadtmitte erfahren, dass so etwas ganz teuer werden kann.
Am 30. April 2010 hatte der Angeklagte es sich mit seiner Angelausrüstung am Walsumer Nordhafen gemütlich gemacht. Zwar fing er keinen Fisch, dafür fiel er aber einem Kontrolleur auf. Und einen Fischereischein konnte der 46-Jährige nicht vorweisen.
Alte Regeln heute überholt
„Ich hatte gültige Angelscheine für den Rhein“, rechtfertigte sich der Angeklagte. „Aber nicht für diesen Seitenarm“, korrigierte der Richter. "Es ist allgemein bekannt, dass man an diesem Rheinarm frei angeln durfte“, trumpfte der Wilderer auf. „Mag ja sein, dass man das früher durfte“, belehrte ihn der Richter. „Jetzt aber nicht mehr.“ Und auf die Frage, wie lange er denn schon an dieser Stelle nicht mehr die Rute ausgeworfen habe, musste der Angeklagte zugeben, dass das drei Jahre her sei.
„Wenn sie irgendwo Angeln, müssen sie sich eben vorher erkundigen, ob sie es da auch dürfen“, stellte der Richter unmissverständlich fest. „Ich bin bestimmt nicht der erste, den es da erwischt hat“, erklärte der Angeklagte. Und fügte zunehmend kleinlaut hinzu: „Ich war halt in gutem Glauben, dass sich nichts geändert hat.“
Mag sein, dass die Juristen ihm diese Behauptung abnahmen. Vielleicht hatten sie aber auch einfach Mitleid mit dem glücklosen Petri-Jünger. Jedenfalls stellten sie das Verfahren kurzerhand gegen Zahlung von 300 Euro Geldbuße ein.

17:40
super, dass dieser gemeinen Schwarz-Angel-Mafia endlich im großen Stil das Handwerk gelegt wurde.
endlich kann man in Duisburg wieder beruhigt auf die Strasse gehen.
17:19
Haha,da kann unsere Justiz doch noch Zähne zeigen.Der Mann hätte sagen sollen nix verstehen und gewalttätig werden sollen=nix passiert.
Armes Deutschland!!
17:09
Er hätte auch sagen können: ich bringe meinen Regenwurm das schwimmen bei
15:14
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14:52
Hätte der böse Angler doch gesagt, ihm würde die Angel nicht gehören, weil noch drei andere Angler vor Ort waren. Dann hätte man ihn freigesprochen, mangels Beweisen. Wie kürzlich geschehen (bei Mord)!
14:10
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13:11
Kontrolleure soso. Müssen wir die auch noch von Steuergeldern bezahlen, wo Duisburg doch ach so pleite ist? :-)
Ich meine... hallo? ein Angler! Er hat niemandem was getan (außer dem Fisch evtl.) o.O Hat er der Stadt etwas weggenommen, was sie sonst eingefahren hätte? Ich denke nicht. :) Und dafür 300 Euro zu verlangen, während Sexualstraftäter auf freiem Fuß sind, ist mehr als (angel)scheinheilig. -.-
Ich denke ein Hinweis, dass sich das ihm bekannte Recht an dieser Stelle geändert hat, hätte durchaus gereicht. Aber wie das eben so ist, die Kleinen hängt man und die Großen lässt man laufen...
Kontrollieren darf jeder der einen gültigen Fischereischein hat!
Wieso soll man solchen Wilderern keine saftige Strafe aufbrummen?
Alle ehrlichen Angler zahlen ja auch für die Angelei!
12:58
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12:25
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