Feuerwehr Duisburg will keine weiteren Tempo-30-Zonen
18.05.2012 | 07:00 Uhr 2012-05-18T07:00:00+0200
Duisburg. Um Anwohner vor Verkehrslärm zu schützen, will die Stadt Duisburg zahlreiche Straßen zu Tempo 30-Zonen erklären. Doch die Feuerwehr lehnt das ab, denn das könnte zu Lasten der Sicherheit gehen. Die Lösch- und Rettungsfahrzeuge bräuchten länger zum Einsatzort.
Die Stadt steht unter Zugzwang. An 150 Stellen in der Stadt macht der Verkehr zu viel Lärm . Künftig muss es an diesen „Belastungsschwerpunkten“ leiser werden. Eine EU-Richtlinie zwingt die Stadt zum Handeln. Doch die Möglichkeiten sind begrenzt. Flüsterasphalt ist teuer, ebenso Schallschutz-Wände oder -Fenster. Die günstigste Lösung: Tempo 30-Zonen .
Rollt der Verkehr langsamer, wird es auch leiser. Die Umsetzung kostet nur ein paar Schilder, pro Zone rund 1500 Euro. Diese Lösung wird zum Regelfall in den „Lärmaktionsplänen“, die die Stadt für jeden einzelnen Stadtteil aufstellt. Es gilt die Faustregel: Wo es zu laut ist, wird der Verkehr verlangsamt. Doch es gibt ein Problem mit den vielen neuen Tempo 30-Zonen: Der Lärmschutz könnte auf Kosten der Sicherheit gehen.
Modellversuch im Süden
Viele der Straßen gehören zum sogenannten „Vorbehaltsnetz“, sprich: zu den Straßen, die von der Feuerwehr genutzt werden, um möglichst schnell ihren Einsatzort zu erreichen. Der Konflikt wird jetzt am Beispiel der Sittardsberger Allee deutlich. Auf der Straße im Süden will die Stadt zwischen der Anschlussstelle Buchholz und der Düsseldorfer Landstraße das zulässige Tempo nachts von 50 auf 30 Stundenkilometer drosseln. Es soll das „Pilotprojekt innerhalb des Vorbehaltsnetzes der Stadt“ werden, heißt es aus dem Rathaus.
Straßen, auf denen die Lärmaktionspläne der Stadt die kurzfristige Einrichtung einer Tempo 30-Zone auf einem oder mehreren Abschnitten (tagsüber und/oder nachts) vorsehen:
Bezirk Mitte: Meidericher Straße, Mülheimer Straße, Saarstraße, Sternbuschweg, Oranienstraße, Kardinal-Galen-Straße, Gutenbergstraße, Köhnenstraße, Landfermannstraße, Mercatorstraße, Kremerstraße, Friedrich-Wilhelm-Straße, Vulkanstraße, Heerstraße, Wanheimer Straße, Karl-Jarres-Straße, Karl-Lehr-Straße, Wörthstraße, Kulturstraße und Essenberger Straße.
Bezirk Meiderich: Friedrich-Ebert-Straße, Baustraße, Augustastraße, Biesenstraße, Auf dem Damm, Bahnhofstraße, Westender Straße, Bürgermeister-Pütz-Straße, Neumühler Str. (auf 40 km/h), Obermeidericher Straße, Emmericher Straße und Unter den Ulmen.
Bezirk Walsum: Friedrich-Ebert-Straße, Teichstraße (auf Schritttempo), Dr.-Wilhelm-Roelen-Straße, Dr.-Hans-Böckler-Straße und Prinz-Eugen-Straße.
Bezirk Hamborn: Duisburger Straße, Kaiser-Friedrich-Straße, Beecker Straße, Theodor-Heuss-Straße und Buschstraße.
Bezirk Homberg: Eisenbahnstraße, Homberger Straße, Hafenstraße, Grafschafter Straße, Moerser Straße und Duisburger Straße.
Bezirk Süd: Sittardsberger Allee, Großenbaumer Allee, Angermunder Straße, Altenbrucher Damm.
Für den Bezirk Rheinhausen gibt es noch keine Lärmaktionspläne
Doch die Feuerwehr widerspricht in ihrer Stellungnahme: Sie lehnt die Tempo 30-Zone ab. Die Sittardsberger Allee sei „eine wichtige Verbindung“, der Bereich werde bei Einsätzen regelmäßig befahren, argumentieren die Retter. Die Geschwindigkeit im Vorbehaltsnetz müsse mindestens 50 km/h betragen, weil auch Einsatzfahrzeuge das vorgeschriebene Tempo „nicht wesentlich“ überschreiten dürften.
Anfahrt dauert länger
Im Notfall würde sich also die Anfahrt zum Einsatzort verlängern. „Bereits zum heutigen Zeitpunkt kann die vorgegebene Hilfsfrist im Bereich der Feuerwache Buchholz nicht in allen Bereichen eingehalten werden“, heißt es in der Stellungnahme.
Die Stadt hält das offenbar für wenig dramatisch. Das reduzierte Tempolimit führe „nicht prinzipiell zu einer Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit der Feuerwehr“, da für Einsatzfahrten Sonderrechte gelten würden. Zudem sei die Straße nachts nicht so stark befahren, so dass die Einsatzzeiten nicht länger würden als tagsüber, heißt es.
„Jeden Einzelfall prüfen“
Die Situation bleibt strittig und wäre sie ein Einzelfall, hielte sich die Dramatik vermutlich noch in Grenzen. Aber was passiert, wenn die unzähligen Tempo 30-Zonen allesamt umgesetzt werden? Auf den meisten Straßen soll die Geschwindigkeit nicht nur nachts, sondern auch tagsüber reduziert werden. Und seitdem es nur noch sechs statt sieben Feuerwehr-Wachen gibt, ist die Vorschrift, in acht Minuten am Einsatzort zu sein, ohnehin nur gerade eben zu erfüllen. In Außengebieten wie Baerl oder Rumeln fährt deshalb auch die Freiwillige die Ersteinsätze.
Bei der Feuerwehr will man sich zu möglichen, künftigen Szenarien nicht äußern. Stadtsprecherin Anja Huntgeburth sagte auf NRZ-Nachfrage: „Jeder Einzelfall muss kritisch geprüft werden“. Zudem gebe es keine Geschwindigkeitsbegrenzung für Einsatzfahrzeuge. Sie könnten so schnell fahren, wie es der Verkehr es zulässt.
Es wird wohl ein Abwägungsprozess bleiben: zwischen dem Lärmschutz für die Anwohner und der Sicherheit der Bevölkerung. Das letzte Wort hat bei jedem einzelnen Fall der Stadtrat. Das erste Mal entscheiden muss er sich Ende Juni.

23:32
Ich weiß nicht, wann die Bürokraten zugeschlagen haben, aber heute habe ich gesehen, dass die gesamte Sittardsberger Allee vom Bezirksamt bis zur Autobahnauffahrt Buchholz auf Tempo 30 gemaßregelt wurde. Zwar (zunächst) nur von 22 Uhr bis zum frühen Morgen, aber wer die handelnden Personen (SPD, Grüne) kennt, weiß: Das ist erst der Anfang.
08:47
Lärm machen überwiegend die schweren LKW die wie Heuschrecken Duisburg befallen haben. Diese donnern über die desolaten Straßen und machen einen nicht erträglichen Lärm. Des weitere die Mopedfahrer, die oft ohne Schalldämpfer fahren. Letztlich der amerikanisch Schrott namens Harley. Diese Dinger machen krach wie ein alter 15 PS Deuz Traktor. Von der überirdischen Straßenbahn will ich garnicht erst reden, auch nicht von den Hundehaltern die sich mit Ihren kläffenden Tieren morgens begrüßen. Aber mit ein paar dreißiger Schildern hat man im Rathaus die Lösung, glaubt man. Ich bestreite das ein PKW mit 30 km/h wesentlich leiser ist als mit 50 km/h.Im zweiten Gang ist die Motordrehzahl wesentlich höher...und der Lärm länger.
22:44
Die Feuerwehr hat wohl nachvollziehbar ihre Gründe dagegen zu intervenieren.
Aber die Initiatoren von solch einem Unsinn haben offensichtlich nicht den geringsten fachlichen Bezug zur Ursache von Verkehrslärm innerhalb geschlossener Ortschaften.
Vor der nahezu völlig unsinnigen und nutzlosen Einrichtung einer Geschwindigkeitsbeschränkung sollten mal die technischen Details der Lärmquellen angegangen werden.
….soundgetunte Abgasanlagen
….scheppernde Nutzfahrzeugkarossen
….hämmernde Schienenfahrzeuge (Straßenbahn)
….dröhnende Multimedia-Soundanlagen in Fahrzeugen
….und nicht zu vergessen, unnötig hochgedrehte Motoren, durchdrehende Reifen sowie laufende Motoren bei stehendem/parkenden Fahrzeugen.
Was dabei heraus kommt wenn Huntgeburth &Co kritisch prüfen kennt man ja von der Love-Parade.
16:02
Die städtische Durchschnittsgeschwindigkeit liegt weit unter 30 km-H. Richtig ist hier, dass die Feuerwehr nicht so oft ausrücken muss, weil schwere Unfälle vermieden werden oder glimpflicher verlaufen, zb. nur Bechschaden.
08:39
Tempo 30 als Lärmschutz ? Wenn 30 kmh aus Sicherheitgründen (Schule,Kindergarten etc.) nicht eingehalten wird ,wer glaubt das das aus gründen des Lärmschutz gemacht wird ?Zumal Nachts in unserer Stadt kaum Polizei zu sehen ist weil die Beamten total überlastet sind mit Ruhestörung etc
23:42
Umstritten bleibt, ob die Feuerwehr tatsächlich ihren Einsatzort langsamer erreicht. Unumstritten dagegen ist eine höhere Verkehrssicherheit für schwächere Verkehrsteilnehmer bei einer Verringerung des Tempos auf 30. Dieses Sicherheitsplus wiegt meiner Meinung nach schwerer, weil es mehr Menschenleben retten kann als die Feuerwehr es je vermag.
19:45
Hier greift nicht nur der § 35 StVO, sondern auch andere Paragrafen des Straßenverkehrsgesetz (StVG) und Strafgesetzbuch (StGB) die der Geschwindigkeit eine Grenze setzen.
Eigentlich gibt es hier auch eine Empfehlung das die Geschwindigkeitsüberschreitungen nicht mehr als 20 Prozent betragen soll. Bei Tempo 30 Zonen läge diese dann eigentlich nur bei 36 km/h und bei der Höchstgeschwindigkeit in geschlossenen Ortschaften (50 km/H) bei letztendlich 60 km/h. Aber ganz so streng legen Richter diese Empfehlung nicht aus. Hier gilt eher die Faustregel bis 20 km/h mehr als die erlaubte Höchstgeschwindigkeit in geschlossenen Ortschaften (30 = 50 km/h / 50 = 70 km/h) ist noch vertretbar.
Sollte es während der Einsatzfahrt mit Sonderrechten zu einem Verkehrsunfall kommen, haben die Einsatzkräfte eh die Arschkarte (weil automatisch der Vorwurf besteht, dass sie nicht unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit gefahren sind). Wenn (nur mal angenommen) dann noch festgestellt wi
18:45
An Juergen-Kahl: Volle Zustimmung.
Wer noch kein Einsatzfahrzeug gefahren hat, der sollte den Straßenverkehr mal aus der Sicht eines Feuerwehrfahrzeugs sehen (Youtube hat da reichlich Auswahl, wo man die Probleme einer Einsatzfahrt sieht)
18:38
Die Sicherheitsfachleute von der Feuerwehr dürften von der Materie mehr Ahnung haben als die Regulierungs-Bürokraten in Brüssel.
Also: Zeigt diesen Bürokraten endlich mal die Rote Karte. Wer an edlen EU-Konferenztischen neue Lärmstandards definiert, muss auch die Quellen nennen, aus denen verarmte Städte wie Duisburg sie dann finanzieren können.
Das darf doch nicht wahr sein, dass man (gerade in Duisburg) Sicherheitsbedenken der Feuerwehr vernachlässigt, um absurden Lärm-Richtlinien aus Brüssel gerecht zu werden.
Arme Städte in Rumänien und Bulgarien halten sich sowieso nicht dran. Warum dann wir in Duisburg?
18:31
TEIL 1
Ich zitiere mal:
"Stadtsprecherin Anja Huntgeburth sagte auf NRZ-Nachfrage: „Jeder Einzelfall muss kritisch geprüft werden“. Zudem gebe es keine Geschwindigkeitsbegrenzung für Einsatzfahrzeuge. Sie könnten so schnell fahren, wie es der Verkehr es zulässt."
Liebe Frau Huntgeburth, mit Verlaub, das ist so nicht richtig und für denjenigen, der sich auf Ihre Aussage verläßt, verdammt gefährlich.
Die Feuerwehr ist gem. §35 StVO von den Regeln der StVo befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.
Dann gibt es noch den angehängten Satz 8, der von vielen gern übersehen wird. Der lautet: „Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.