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Ex-Gebag-Vorstand in Duisburg kann Schadensersatz nicht bezahlen

Ex-Gebag-Vorstand kann Schadensersatz nicht bezahlen

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Foto: Fabian Strauch / WAZ FotoPool
Die beiden ehemaligen Vorstände der Duisburger Gebag sollen 5,7 Millionen Euro Schadenersatz für das Küppersmühle-Desaster zahlen. Doch woher das Geld nehmen, fragt sich Marianne Wolf-Kröger, die aktuell von einer Hinterbliebenen-Rente und einem Mini-Job lebt.

Duisburg. 

Das Urteil der Düsseldorfer Berufungsrichter ist eindeutig: Die Ex-Gebag-Chefs Dietmar Cremer und Marianne Wolf-Kröger müssen mit je 5,7 Millionen Euro Schadenersatz für das Küppersmühle-Desaster gerade stehen. Pflichtwidrig, ja vorsätzlich war ihr Vorstandsverhalten, so die Richter. Ob die städtische Wohnungsgesellschaft tatsächlich je einen Cent bekommt, ist eher ungewiss. „Wo sollte ich so viel Geld hernehmen?“, sagt Wolf-Kröger im WAZ-Gespräch.

Recht ist gesprochen, doch wie geht ein betroffener, verurteilter Mensch damit um? Die 60-Jährige Wolf-Kröger soll auf Anraten ihrer Ärzte eigentlich alles, was mit Gebag zu tun hat, von sich schieben. Seit zwei Wochen ist sie aus der Reha zurück, seit zwei Jahren sei sie wegen Herzproblemen in Behandlung. Zum Jahresbeginn 2012 war der Ex-Gebag-Chefin fristlos gekündigt worden, folgte dann die Forderung auf Schadensersatz.

Ob die Vorstandsversicherung ist unklar

Sie lebt in Coesfeld im ruhigen Münsterland. Lebt nach eigenen Worten von der Hinterbliebenenrente ihres verstorbenen Mannes, hat einen 400 €-Job, „damit ich genug Geld habe“. Und jetzt 5,7 Mio Euro? „Das ist aussichtslos“, sagt sie, die in ihren drei Gebag-Jahren noch sechsstellig verdiente.

Noch offen ist, ob ihre Vorstandsversicherung vielleicht zahlt. Bei Vorsatz wird sie sich weigern, grobe Fahrlässigkeit wird strittig sein, Fahrlässigkeit wird die Police möglicherweise abdecken. „Ich muss erst einmal das Urteil lesen“. Noch eher ihre Anwälte. Ohne Versicherung droht ihr im Vollstreckungsverfahren die Privatinsolvenz. Auch bei der Gebag erwartet man nicht unbedingt großen Geldsegen, wenn überhaupt, dann von der Versicherung.

Gegen bindende Weisung verstoßen

Das Urteil und auch interne Berichte der Stadtkontrolleure legten klar: Die im Aktienrecht verantwortlichen Vorstände hatten gegen bindende Weisungen des Gebag-Aufsichtsrats verstoßen, als sie trotz drohender Kostensteigerungen für den Museums-Kubus im Februar 2009 die verhängnisvolle Bauverpflichtung unterschrieben und nicht die Notbremse gezogen, nicht Vertrags-Rücktritt oder zumindest Zeitaufschub erwirkten.

„Ich war erst seit wenigen Wochen im Amt. Alle sagten damals, das geht in Ordnung. Die hätten mich gelyncht, wenn ich das gestoppt hätte“, verweist Wolf-Kröger auf den Kubus-Hype damals. Zu „blauäugig“, zu „gutgläubig“ sei sie gewesen, räumt Wolf-Kröger Fehler ein, die als Verdi-Gewerkschaftssekretärin auf den Gebag-Chefsessel gesetzt wurde, der für sie zum Schleudersitz wurde und sich nun ungerecht behandelt fühlt. Das Urteil und Vorstandsvorschriften freilich sagen unmissverständlich das Gegenteil.

Dietmar Cremer bekommt keine Gebag-Pension 

5,7 Millionen Euro Schadensersatz soll auch Dietmar Cremer zahlen. Der SPD-Mann war jahrzehntelang der starke Mann der städtischen Wohnungsbautochter, soll über 300.000 Euro im Jahr verdient haben. Über einen zunächst vermeintlich gesichtswahrenden vorzeitigen Ruhestand war er wegen des Museums-Fiaskos aus dem Amt geschieden. Als die Schadensersatzforderungen anstanden, strich ihm die Gebag im Mai 2012 die mit 18.000 Euro ansehnlich dotierte Altersversorgung. Dagegen klagte Cremer – vergeblich.

Die Gebag kann nun nach dem – noch nicht rechtskräftigen – Urteil wohl die Altersversorgung aus ihrer Bilanz streichen; ob sie darüber hinaus von Cremer oder dessen Versicherung weitere Zahlungen erhält ist ebenso ungewiss wie bei Wolf-Kröger. Die WAZ versuchte auch, Cremer zu erreichen – vergeblich: Eine freundliche Bandstimme der Mailbox teilt mit: „Der Gesprächspartner möchte zurzeit keine Gespräche annehmen. Bitte haben Sie Verständnis.“

Noch in erster Instanz läuft das dritte Schadensersatzverfahren auf eine Summe von einer Million Euro gegen den von der Stadt in den Gebag-Aufsichtsrat entsandten damaligen Baudezernenten Jürgen Dressler. Der konterte gegen den einstigen Gebag-Aufsichtsratsvorsitzenden Friedrich Prüßmann mit einer Anzeige wegen Verletzung der Geheimhaltung.