Ex-Freundin des Opfers sagt in Bandidos-Prozess aus
14.04.2010 | 20:12 Uhr 2010-04-14T20:12:00+0200Duisburg. Überraschung im Prozess um den Tod eines Bandidos in Duisburg: Entgegen allen Erwartungen erschien am Mittwoch die Ex-Freundin Mordopfers vor dem Landgericht. Eventuelle Streitigkeiten zwischen dem Angeklagten und dem Getöteten könnte zu den Tathintergründen gehören.
Überraschend erschien Berenice K. (25) am Mittwoch doch im Landgericht. Von drei Polizisten eskortiert und von einer Rechtsanwältin begleitet nahm die 25-jährige Berlinerin auf dem Zeugenstuhl Platz.
Berenice K. berichtete von ihrer Beziehung zu dem am 8. Oktober 2009 an der Charlottenstraße erschossenen „Bandido“ aus Oberhausen und zu der Freundschaft mit dem „Hell’s Angel“ Timur A., der sich wegen Mordes verantworten muss.
In Berlin kennengelernt
Das spätere Opfer habe sie im November 2008 in Berlin kennengelernt, erzählte Berenice. Im Sommer 2009 fuhr sie nach Nordrhein-Westfalen, traf den 32-Jährigen, den sie als ihren Traummann berzeichnet, wieder. Bald sah man sich täglich.
Timur A. habe sie Anfang 2009 in einem Internet-Chat kennen gelernt. Sie besuchte ihn in Duisburg. Er habe ihr eine Wohnung besorgt und ihr angeboten, einen Job zu vermitteln, woraufhin sie kurz vor der Tat zweieinhalb Tage zur Probe in einer Bar im Hochfelder Rotlichtviertel gearbeitet habe.
Wechselnde Fronten
Trotzdem habe sie die ganze Zeit Kontakt zu dem „Bandido“ gehalten. Timur A. habe das gewusst. „ Er sagte, er finde den ganz in Ordnung und würde sich wünschen, dass er zu den ‘Hell’s Angels’ kommt.“
Was einige „Bandidos“ in Berlin tatsächlich taten, jedoch nicht, ohne der Zeugin zuvor heftige Vorwürfe zu ihrem Kontakt zu einem „Hell’s Angel’ zu machen. „Ich bekam böse E-Mails“, so die Zeugin, deren Schwester mit einem der Berliner Oberbosse befreundet gewesen sein soll.
Schüsse gehört
Am Tattag habe sie Timur A. in einer Pizzeria einen Wohnungsschlüssel zurückgeben wollen. Das spätere Opfer wartete derweil im nahe gelegenen „Bandido Place“. A. sei angespannt gewesen. Und sie sei sich sicher, dass er wie stets bewaffnet gewesen sei. Nach dem Treffen sei er mit seinem Bruder in einen Wagen gestiegen und davon gefahren.
Als sie selbst auf dem Weg zum Vereinsheim „Fat Mexican“ war, habe sie Schüsse gehört. Am Tatort angelangt musste sie feststellen, dass ihr Freund erschossen worden war. Ihr sei schnell klar gewesen, dass Timur A. der Täter gewesen sei.
Der Prozess wird am 3. Mai fortgesetzt.

23:17
Timur hat ja STOLZ u EHRE ! Ahh, deshalb hat er den Bandido aus dem Hinterhalt erschossen !!!
Ganz großes Kino ! Du kannst ja mal richtig, ja so ganz richtig stolz auf Dich sein.
So ein Feigling ist bei den Hells??? Kennt Ihr noch -Mann gegen Mannn- und Spielstopp wenn einer KO auf den Boden liegt??
Leute das ist soooooooo armselig. Unsere Gewalt nimmt immer mehr zu - leider nicht nur in Euren Kreisen.
ES WIRD ZEIT, DASS ETWAS GESCHIEHT !!!!!
00:48
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22:19
Das war eine Effekt Tat. Ganz klar ! denke er bekommt so 7 bis 8 jahre...Fraglich auch, ob Timurs Anwälte noch dazu auf Notwehr pledieren...Bin ja mal gespannt
21:15
Timur , Tana Tamo . UI lan jungz - was soll denn diese Kacke ja
20:59
jep haben wir alle verstanden
20:43
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13:54
Ist der Müll immer noch nicht von den Strassen enfernt. Das stinkt ja schon.
13:40
also mir kommt das alles komisch vor, er findet den ganz in ordnung und würde sich wünschen das er zu den hells kommt und dann erschießt er ihn einfach aus heiterm himmel?? nee also meiner meinung nach stimmt da was ganz gewaltig nicht.
10:18
Das macht ihr nicht schlecht. Die Medienmaschine dieser Gang klappt super und versucht für mich krampfhaft mit allen Mitteln die Höchststrafe des Angeklagten zu erreichen.
Ich denke, dass sich deutsche Richter von dem medialen Dauerfeuer dieser „Interessensgruppe“ nicht beirren lassen. Nur damit ist den juristischen Gerechtigkeitsgedanken Genüge getan!
08:36
Das macht ihr nicht schlecht. Die Medienmaschine dieser Gangs klappt super und alle versuchen für mich krampfhaft mit allen Mitteln einem Mörder die verdiente Höchststrafe zu ersparen.
So eine hinterhältige Tötung nennt das Strafgesetz nun mal Mord. Die Heimtücke sorgt für die Qualifizierung „besondere Schwere“ und das bedeutet für den Mörder „das wars! Bis zum Opa-Alter“.
Ich denke, dass sich deutsche Richter von dem medialen Dauerfeuer dieser „Interessensgruppen“ nicht beirren lassen, und die Höchststrafe aussprechen. Nur damit ist den juristischen Gerechtigkeitsgedanken Genüge getan!