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Prozess

Erpressung mit tragischem Hintergrund

29.07.2011 | 17:23 Uhr
Erpressung mit tragischem Hintergrund
Das Amtsgericht in Duisburg. Archivbild: Andreas Mangen

Duisburg. Mit einem tragischen Fall hatte es am Freitag das Amtsgericht Stadtmitte zu tun. Wegen versuchter Erpressung stand ein 41-jähriger Marxloher vor dem Kadi.

Im November 2010 hatte der Mann per SMS und Telefonanrufen versucht, einem Kaufmann 14 000 Euro abzupressen. Für diese Summe hatte der Angeklagte zuvor im Geschäft des Geschädigten in der City Nippes gekauft. In seinen Kurznachrichten hatte der Angeklagte Strafanzeigen, Meldungen ans Finanzamt und die Veröffentlichung von Fotos angeblicher Seitensprünge des Geschädigten angekündigt. Zuletzt drohte er, dem Kaufmann „eine Kugel in den Kopf zu jagen“.

Der 41-Jährige gab die Drohungen zu. Aber er habe einen guten Grund dafür gehabt. „Er hat mich um mein Geld geprellt“, beschwerte sich der Angeklagte. Der Kaufmann habe den Umstand ausgenutzt, dass er nach dem Tod seines Vaters psychisch labil gewesen sei. „Wenige Tage, bevor ich in der Psychiatrie gelandet bin, hat er mir den Plunder aufgeschwatzt. Das Erbe ist dafür draufgegangen.“ Von einer Rücknahme habe der Mann nichts wissen wollen. Natürlich wäre es besser gewesen, einen Anwalt einzuschalten, so der Angeklagte. „Dafür hatte ich kein Geld mehr.“

Psychische Ausnahmesituation

Der Kaufmann wehrte sich im Zeugenstand gegen diese Vorwürfe. „Es ist nicht unüblich, dass größere Posten bei mir gekauft werden.“ Er habe sich zwar gewundert, dass ein Privatmann so viel erwarb, der Angeklagte habe den Großeinkauf aber damit begründet, er habe geerbt und wolle mit den Antiquitäten Kindheitserinnerungen auffrischen. Da er nur Weiterverkäufer gegen Provision und nicht Besitzer der Waren sei, so der Zeuge, habe er den Verkauf nicht rückgängig machen können.

Der Strafrichter hielt dem bislang unbescholtenen Angeklagten am Ende vor allem dessen Geständnis zu Gute. Der Mann habe sich in einer psychischen Ausnahmesituation befunden, so der Jurist. Der 41-jährige Sozialhilfeempfänger kam mit einer relativ milden Strafe davon: Er muss 900 Euro (90 Tagessätze zu je zehn Euro) an die Staatskasse zahlen.

Bodo Malsch

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