Eislaufen kostet in Duisburg bis zu 1000 Euro Bußgeld
08.02.2012 | 09:02 Uhr 2012-02-08T09:02:00+0100
Duisburg. Die Stadt Duisburg will „saftige“ Geldbußen kassieren, wenn Menschen zugefrorene Seen und Teiche betreten. Eislaufen, Schliddern und Co. sind verboten und können gefährlich enden. Laut Gesetz seien Geldbußen von bis zu 1000 Euro möglich. Die meisten Eisläufer müssen aber nicht zahlen, wenn sie das Eis sofort verlassen.
Knackige 16 Minusgrade brachte die „kälteste Nacht in NRW“ bis gestern früh nach Duisburg. Darum warnte der Deutsche Wetterdienst vorab vor „strengem Frost“. Es bleibt kalt, wenn auch nicht ganz so bitter. Bis minus neun Grad zeigt das Thermometer nachts an, tagsüber winken minus sechs bis minus vier Grad.
Die Kälte sorgt für eine bizarre Brunnen-Eisskultpur vor der Alltours Zentrale, noch mehr Eisschollen auf der Ruhr, Seen und Teichen. Wen das zum Betreten oder Eislaufen verleitet, muss mit Geldbußen rechnen.
„Das ist strengstens verboten . Man gefährdet sich selber“, sagt Stadtsprecher Peter Hilbrands. In so einer Situation könnten Ordnungsamtsmitarbeiter und Förster Geldbußen verhängen. „Man muss mit saftigen Strafen rechnen. Laut Gesetz sind bis zu 1000 Euro möglich“, sagt Hilbrands. In der Regel käme es nicht zum Bußgeld, weil Eisläufer auf Ansage das Eis direkt wieder verließen.

11:23
„Man gefährdet sich selber“ sagt doch wohl alles!
Wo steht geschrieben das eine „Selbstgefährdung“ verboten ist?
Wohl nirgends, denn sonnst müssten Dinge wie Rauchen, Fettleibigkeit, Alkoholkonsum, etc. verboten sein da eine „Selbstgefährdung“ besteht.
Verdammte „Allesbesserwissendenrechtsanordner“, lasst uns Menschen selbst über unseren Körper entscheiden.
Oder ist die Leibeigenschaft schon wieder eingeführt worden?
18:33
ach deshalb werden keine Eisflächen mehr freigegeben, schön die Taschen vollstofen wollen
18:17
klasse, das werden auf dem Papier ein paar Euro eingesparrt, ohne dass die Stadtkasse effektiv entlastet wird und dann wird noch die Bußgeldkeule geschwungen.
Dann allerdings wird ein Schuh draus, weil man nun zusätzliche Einnahmen generieren kann. Oh Duisburg, du und deine Verwaltungsverschlimmbesserungen.
Es gibt im Rheinvorland stehen gebliebenes Hochwasser, wo das Eislaufen ungefährlich ist, da man sich maximal nasse Füße hülen würde, wenn man einbricht. Diese Gewässer auf Zeit sind nicht tiefer als 30 oder 40 cm. Da ist das Ordnungsamt nicht zuständig. - da begibt sich die Stadt auf dünnes Eis, wenn sie anfängt knöllchen zu schreiben....
16:40
Naja, ich bin als Jugendliche regelmäßig paar Mal die Woche Eislaufen gegangen. Allerdings in der Halle, ein einziges Mal auf einem zugefrorenen Gewässer.
Eislaufen macht (mir zumindest) auf einer regelmäßig überarbeiteten Fläche wesentlich mehr Spass. Auf einem See ist das Eis zum Schlittschuhlaufen einfach Mist!
16:02
Die Verwaltung hat keine Ahnung, was Lebensqualität bedeutet, und wähnt sie auf den von ihr initiierten Leuchttürmen = Konsumtempeln. Für kleines Geld lässt sich die Eisstärke überprüfen, um vielen Bürgern ein ungleich grösseres Vergnügen zu ermöglichen. Allerdings fühlt sich die Verwaltung dazu nicht berufen, denn was ist schon der Bürger gegen Investoren. Und die wollen bekanntlich nicht in Duisburg Schlittschuh laufen, sondern dicke Rendite machen. Und der Rat schläft den Schlaf der Gerechten und lässt die Unfähigen walten. Bemerkenswert allerdings, dass offenbar Mittel vorhanden sind für die Überprüfung. Honi soit qui mal y pense. Es wird wohl nur noch bis Sonntag dauern!
10:56
Die Kosten für die Prüfung des Eisdicke werden eingespart, weil eine Begehung der zugefrorenen Seen generell verboten ist.
Aber es werden satte Strafen fällig, wenn man auf dem Eis erwischt wird.
So kann man mit weniger Aufwand auch noch abkassieren.
10:04
Prüfen Sie doch die Dicke des Eises selber, gehen Schlittschuh laufen und wenn Sie durch das Eis brechen, können Sie ja einen dieser Schreibtischtäter rufen und sich retten lassen.
Hauptsache man hat was zu meckern !!!
Eisige Grüße vom Schreibtisch
09:57
So langsam reichts aber! Was wird den noch alles verboten, in dieser, unseren Stadt? Sowas von weltfremd gibts ja gar nicht! Läßt sich den irgendjemand davon abhalten im Sommer baden zu gehen, wenn es heiß ist? Obwohl ja das Baden an vielen Ufern verboten ist! Jetzt soll aus "hafttungstechnischen Gründen" das Schlittschuhlaufen oder das Eislaufen verboten sein? Gebt einen See frei, prüft ihn täglich, so teuer kann das wohl nicht sein und gut ist. Liebe Schreibtischräter, denkt mal daran: in Eurer Jugend konntet Ihr noch Eislaufen. Wollt Ihr das Euren Kindern verwehren?
Wenn ja, dann schickt doch alle nach Holland, da gibts solche seltsamen Regelungen nicht!!