Die Gelegenheit zur Versöhnung verstrich ungenutzt
03.09.2007 | 09:41 Uhr 2007-09-03T09:41:49+0200Im Prozess gegen den 58-jährigen Oberhausener wurde gestern ein Richter als Zeuge gehört. Der Angeklagte hatte ihn immer wieder beleidigt und beschimpft
Acht Jahre sind seit dem Zivilprozess vergangen, der für einen 58-jährigen Ingenieur aus Oberhausen Auslöser wurde, einen Dauerstreit mit der Justiz auszufechten (die WAZ berichtete). Gestern trafen sich der Angeklagte und der damals zuständige Zivilrichter im Gerichtssaal wieder.
Es war, als wäre der Zivilprozess erst gestern gewesen. Keine fünf Minuten dauerte die Zeugenaussage des Richters an, da hatten er und der Angeklagte bereits hochrote Köpfe und fielen einander immer wieder ins Wort. "Seit Jahren stehe ich in ihrem Focus, ich will endlich, dass das aufhört", sagte der Zeuge. "Sie haben mich ruiniert", warf ihm der Angeklagte vor. Die Gelegenheit, sich zu versöhnen, nutzte er nicht.
In seiner Vernehmung schilderte der Richter, wie belastend die ständigen Beleidigungen des 58-Jährigen waren. Im Jahr 2000 sei der erste "bitterböse" Brief gekommen, danach wurde es noch schlimmer: Schreiben an das Gericht und an die Privatanschrift, Rundbriefe an andere Anwälte, die daraufhin den Richter anriefen, schließlich die Postsendung der Galgenschlinge. Noch in diesem Jahr hatte der Oberhausener dem Richter einen letzten Brief geschrieben, darin - einmal mehr mit deftigen Worten - Schmerzensgeld und Wiedergutmachung gefordert.
Als der Zeuge schließlich entlassen wurde, richtete er - sichtlich entnervt - noch einmal das Wort an den Beschuldigten: Ob der sich eigentlich vorstellen könne, selber Schuld an seiner Situation zu tragen. Wohl nicht, so führte auch ein Psychiater in seinem Gutachten aus. Er beschrieb den Angeklagten zwar als geistig gesund, fand keinen Hinweis auf psychische Störungen. Doch sei der Mann auch ein verbitterter, zorniger und vereinsamter Querulant. Seine Reaktion auf den verlorenen Zivilprozess wirke wie eine Trotzhaltung, die man sonst in der Pubertät oder bei Drei- bis Vierjährigen erwarten würde.
Weitere Zeugen sollen nicht gehört werden. Am Mittwoch soll der Prozess mit Plädoyers und Urteil zu Ende gehen.

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