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Der Ärger um den Offenen Ganztag

15.02.2012 | 18:01 Uhr
Der Ärger um den Offenen Ganztag

Duisburg.Die Offene Ganztagsbetreuung in Grundschulen ist eingeführt worden, um „mehr Bildungsqualität und Chancengleichheit sicherzustellen und gleichzeitig für Familien die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern“, betont das Schulministerium auf seiner Homepage. Viele Duisburger Eltern ärgern sich jedoch, weil das System so unflexibel ist, dass es gerade eine Unvereinbarkeit von Beruf und Familie hervorruft.

Der Grund: Wer Offenen Ganztag nutzen möchte, kann nur die komplette Woche buchen. Fünf Tage, nach der vierten Unterrichtsstunde bis mindestens 15, meist bis 16 Uhr. Die entsprechenden ministeriellen Erlasse gelten seit 2003. Doch seit dem Sommer werden sie viel strenger ausgelegt, weil Kontrollen drohen und empfindliche Rückzahlungen der öffentlichen Förderung.

Angst um Fördermittel

Wer jetzt sein Kind nur an vier Tagen betreuen lassen will, braucht für den fünften Tag einen guten Grund, am besten ein ärztliches Attest etwa für Logopädie. Musikschule, Fußballverein, der Kindergeburtstag – all das muss sich nach den Vorstellungen der Behörden nach den Ogata-Regeln abspielen, am besten also nach 16 Uhr.

Kommentar
Der Erlass gehört in die Tonne
Der Erlass gehört in die Tonne

Allenthalben wird der Fachkräftemangel beklagt, soll Frauen deshalb eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglicht werden, die Notwendigkeit von Flexibilität wird von der Politik ständig beschworen. Und dann agiert sie selbst betonhart. Der Offene Ganztag mit Zeiten bis 16, manchmal 17 Uhr, deckt nur wenige Berufsgruppen mit ihren Arbeitszeiten ab. Ob es der Einzelhandel mit Öffnungszeiten bis 20 Uhr ist, der Pflegebereich mit Schichtdiensten oder der Friseur, der Samstags immer im Dienst ist, dafür aber montags frei hat: Sie alle jonglieren zwischen Beruf und Familie, vor allem aber kämpfen sie auch um heilige gemeinsame Freizeit. Die ist mitunter eben an einem Donnerstag. Das kommt in der Behörden-Realität aber offenbar nicht vor. Verlässlichkeit muss sichergestellt sein. Die kann aber auch für konkrete Wochentage gelten, die sich zum Schuljahrsstart abfragen ließen. Es ist ein Betreuungsangebot, in dem meist engagierte Mütter auf 400-Euro-Basis Hausaufgaben begleiten und dann Bügelperlen-Bilder machen, versierte Väter Lauftraining anbieten. Das ist auch super, die Kinder haben Spaß. Aber es ist keine Ganztagsschule. Und der Erlass gehört in die Tonne.

In Düsseldorf gehen die Eltern bereits auf die Barrikaden, in Duisburg sind viele Eltern stinksauer und schreiben Protestbriefe. Und die Träger: Stehen zumeist verständnisvoll, aber hilflos dazwischen.

Gabi Hallwass-Mousalli koordiniert für das Evangelische Familienbildungswerk den Offenen Ganztag an zehn Duisburger Grundschulen für rund 700 Kinder. „Wir richten uns am Erlass aus, aber der Elternwille steht dem entgegen.“ In Familien mit zwei berufstätigen Elternteilen würde einer oft nur an drei Tagen arbeiten, dass dieser sich an den anderen Tagen selbst um seinen Nachwuchs kümmern wolle, Zeit verbringen wolle, könne sie gut verstehen. „Ich hoffe, dass sich langfristig was ändert“, sagt die Koordinatorin. Solange bleibt der Träger hart, aus Sorge, Fördermittel zurückzahlen zu müssen.

Gemeinde-Prüfungsanstalt überprüft Fünf-Tage-Präsenz

Christoph Gehrt-Butry, Koordinator beim Stadtsportbund für 20 Schulen und rund 1300 Kinder, setzt die Erlasslage klar um. „Bevor man Fördergelder zurückzahlt, erklärt man’s den Eltern.“ Er will sich gemeinsam mit anderen Trägern um mehr Ausnahmemöglichkeiten kümmern: So sei es sinnvoll, den Sozialraum zu öffnen, um Angebote des Stadtteils zu nutzen - sprich: Wenn das Kind einmal die Woche im örtlichen Fußballverein mitkickt, kann doch keiner was dagegen haben. Schwieriger in der Argumentation sei etwa ein Oma/Opa-Tag. Für ihn sei unterm Strich wichtig, „dass es eine Verlässlichkeit gibt, damit man mit festen Gruppen arbeiten kann“.

Dietmar Strüh, Referatsleiter bei der Duisburger Bildungsholding, kennt die Aufregung der Eltern, aber er ist voll auf Seiten der erlassgebenden Landesregierung. „Der offene Ganztag ist ein Bildungsprogramm, keine Betreuungsmaßnahme. Wer das nicht will, kann andere Betreuungsmodelle wählen“, erklärt Strüh und verweist etwa auf die verlässliche Halbtagsschule.

Aktuell sei die Gemeinde-Prüfungsanstalt landesweit unterwegs, um die Fünf-Tage-Präsenz aller angemeldeten Kinder zu überprüfen. Eine Kommune am Niederrhein habe bereits Fördergelder zurückzahlen müssen. Die Stadt Duisburg hat in Kooperationsverträgen diese Pflicht bei erlasswidrigem Handeln an die Träger weitergegeben.

Strikter Behördenzwang macht Eltern erfinderisch

Anja Neumann arbeitet 30 Stunden die Woche. Ohne den Offenen Ganztag könnte sie ihren Beruf nicht ausüben. Mit dem Angebot an der Bissingheimer Schule ist sie zufrieden: „Mit den wenigen Mitteln machen die einen echt guten Job“, lobt sie. Die Unflexibilität bringt sie jedoch in Rage. „Wenn das ein Bildungsangebot sein soll wie eine Art Ganztagsschule, dann bitte auch vernünftig mit Fachkräften und nicht mit Müttern auf 400-Euro-Basis.“ Es sei ein Dienstleistungsangebot und das sollte es bleiben.

Das sieht Andrea Martin genau so. Die Diplom-Psychologin gehört zu den begehrten Fachkräften, die Mangelware sind. Aktuell macht sie an den Wochenenden noch eine Fortbildung, deshalb hat sie einmal die Woche nachmittags frei für ihr Kind. Nach Erlasslage dürfte die gemeinsame Zeit frühestens nach 15 Uhr anfangen. „Das geht einfach nicht!“, schimpft sie und macht deutlich, dass man zwar das Betreuungsproblem gelöst, aber ein neues Problem geschaffen habe. Letzlich solle aus fachlicher Sicht dem Kindergeburtstag oder eben einem Nachmittag mit der Mutter das gleiche Gesicht in der Entwicklung des Kindes zukommen.

Für das Schulministerium ist „wichtig, dass klar erkennbar ist, was die Regel und was die Ausnahme ist“, erklärt Jörg Harm. Der Gesetzgeber setze nur den rechtlichen Rahmen. Zur täglichen Anwesenheit sagt er, sie sei in der Regel erforderlich, was aber „in der Regel“ bedeutet, werde vor Ort entschieden. Damit meint der Ministeriumssprecher die Schulen, denen er im übrigen empfiehlt: „Es ist wichtig, dass Eltern und Schulen im Dialog bleiben.“

Ob das auch im Sinne der Gemeinde-Prüfungsanstalt ist, vermochte er nicht zu sagen.

Annette Kalscheur

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Kommentare
05.03.2012
09:45
Der Ärger um den Offenen Ganztag
von Jenne | #6

Ich bin Erzieherin an einer einzügigen Dorfschule, wir haben eine OGS, die mit den sinkenden Kinderzahlen zu kämpfen hat. Ein Grund dafür ist, dass die Eltern die Verpflichtung (laut Erlass) bis 15.00 Uhr ihr Kind in der OGS lassen zu müssen nicht eingehen wollen.
Eltern, die z.B. im Schichtdienst arbeiten oder nur ein paar Tage in der Woche, wollen und brauchen nur dann Betreuung für ihr Kind und möchten sich berechtigter Weise an den anderen Tagen selbst um ihr Kind kümmern, z.B. auch die Hausaufgaben mit ihm erledigen und die knappe Zeit, die man als berufstätige/r hat mit ihrem Kind erleben und gestalten.
Ich vertrete die Meinung, dass es um einen offenen Gnaztag geht und dieser dann auch offen gehalten werden muss und wir endlich anfangen sollten Kundenorientiert arbeiten zu dürfen und zu können. Es wird immer Flexibilität verlangt aber hier ist man überhaupt nicht flexibel und drückt Rahmenbedingungen auf, die keiner will.

22.02.2012
09:01
Der Ärger um den Offenen Ganztag
von sirajolu | #5

Zuerst mal zu den Aussagen von Dr. Strüh. Nein kann ich nicht, die verlässliche Halbtagsschule ist weder zeitlich eine Alternative noch wird sie an unserer Schule angeboten. Der offene Ganztag ist bei uns jede Woche für 45-90 Minuten Bildung, der Rest ist Betreuung aber nicht mehr. Bitte erzählen sie nicht so einen unrichtigen Blödsinn.
Das ganze pseudpädagögische Geschwätz nervt langsam. Lasst mal die Kirche im Dorf, macht Regeln die eine Anwesenheit von min. 3 Tagen defeiniert und auch Omas Geburtstag als Ausnahme zulässt. Nach mehreren Jahren solch flexibler Modelle im Kindergarten kann ich sicher sagen, das es funktioniert. Die Kinder müssen dafür nicht 5 Tage die Woche parat stehen.
Nun noch zu den Mitarbeiterinnen die sich hier äußern. Ich bescheinige ihnen gerne engagierte und kompetente Arbeit in dem zur Verfügung stehenden Rahmen. Aber die Situation wird bestimmt nicht besser, wenn mehr Kinder da sind. Das ist kontraproduktiv. Flexibilität bei der Abholung bringt mehr Zeit.

18.02.2012
19:45
Der Ärger um den Offenen Ganztag
von birgitsch | #4

Also wenn ich solche Artikel über unsere Arbeit im offenen Ganztag lese geht mir die Hutschnur hoch.Ich bin eine der Mütter die durch einfache Betreuung von Kindern in den offenen Ganztag gerutscht ist.Aber ich habe das Gefühl das weder bei Eltern noch bei Verantwortlichen angekommen ist welche Veränderung in den letzten Jahren für uns stattgefunden haben.1) Wir nennen uns nicht mehr Betreuungskräfte sondern pädagogische Fachkraft im offenen Ganztag. 2)Wir haben (mussten) uns alle einer150 stündigen Qualifizierung unterziehen. 3) Wir erfahren keinerlei Anerkennung unserer sehr stressigen und verantwortungsvollen Arbeit.4)wir besuchen ständig zur Weiterbildung Seminare Das traurige ist das sich kaum einer vor Ort ein Bild unserer Arbeit macht.Ich habe das Gefühl wir werden so klein gehalten damit die Verantwortlichen nicht in die Bedrängnis geraten das wir für unsere Arbeit mit einem Hungerlohn (400 Euro bei 16 Stundenwoche) abgespeist werden.Für diesen Lohn würde kein Pädagoge arbeit

16.02.2012
21:40
Der Ärger um den Offenen Ganztag
von gruenbaer13 | #3

Weiß jemand, welche Kommune am Niederrhein angeblich Zuschüsse zurückzahlen mußte und was genau beanstandet wurde?

1 Antwort
Der Ärger um den Offenen Ganztag
von mamaline | #3-1

gruenbaer, um welche Kommune es sich handelt, weiß ich im Moment nicht mehr.Es ging aber wohl darum, dass eine Mutter/Familie für Ihr/e Kind/er NOCH fexiblere Abholzeiten wollte als von der Schule sowieso schon gewährt wurde. Die Beschwerde dieser Familie bei der Landesregierung Düsseldorf erwies sich als "Schuss in den Ofen". Die Kommune wurde zur Rückzahlung der Landesmittel aufgefordert, da die Verweildauer der Kinder im OGATA nichtmit den Bestimmungen des Erlasses übereinstimmte.

Außerdem musste auch in Hamm Geld zurückgezahlt werden:

http://www.wa.de/nachrichten/hamm/stadt-hamm/hamm-muss-850000-euro-ogs-foerdergelderzurueckzahlen-1522212.html

16.02.2012
19:47
Der Ärger um den Offenen Ganztag
von gruenbaer13 | #2

Die strikten Regelungen des OGATA treffen nicht nur die Kinder, die in die Betreuung gehen, sondern auch die Kinder, die zu Hause betreut werden. Sie können ihren Kindergeburtstag nicht mehr in der Woche feiern, da die Betreuungfreunde offiziell nicht um 15.00 Uhr zu ihrem Geburtstag kommen dürfen. Wie soll man feiern, wenn die Hälfte der Gäste erst um 16.30 Uhr erscheinen kann? Verabredungen nach 16. 00 Uhr ermöglichen kleineren Schulkindern nur kurze Spielzeiten. Ältere Schulkinder müssen nach 16.00 Uhr häufig noch Hausaufgaben erledigen, da die Zeiten in der Betreuung zu knapp bemessen sind oder es schlicht zu unruhig ist, um konzentriert zu arbeiten. Dies nimmt dann wieder gemeinsame Familienzeit oder Spiezeit mit Freunden. Der Verweis auf andere Betreungsmöglichkietn ist ein Hohn, da es keine Angebote gibt und auch Tagesmütter in der großen Mehrheit keine "Hasuaufgabenkinder" nehmen,.

16.02.2012
09:48
Der Ärger um den Offenen Ganztag
von mamaline | #1

Liebe Frau Kalscheur, ich bin eine der "Mütter", die Ihrer Meinung nach mit Kindern Bügelperlenbilder legt.
Hierzu möchte ich Ihnen sagen, dass die Zeit, in der nur mit Kindern für 400 Euro gespielt wurde, längst vorbei ist. Um heute im Offenen Ganztag zu arbeiten, muss jede nicht pädagogische Kraft in ihrer Freizeit eine ca. 150 Stunden dauernde, nicht bezahlte Qualifizierungsmaßnahme durchlaufen. Die Arbeit im OGaTa ist eine absolut verantwortungsvolle, oft nervenaufreibende Tätigkeit, die von sehr engagierten Mitarbeiterinnen, die ein Herz für Kinder und deren Bedürfnisse haben sollten, ausgeführt wird. Kinder,, die den OGaTA besuchen, DÜRFEN natürlich auch spielen und Spaß haben ,werden aber auch gefördert und gefordet in verschiedenen Nachmittagsangeboten, die viele Kinder aufgrund der finanziellen Verhältnisse sonst nie kennenlernen würden.
Da wir Mitarbeiterinnen in Ihrem Bericht nicht zu Wort gekommen sind, möchte ich Ihnen stellvertretend für viele Kolleginnen an den verschiedenen Schulen , mit denen man in Kontakt ist, mitteilen, dass auch wir nicht mit dieser verpflichtenden Regelung einverstanden sind., Ein OGaTa kann kein Elternhaus, in dem sich um Kinder gekümmert wird, ersetzen und deshalb sollte darüber nachgedacht werden, ob künftig die Anwesenheitsstunden, so wie in der Kita üblich, unterschiedkich gebucht werden können. Dann nur dann kann es neben dem OGaTa auch ein für Kinder absolut wichtiges Fanmilienleben geben.



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Woran soll in Duisburg nicht gespart werden?
82 Millionen Euro soll Duisburg sparen. Das bedeutet viele Einschnitte im städtischen Leben. Welche der Sparmaßnahmen/Erhöhungen sollte Ihrer Meinung nach nicht umgesetzt werden? Die Zahl in den Klammern ist übrigens die Haushaltsentlastung, die sich die Stadt dadurch erhofft.

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