Anwalt aus Duisburg zeigt Loveparade-Ermittler an
19.01.2011 | 16:22 Uhr 2011-01-19T16:22:00+0100
Duisburg. Ein Duisburger Rechtsanwalt hat nach der Eröffnung des Ermittlungsverfahrens zur Loveparade-Tragödie Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Staatsanwaltschaft erhoben. Sein Vorwurf: Auch gegen Adolf Sauerland und Rainer Schaller müsste ermittelt werden.
Der Duisburger Rechtsanwalt Uwe Tegtmeyer hat Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Staatsanwaltschaft erhoben. Sein Vorwurf: Die Justiz hätte nicht nur gegen die 16 Beschuldigten, sondern auch gegen Oberbürgermeister Adolf Sauerland und Lopavent-Chef Schaller das Verfahren eröffnen müssen.
Der Anwalt zählt zu den ersten, die kurz nach der Katastrohe im Juli schon Strafanzeige erstattet hatte. Seine beiden 27-jährigen Söhne Claas und Marius waren damals, so Tegtmeyer, „mitten im Geschehen und nur mit knapper Not entkommen“. In seinem mehrseitigen Schreiben sieht der Anwalt Rechtspflichtverletzungen beim Oberbürgermeister sowie „grobes Organisationsverschulden und grobes Unterlassen“. Zugleich beantragte Tegtmeyer Einsicht in die Ermittlungsakten. Dies können jetzt auch mit Eröffnung des Verfahrens auch andere Anwälte mit berechtigten Interessen, etwa Opferanwälte tun.

16:30
Für mich steht ausser Frage, dass der OB die politische Verantwortung hat. Mit dem Gerede, er wolle sich an der Aufklärung des Unglücks beteiligen, und mit der Aussage, er habe nichts unterschrieben, hat er sich selbst disqualifiziert. Wenn von mir Kinder dabei gewesen wären und ich erfahre,dass da wohl nur die unteren Chargen Ziel der Ermittlungen sind, die eigentlichen Verantwortlichen aber viel dummes Zeug geredet haben und sich aus der Verantwortung schleichen wollen, dann hätte ich sicherlich auch so gehandelt wie RA Tegtmeyer
10:27
Sollte es doch noch Gerechtigkeit geben?
12:37
@#45 von denkstewohl , am 20.01.2011 um 17:48
Zu: Und wieder eine rein symbolische Handlung ohne rechtliche Relevanz - nur um das Thema am köcheln zu halten.
Hier die Lösung
Anzeige gegen Staatsanwalt (Nachrichten, 21.01.2011, Stefan Huxel)
http://www.derwesten.de/nachrichten/Anzeige-gegen-Staatsanwalt-id4192887.html
Im Interview erklärt Herr RA Tegtmeyer die Hintergründe, die ihn damals (nach dem Unglück) zur Anzeige gegen Unbekannt veranlassten. Mit der Dienstaufsichtsbeschwerde möchte der RA verhindern, daß einige Personen deswegen nicht mehr verfolgt werden, weil es die Verfolgungsverjährung gibt.
_______
PS: @Redaktion - Die Headline zum Video ist unpassend, weil inhaltlich falsch. Die Überschrift müsste lauten: Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Staatsanwaltschaft Duisburg.
21:16
Und wieder eine rein symbolische Handlung ohne rechtliche Relevanz - nur um das Thema am köcheln zu halten.
#45 von denkstewohl , am 20.01.2011 um 17:48
Heisst übersetzt für Sie: Und wieder ein rein symbolischer Beitrag ohne inhaltliche Relevanz - nur um das Thema unter der Decke zu halten.
17:48
Und wieder eine rein symbolische Handlung ohne rechtliche Relevanz - nur um das Thema am köcheln zu halten.
Vielleicht haben seine eigenen Examensnoten damals einfach nicht für die Anstellung im Staatsdienst gereicht?
17:01
Sehr gut, Herr Tegtmeyer. Duisburg braucht Männer wie Sie!
13:25
Zu: Richtet sich eine Dienstaufsichtsbeschwerde, wie auch in diesem Fall, gegen eine Ermessensentscheidung eines Beamten und hat der Beamte nicht grob seine Pflicht bei der Entscheidung verletzt, dann wird die Beschwerde im Regelfall erfolglos sein.
...... Wobei wir jedoch noch nicht die pos./neg. Entscheidung incl. Begründungen über diese Beschwerde kennen. Man sollte in dem Punkt auch etwas zuversichtlich sein, da ohnehin der öffentliche Druck auch auf diese Entscheidungen einwirkt.
Vielleicht kommt auch alles ganz anders, was wir dann letztendlich auch erfahren werden.
09:07
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08:00
@AxelKrause
Schade, dass Sie außer Verunglimpfungen nicht mehr zu stande bringen. Ihr Kommentar gehört zu dem Dümmsten, was ich bisher hier gelesen habe.
@Linker-Genosse
Das nutzlos bezieht sich auf das Ergebnis einer Dienstaufsichtsbeschwerde. Richtet sich eine Dienstaufsichtsbeschwerde, wie auch in diesem Fall, gegen eine Ermessensentscheidung eines Beamten und hat der Beamte nicht grob seine Pflicht bei der Entscheidung verletzt, dann wird die Beschwerde im Regelfall erfolglos sein. Natürlich kann, wie das GG vorschreibt, sich jeder Bürger zu jeder Zeit gegen das Verhalten eines Beamten richten. Nicht vorgeschrieben ist aber, dass er auf Erfolg mit seiner Beschwerde hat.
Im Fall der LP ist die Staatsanwaltschaft Herr der Ermittlungen. Sie entscheidet allein, ob und in welchem Umfang gegen wen ermittelt wird. Wenn gegen Sauerland nicht in Person ermittelt wird, dann offenkundig, weil es (noch) keine konkreten Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten gibt. Das kann sich im übrigen auch sehr schnell ändern.
Wozu dient ein Ermittlungsverfahren gegen eine Person? Wie ich bereits ausgeführt habe, ändert sich in einem auf eine Person gerichtetes Ermittlungsverfahren der Status der betroffenen Person. Dies dient dazu die Rechte des Beschuldigten zu schützen. Es ist also nicht, wie viele hier annehmen, nicht eine Verschärfüng des Verfahrens, sondern dient im Wesentlichen dem Schutz des Beschuldigten.
01:58
#38
Die Hoffnung könnte man noch haben.. aber wie glaubwürdig wären derartige Aussagen, wenn das erst im Nachhinein behauptet würde.. und wenn jetzt schon glaubhafte Aussagen gegen Sauerland vorliegen würden, hätte man doch bestimmt das Verfahren eröffnet...
Gewisse Leute (wie Axel) scheinen immer noch Probleme mit der Unterscheidung juristische Schuld / politische Verantwortung zu haben.
Die Wut ist ja verständlich, und politische Verantwortung zu fordern, das ist mehr als nötig.. aber es wird nicht weiterhelfen wenn so ein Rechtsanwalt versucht, die Justiz ungerechtfertigt unter Druck zu setzen...
Ich sehe jedenfalls weiter keinen Anlass für Misstrauen gegen die Staatsanwaltschaft, und finde die Aktion erstmal fragwürdig...
mal sehen ob / was andere Medien dazu berichten.