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Winter in der Stadt : Nach dem Schnee hagelt es jetzt Kritik

Duisburg, 08.01.2009, Stefan Endell und Anja Hasenjürgen

Warum sind vier Tage nach dem Wintereinbruch noch immer nicht die Nebenstraßen geräumt, fragen Leser und Bürger.

Nach dem Schneefall vom Wochenanfang jetzt der Hagel der Kritik: Alleine im Internet-Forum „Der Westen” haben sich weit über hundert Leser und Bürger zu Wort gemeldet, die beklagen, dass ihre Wohn- oder Nebenstraße vom Winterdienst ihrer Stadt entweder viel zu spät oder bis heute immer noch nicht geräumt wurde.

Auch in Duisburg streut man bei den zuständigen Wirtschaftsbetrieben (WBD) nicht nur Feuchtsalz auf die Straßen, sondern auch Asche auf das Haupt: „Es stimmt”, bekennt WBD-Sprecherin Silke Kersken, „die 96 Mitarbeiter der Stadtreinigung haben von Montag bis Mittwoch nur die Hauptstraßen, also die Straßen der Dringlichkeitsstufe 1 geräumt und gestreut.” Der Grund: Bevor sich der städtische Winterdienst den 250 Kilometern Nebenstraßen und den 105 Kilometern Wohnstraßen zuwenden könne, müssten erst die 930 Kilometer Hauptstraßen der Stadt vollständig geräumt und abgestreut sein. Und das habe in diesem Fall drei komplette Tage gedauert.

Und allein dafür habe die Stadt 1600 Tonnen Streusalz verbraucht, mit Hilfe von 20 Großstreuern, 28 Kleinkehrmaschinen und 26 Kolonnenfahrzeugen.

Das, so Kersken, sei mehr Salz als im gesamten Winter 2007/08 eingesetzt wurde. „So was dauert und deshalb bitten wir um Verständnis, dass wir erst seit Donnerstag Nebenstraßen räumen.” Dort stecken Mülltonnen ((graue, gelbe, blaue und abgelegte Weihnachtsbäume nicht zu vergessen) tief im Pulverschnee und warten ... und warten auf Abfuhr.

Weil der Schnee nicht geräumt wurde, verzögert sich jetzt die Mülltonnenleerung. Für beides zuständig: Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg. Foto Friedhelm Geinowski Foto: NRZ

Zum Ärger vieler Anwohner, die natürlich am Montag ab 7 Uhr den Gehweg vor ihrem Haus freiräumen mussten.  Die Tonnen harren der Leerung bzw. die Bäume auf Entsorgung. Doch der Schnee, den die WBD in den Wohngebieten nicht geräumt hatte, hält jetzt die Mülltrupps der Wirtschaftsbetriebe auf: „Wir liegen um einen Tag im Zeitplan zurück”, so die WBD-Sprecherin. Morgen, Samstag werde - wie nach einem Feiertag - weiter Müll abgeholt.

Unterdessen hat Hermann Scheelen, Obermeister der Innung Sanitär, Heizung, Klima eine Vorahnung von der Zeit nach dem Dauerfrost: „Dann wird es für uns hektisch. Denn erst wenn es taut, werden viele Rohrbrüche sichtbar.” Schon jetzt hätten ungefähr 100 frostbedingte Störungen und Rohrbrüche die Klempner auf Trab gehalten. „Oft haben die Leute selber Schuld”, sagt Scheelen, „die Leitungen müssen geschützt, Kellerfenster geschlossen sein, sonst friert es ein.”

Winter 2009: Wer muss eigentlich in einer Fußgängerzone Schneefegen? Die Anwohner, oder die Stadt? Foto: Geinowski Foto: NRZ

Die Bürger sind dann wohl dankbar, dass sie nicht mehr schippen müssen. Denn im Gegensatz zur Stadt gibt es für Gehwege keine Dringlichkeitsstufen: Hier muss von 7 bis 20 Uhr geräumt werden. „Eigentlich sind die Gemeinden zuständig”, so Peter Hess vom Miederschutzbund, aber diese hätten ihre Pflichten per Satzung auf die Eigentümer abgewälzt und diese per Mietvertrag auf die Mieter.

Und wer muss nun räumen?

Früher galt laut Hess gemeinhin: „Die Mieter im Erdgeschoss haben weniger Miete gezahlt und mussten dafür räumen.” Das wurde vor etwa zehn Jahren geändert – aus Gerechtigkeitsgründen. Nun wird die Räumpflicht gemeinhin verteilt. Hess rät dabei zur „Schneekarten”-Lösung. Heißt: Beim ersten Schneefall räumt ein Mieter und gibt die Schneekarte an den nächsten Mieter weiter, der beim nächsten Wintereinbruch zum Besen greifen muss. „Das ist fairer, als wenn ein Mieter im Dezember dran ist und ein anderer im März.”

Ist die Räumpflicht im Mietvertrag enthalten aber keine Regelung festgelegt, bedeute das nicht, dass sich die Mieter aus der Pflicht sind. Wenn dann jemand auf dem ungeräumten Gehweg falle, hafte nicht automatisch der Eigentümer, so Hess: „Dann gibt es ein Haftungsproblem.”

Wer alt, krank oder beschäftigt ist, muss jemanden finden, der das Räumen übernimmt. Allerdings: Sind die Bürgersteige so vereist, dass mit konventionellen Mitteln nichts mehr zu machen ist, gelte das als „höhere Gewalt”. Dann, so Hess, hat derjenige, der fällt, „Pech gehabt.” (sten/aha).

Sind sie mit dem Winterdienst in ihrer Wohnstraße zufrieden? Schreiben Sie einen Kommentar!

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