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Gerichtsprozess : Dumm und durchtrieben

Duisburg, 14.02.2008, Christian Schmücker

Im Prozess gegen den des hundertfachen Kindesmissbrauchs angeklagten Lkw-Fahrer machte das Gericht gestern den Versuch, tiefer in die Psyche des 58-Jährigen einzudringen.

Ein Gutachter sollte im Zeugenstand über das Innenleben des Angeklagten berichten. Was der Psychologe in seinen Tests vor allem festgestellt hatte, war eine geistige Minderbegabung. Der gemessene Intelligenzquotient des Angeklagten liegt knapp über 60. Das passt zu dem Eindruck, den der Mann bislang auch im Verfahren hinterlassen hat. Mit stumpfem Blick folgt er den bisherigen Zeugenaussagen. Jedes Mal schreckt er hoch, wenn ihn der Richter anspricht, als sei er ganz in seiner eigenen Welt gefangen. Trotzdem habe ihn seine Debilität nicht davon abgehalten, mindestens drei Mädchen Schlimmstes anzutun. Er sei also durchaus in der Lage, geplant und über Jahre unentdeckt zu handeln. Zwar geschahen alle Vergewaltigungen unter dem „Schutz der Familie”, alle Kinder und auch die Ehefrau wussten von dem pädophilen Hang des Familienpatriarchen und deckten die Taten. Doch hielt der Psychologe dem entgegen: „Nur weil es ihm im Kreis seiner Familie so leicht gemacht wurde, kann ich nicht ausschließen, dass auch fremden Kindern etwas hätte passieren können oder eben in Zukunft passiert.” Tatsächlich gibt es Zeugenaussagen zu mindestens einem Versuch des Angeklagten, eine Klassenkameradin einer Tochter zu verführen. Damit stellt sich die Frage nach der strafrechtlichen Verantwortlichkeit des 58-Jährigen. Ist er unheilbar krank? Erfasste er die Folgen seines Tuns? Wie groß ist die Gefahr eines Rückfalls im Falle einer Haft-Entlassung? Als „vermindert steuerungsfähig” ist der Angeklagte nach Aussage des Gutachters in jedem Fall zu betrachten. Auch sei eine erhebliche Rückfallgefahr anzunehmen. Fraglich ist nun, ob der 58-Jährige, zusätzlich zur Haft, zum Maßregelvollzug (§63 StGB) in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen werden soll, oder ob eventuell doch eine Sicherungsverwahrung (§66 StGB) ausgesprochen wird. Am nächsten Verhandlungstag, 20. Februar, sollen die Beweisaufnahme beendet und die Schlussplädoyers gehalten werden. Noch am gleichen Tag, sonst wohl am 29. Februar, sollen die Urteile gegen den 58-Jährigen und dessen Frau gesprochen werden.

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