Zweifelhaftes Geschäft mit Grundstück in Korea
19.09.2012 | 14:32 Uhr 2012-09-19T14:32:00+0200
Düsseldorf. Sie wollte ihr Alter absichern und glaubte an ein gutes Geschäft. Die gebürtige Südkoreanerin kaufte ein Grundstück in der Heimat ihrer Familie. Doch mit dem Ergebnis ist sie nicht zufrieden: Sie zeigte den Bekannten (61), der bei dem Geschäft vermittelt hatte, wegen Betrugs an.
Das Grundstück versprach viel Gewinn, weil dort Industrie geplant war. Die Investorin, die seit ihrer Heirat mit einem Deutschen die hiesige Staatsbürgerschaft hat, konnte als Deutsche aber nicht selbst kaufen, sondern brauchte einen Strohmann.
Der Angeklagte, ein Koreaner, der seit 30 Jahren in Düsseldorf lebt, vermittelte den Kontakt zu seinem Bruder. 100 000 Euro transferierte die Käuferin an ihn, teils als Überweisung, teils als Bargeld, weil der asiatische Staat Überweisungen begrenzt. Den Geldtransport übernahm ein koreanischer Imbissbesitzer.
Als die Käuferin die Papiere über den vollzogenen Verkauf bekam, war sie geschockt. Da war der Angeklagte als Mitbesitzer eingetragen. Und der Kaufpreis war niedriger angegeben, als sie ihn kannte. Sie glaubt, dass ihr Bekannter den Rest eingesteckte.
Der Angeklagte schwieg im Prozess, doch seine Verteidigerin erklärte, er habe nichts mit dem Geld zu tun gehabt, nur die Kontakte vermittelt. Der Vertrag nenne nur pro forma einen kleineren Preis – um Steuern zu sparen. In Wahrheit sei die gesamte an den Verkäufer gegangen.
Das glaubt die Investorin nicht. Der Kaufvertrag ist wie in Südkorea üblich mit Siegeln bezeugt. Dabei ist auch ihres, das sie aber seit dem Wechsel der Staatsbürgerschaft gar nicht mehr hat. Sie hat daher Anzeige wegen Urkundenfälschung erstattet.
Parallel streiten die Parteien auch zivilrechtlich, derzeit beim Oberlandesgericht. Obwohl die Klägerin ihr Geld zurück erhalten sollte, lehnte sie ab. Sie wollte auch die Gerichtskosten erstattet haben. Bis der Zivilstreit entschieden ist, vertagte das Amtsgericht den Strafprozess. Wann es weitergeht, steht noch nicht fest.
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