Zoll beschlagnahmt Flüssigkeit für E-Zigaretten in Düsseldorf
10.02.2012 | 17:26 Uhr 2012-02-10T17:26:10+0100
25 Liquide hat der Zoll bei einem Düsseldorfer Händler beschlagnahmt. 170 Kartuschen mit Nikotin wurden am Frankfurter Flughafen entdeckt. Die Flüssigkeit gilt als Arzneimittel, die nicht frei verkauft werden darf. Noch gibt es keine bundesweit geltende Regel für den Handel mit E-Zigaretten.
Die Fahnder wurden auf den Mann aufmerksam, als ein Paket aus China mit 170 nikotinhaltiger Fläschchen am Flughafen Frankfurt entdeckt wurde. Die Spur führt nun in den Düsseldorfer Stadtteil Reisholz, wie die "Rheinische Post Online" berichtet. Eine Durchsuchung wurde bereits letzte Woche durchgeführt. Die Liquide und einige Geschäftspapiere wurden beschlagnahmt und werden nun ausgewertet. Man sei noch am Anfang der Ermittlungen, sagt Thomas Bechtel, Oberstaatsanwalt in Frankfurt am Main, auf Anfrage von DerWesten.
Diskussion um E-Zigaretten reißt nicht ab
"Solche Funde kommen häufiger vor", berichtet Bechtel. Nach der chemischen Analyse und der Auswertung der Papiere könnte auf den Angeklagten eine Geldstrafe zukommen. Freiheitsstrafen seien in solchen Fällen selten. "Es kommt auf die Schwere des Falles an", sagt Bechtel. Mit Freiheitsstrafen über einem Jahr sei in derlei Fällen ohnehin nicht zu rechnen.
Die Diskussion über die E-Zigaretten reißt nicht ab. Nach wie vor gibt es keine bundesweit einheitlichen Regelungen für den Handel mit dem Zubehör für die E-Zigaretten. Das Landesgesundheitsministerium sieht den Konsum kritisch und warnt vor nicht absehbaren Gesundheitsrisiken. Der Handel mit Liquiden, die Nikotin enthalten, ist in Nordrhein-Westfalen verboten, der reine Konsum aber ist legal.
17:28
Nur so viel zum Thema:
ZITAT:
In einer Kleinen Anfrage hat der CDU-Landtagsabgeordnete Gregor Golland die Landesregierung nach den harten Fakten gefragt. "Die Antworten sind leider ernüchternd, denn es bleibt bei Vermutungen. Die Ministerin kann keinen konkreten Nachweis für die Schädlichkeit erbringen.", so Golland.
ZITATENDE
QUELLE:
http://www.gregor-golland.de/pages/posts/e-rauchen-in-nrw-357.php
05:28
die Quittung bekommt Fr. Steffens für die offensichtliche Nähe zur Tabak-Lobby spätestens bei der nächsten Wahl, von mir, meinem Bekanntenkreis und hoffentlich allen Dampfern.
Das muss und wird hoffentlich so richtig weh tun. Wer so mit dem Bürger umspringt hat in einer Regierung nicht zu suchen.!!!!
17:08
Vollkommen richtig so. Was denken die sich dabei, einfach ein Ministererlass zu missachten???
Mir wäre es nur recht wenn auch der Konsum auf der Straße unter Strafe stellen. Zum einen ist das Zeug sehr gefährlich (auch für Passivraucher), zum anderen finde ich es eine Unverschämtheit, sich auf diese Weise um seine Bürgerpflicht des Steuerzahlens zu drücken. Ich als Raucher muss Tabaksteuer zahlen, und die nicht? Frechheit!!!
Ja wirklich ,ist doch ne Frechheit von mir ,das ich im Monat jetzt 200€ spare , man bin ich Böse ;-))
Grüsse an weisserhai,
viel Spass beim weiteren "zu Tode rauchen" trotzdem kann man sich informieren bevor man solch sinn freien Kommentare abgibt.
08:54
Hoffentlich verursacht die Steffens schadensersatzansprüche in Millionen Höhe. Damit auch ihr klar wird, dass ihre grüne Mistideologie reines Privatvergnügen ist.
08:29
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08:26
Ist doch ganz einfach....
Kartoffeln zählen zu den Nachtschattengewächsen.
Alle Nachtschattengewächse enthalten nachweislich auch das Alkaloid Nikotin.
Kartoffeln fallen also ab sofort unter das Arzneimittelgesetz und dürfen nur noch in Apotheken vertrieben werden
Gleiches gilt ab sofort auch für alle Lebensmittel, in denen Nitrosamine nachgewiesen werden (wie beispielsweise Räucherwaren, Käse und zahlreiche andere Lebensmittel)
07:28
Oh wow ,170 von ca. zig 1000000 im letzten Jahr. Dekang China ist der größte Produzent von E-Liquids , vertreibt cirka 80 % der Liquids auf dem deutschen Markt ,unter verschiedensten Namen , und diese Firma hat sehr strenge Kontrollen !
Jetzt springt auch noch der Zoll auf diesen lächerlichen Zug , den Tabakverbrauch wieder anzuschieben.
20:06
Sermer49,es gibt ein Bundesgesetz. Das Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln. Und dazu braucht es keine EU Regelung/Entscheidung.
Und welche Kommune hat denn hier ein Gesetz geschaffen
allerdings hat der EuGH 2008 geurteilt, das E-Zigaretten + Zubehör inklusive der Liquids ob mit oder ohne Nikotin als GENUSSMITTEL gelten, nicht als Arzneimittel.
Und wo ist das Gesetz darüber ,das E-liquids Arzneimittel sind ?
Schwarz auf weiß!
Dann müssten sie ja eine heilende Wirkung noch haben,oder ?
19:13
"Die Flüssigkeit gilt als Arzneimittel" "Der Handel mit Liquiden, die Nikotin enthalten, ist in Nordrhein-Westfalen verboten"
Wo ist das Bundesgesetz darüber ,oder gilt jetzt einfach nur noch ein mündlicher oder schriftlicher Erlass?
Ganz einfach .es wird kein Bundesgesetz darüber geben solange es noch keine EU-Regelung/Entscheidung darüber gibt.
Macht jetzt jede Kommune ihre eigenen Gesetze , dann haben wir ja bald zustände wie im wilden Westen bzw. Neuzeitlich wie es leider noch in Afghanistan ist.