Wirbel wegen CDU-Spende in Düsseldorf - Bundestagspräsident prüft
02.02.2012 | 19:52 Uhr 2012-02-02T19:52:00+0100
Düsseldorf. Die SPD in Düsseldorf vermutet durch die unzulässige Zuwendung der stadteigenen IDR an die CDU einen Verstoß gegen das Parteiengesetz. Die CDU kontert: Alles sei korrekt gelaufen! Nun befasst sich der Bundestagspräsident als zuständige Aufsicht für Parteispenden mit dem Vorgang.
Die nicht rechtmäßige Spende der IDR an die CDU in Düsseldorf zieht immer größere Kreise. Jetzt wird der Fall dem Bundestagspräsidenten als zuständige Aufsicht für Parteispenden zur Bewertung vorgelegt. Die SPD vermutet einen Verstoß gegen das Parteiengesetz.
Wie berichtet, hatte die CDU eine Spende der IDR zurückgegeben, weil Firmen in öffentlicher Hand nicht an Parteien spenden dürfen . Doch später flossen die 6000 Euro über eine IDR-Tochter an die CDU. Dieser Vorfall wird dem Bundestagspräsidenten als Aufsicht für Parteispenden zur Kenntnis gegeben. SPD-Chef Andreas Rimkus: „Mit dem Umweg über die IDR-Tochter Bünger GmbH hätte die CDU eine Umgehung des Parteiengesetzes in die Wege geleitet. Ein Vorgang, der nicht unbeachtet bleiben kann und darf.“
Eine eindeutige Stellung zur Spendengeschichte bezieht der Düsseldorfer Parteienforscher Professor Ulrich von Alemann. „Nach dem Ziel des Parteiengesetzes ist auch die Spende durch ein Tochterunternehmen der Stadttochter IDR nicht rechtens“, sagte er der NRZ. Für den Politik-Wissenschaftler der Heinrich-Heine-Universität, der von 2000 bis 2002 an der Reform des Parteiengesetzes mitgewirkt hatte, ist das Gesetz an der betreffenden Stelle zwar unklar formuliert, das Ziel des Gesetzes aber sei eindeutig: „Sinn ist gewesen, eine Mauer zwischen Parteispenden und öffentlichen Unternehmen aufzubauen!“ Würden nun Tochterfirmen öffentlicher Unternehmen an Parteien spenden, so sei dies „ein Schlupfloch, das dem Gesetzesziel eindeutig widerspricht und so nicht gewollt war“. Die Mauer zwischen Staat und Parteien sei durch die Spende an die CDU übersprungen worden. Fazit von Professor von Alemann: „Das Parteiengesetz ist nicht eindeutig formuliert und hinterlässt eine gewisse Unklarheit. Die Spende durch die Tochter der städtischen Tochter ist aber alles andere als zielkonform mit dem Gesetz und damit nicht rechtens.“
Auch die Tatsache, dass die CDU die erste Spende der IDR im Januar 2009 erhalten habe, aber erst im November 2009 zurücküberweisen hat, verstoße nach Ansicht der SPD gegen das Parteiengesetz. Denn unrechtmäßige Spenden müssen „unverzüglich“ zurückgegeben werden, ansonsten muss dies dem Bundestagspräsidenten gemeldet werden. Das Geld schlummerte vor der Rückgabe jedoch mehrere Monate auf dem CDU-Konto.
Für Bernhard Herzog, Geschäftsführer der Düsseldorfer CDU, kein Problem: „Im Parteiengesetz steht keine Frist.“ Die CDU bekomme so viele Spenden, da könne man nicht so schnell die Absender prüfen. Im übrigen sei alles korrekt gelaufen: „Das Geld wurde zurückgeben, der Fall ist abgeschlossen.“ SPD-Vorwürfe von „Trickserei“ und „Filz“ sind für Herzog „der verzweifelte und hilflose Versuch, aus einer juristisch korrekten Sache etwas zu drehen“.
OB sichert Aufklärung zu
Drastisch drückte sich der fraktionslose Ratsherr Frank Laubenburg aus: „Das sind mafiöse Zustände, die IDR-Tochterspende an die CDU gleicht einer Schutzgeldzahlung.“ Wegen der Spende und auch wegen der Mitgliedschaft der IDR im „Wirtschaftsrat der CDU e.V.“ hat er die Staatsanwaltschaft eingeschaltet.
Donnerstagmittag war die Spende auch Thema im Rat. Stadtdirektor Manfred Abrahams sagte, dass die Stadtverwaltung den Fall erst nach Abschluss der Untersuchungen durch einen Wirtschaftsprüfer bewerten wird. Die Stadt habe die Geschäftsführer ihrer Tochtergesellschaften deutlich darauf aufmerksam gemacht, dass es keine Spenden an Parteien geben dürfe. Ob dies in der Vergangenheit dennoch geschehen sei, werde gerade geprüft. Markus Raub, Fraktions-Chef der SPD, forderte eine „lückenlose Aufklärung“. „Die wird es garantiert geben“, sicherte Oberbürgermeister Dirk Elbers zu.
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