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Wenn Bossi verloren geht

08.10.2008 | 19:33 Uhr

JUSTIZ. Gerichtsakten verschwinden zuweilen auf dem Weg zur Mühlenstraße. Dabei residiert die Staatswanwaltschaft gleich um die Ecke.

Ein Prozess, der Aufsehen erregen könnte: Star-Anwalt Rolf Bossi soll in einem Verfahren vor dem Landgericht die Wachtmeister angegriffen haben. Doch die Ermittlungen kommen nicht voran, weil eine Akte auf dem Weg von der Staatsanwaltschaft zum Landgericht verloren gegangen ist. Kein Einzelfall.

Aufwändig transportiert

Die beiden Behörden liegen nicht weit auseinander: Die Staatsanwaltschaft an der Fritz-Roeber-Straße neben der Kunstakademie, das Gericht um die Ecke an Ratinger- und Mühlenstraße. Zu den Prozessen gehen die Staatsanwälte wenige Minuten zu Fuß. Aber ihre Akten werden täglich aufwändig transportiert: verpackt in Plastik-Boxen, eingeladen in Lieferwagen eines Dienstleisters, der dann der umständlichen Verkehrsführung folgt.

Auf diesem Weg muss die Akte Bossi verloren gegangen sein. Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft wurde sie bei ihr am 1. Juli abgeschickt. Nach Angaben des Landgerichtspräsidenten Heiner Blaesing ist sie aber bisher nicht angekommen. Er muss genehmigen, dass die Wachtmeister über den Vorfall mit Bossi aussagen.

Früher brachten Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft die Akten ins Gericht, dann hielt man die Vergabe an ein Privatunternehmen für preiswerter. Doch mancher Staatsanwalt oder Richter nimmt es heute wieder selbst in die Hand, wenn ihm die schnelle Weiterbearbeitung wichtig ist: Dann sieht man sie mit der roten Mappe unterm Arm durch die Ratinger Straße eilen.

Denn dass Akten verschwinden - "das kommt vor", gibt Staatsanwaltssprecher Johannes Mocken zu. "Aber selten", setzt er hinzu. Dieses Jahr stehen 62 Akten auf der Verlustliste - bei 170 000 Verfahren im Jahr. Manche Akten gehen versehentlich an falsche Adressaten. Andere sind länger als erwartet unterwegs, weil sie weiter gereicht werden - zum Beispiel, um Zeugen in einer anderen Stadt zu hören.

Und manche Akten werden "unterbunden". Das heißt, sie geraten in Stapel eines anderen Verfahrens, die die Beamten oft mit einem Gurt zusammenbinden. Es kann dauern, bis eine so falsch eingebundene Akte entdeckt wird.

Bleibt eine Akte dauerhaft unauffindbar, "außer Kontrolle" nennen das die Staatsanwälte, muss sie rekonstruiert werden. Das ist mal mehr, mal weniger aufwändig, im Fall Bossi aber wohl kein Problem: Da es um einen Vorfall während eines anderen Prozesses geht, dessen Akten noch vorhanden sind, lässt sich alles leicht erneut zusammenstellen. Da ist sich Mocken sicher.

KATHARINA RÜTH

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