Wem gehören die Tischer-Fotos einer Beuys-Aktion?
08.09.2010 | 16:46 Uhr 2010-09-08T16:46:00+0200
Düsseldorf.Im Streit zwischen Joseph Beuys’ Witwe Eva und der Museumsstiftung Schloss Moyland um Werke des Künstlers muss das Landgericht klären, wem Aufnahmen von Manfred Tischer gehören: Er hatte 1964 ein Kunsthappening mit Beuys fotografiert.
Rund um Joseph Beuys bleibt die Wahrheitsfindung eine besondere Kunst. Auch für die 12. Zivilkammer des Düsseldorfer Landgerichts. „In der Sache hat die Kammer ihre Ansicht bereits im Eilverfahren geäußert“, eröffnete der Richter am Mittwoch die Hauptverhandlung. Und traf damit die Museumsstiftung Schloss Moyland. Denn die hatte jenes Eilverfahren nur wegen eines schnöden Formfehlers gewonnen; in der Sache, einem Streit um Urheberrechte, aber verloren.
Gestritten wird um 19 Aufnahmen des Kunstfotografen Manfred Tischer aus dem Jahr 1964. Damals startete ein Kunsthappening unter dem Titel „Das Schweigen von Marcel Duchamp wird überbewertet“. Neben Beuys performten Bazon Brock und Wolf Vostell. Die ZDF-Drehscheibe übertrug das Happening mit Fett-Ecke eine knappe halbe Stunde lang live – vergaß aber dummerweise, das Ganze aufzuzeichnen.
So gibt es nur die Tischer-Fotos der Aktion. Für Schloss Moyland dokumentieren sie lediglich die Kunstaktion. Verwendung erlaubt. Die Gegenpartei, die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst hält die Fotos für eigene Kunstwerke. Verwendung nur mit ausdrücklicher Genehmigung erlaubt.
Hinter der Verwertungsgesellschaft steht die Witwe des Künstlers, Eva Beuys. Und hinter dem am Mittwoch begonnen Gerichtsverfahren steht das Ringen der Beuys-Nachfahren mit Schloss Moyland. Sie beanspruchen bedeutende Werke der Museumsstiftung für sich und halten Schloss Moyland für ungeeignet, das Beuys-Erbe zu verwalten.
Ende September wollen die Juristen urteilen. Im Falle einer Niederlage wird schon jetzt mit einer Berufung geliebäugelt. Joseph Beuys wird in den Schlagzeilen bleiben.
10:46
Eine interessante Frage: Sollte das Gericht zu dem Schluss kommen das die Aufnahmen von Manfred Tischler nicht Manfred Tischler gehören und damit Manfred Tischler über deren Nutzung entscheiden kann, dann haben wir einen interessanten Präzidenzfall.
Insofern haben beide Seite mit ihrer Einschätzung Recht, allerdings nur bezogen auf die Rechte von Manfred Tischler.
Natürlich könnte Josef Beuys sein Recht am eigenen Bild geltend machen, sofern er während dieser Aktion nicht schon seine Zustimmung gegeben hat - allein, es wird daran scheitern das es eine amtlich beglaubigte Todesurkunde gibt...
00:20
Beuys war bereis zu diesem Zeitpunkt
eine Öffentliche Person der Zeitgeschichte.
Für seinen Aktionismus hat er die Öffentlichkeit
gesucht, und seine Handlungen in aller Öffentlichkeit vollzogen, Fotos dabei erlaubt.
Demzufolge wird die Geldgierige Witwe
in allen Instanzen verlieren !
23:00
Kunst kommt von Können, und jetzt können die talentfreien Erben abzocken!
19:03
Wir haben Sorgen!!